- Bürgerantrag vom 08.06.11
Beschlussentwurf:
1.
Der
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Pflege
und Unterhaltung des Erholungshausparks der Bayer AG als Eigentümerin des Parks
obliegt.
2.
Der
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt eine höhere Priorisierung des städtischen
Spielplatzes im Erholungshauspark aus finanziellen Gründen und mit Blick auf
das zur Verfügung stehende Spielangebot im nahe gelegenen Neuland-Park ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom
08.06.11 (s. Anlage 1) beantragt die Petentin, ein neues Konzept für den
Erholungshauspark in Wiesdorf und den dortigen Kinderspielplatz zu erstellen
und die Pflege und Ausstattung der Spiel- und Erholungsflächen zu intensivieren
bzw. zu verbessern.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.
Der Erholungshauspark befindet sich im Eigentum der Bayer AG und wird in deren Auftrag unterhalten. Bis vor Kurzem hat sich die Stadt Leverkusen an den Pflegekosten für den Park beteiligt. Dieser Vertrag wurde jedoch im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung gekündigt. Die Stadt Leverkusen hat insofern keinen Einfluss mehr auf die Pflegeintensität und den Zustand der Möblierung.
Der dortige Spielplatz wurde vor vielen Jahren mit Zustimmung der Bayer AG im Erholungshauspark eingerichtet, weil es im Stadtteil Wiesdorf einen erheblichen Mangel an Spielflächen gab. Seit dem Jahr 2005 gibt es im Neuland-Park ein umfassendes und abwechslungsreiches Spielangebot in bestens gepflegtem Umfeld. Aus diesem Grund steht der Spielbereich im Erholungshauspark nicht mehr in oberster Priorität, wird aber auf niedrigerem Niveau weiter erhalten bleiben.
Eine höhere Priorisierung ist mit Blick auf den Bedarf bei den übrigen Kinderspielplätzen im Stadtgebiet auch aus finanziellen Gründen nicht möglich.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1142/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 8889
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)