Betreff
Neues Konzept für den Erholungshauspark und den dortigen Kinderspielplatz
- Bürgerantrag vom 08.06.11
Vorlage
1142/2011
Aktenzeichen
011-12-11-ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.        Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Pflege und Unterhaltung des Erholungshausparks der Bayer AG als Eigentümerin des Parks obliegt.

 

2.        Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt eine höhere Priorisierung des städtischen Spielplatzes im Erholungshauspark aus finanziellen Gründen und mit Blick auf das zur Verfügung stehende Spielangebot im nahe gelegenen Neuland-Park ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 08.06.11 (s. Anlage 1) beantragt die Petentin, ein neues Konzept für den Erholungshauspark in Wiesdorf und den dortigen Kinderspielplatz zu erstellen und die Pflege und Ausstattung der Spiel- und Erholungsflächen zu intensivieren bzw. zu verbessern.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Ausschussmitglieder den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.

 

Der Erholungshauspark befindet sich im Eigentum der Bayer AG und wird in deren Auftrag unterhalten. Bis vor Kurzem hat sich die Stadt Leverkusen an den Pflegekosten für den Park beteiligt. Dieser Vertrag wurde jedoch im Zusammenhang mit der Haushaltssanierung gekündigt. Die Stadt Leverkusen hat insofern keinen Einfluss mehr auf die Pflegeintensität und den Zustand der Möblierung.

 

Der dortige Spielplatz wurde vor vielen Jahren mit Zustimmung der Bayer AG im Erholungshauspark eingerichtet, weil es im Stadtteil Wiesdorf einen erheblichen Mangel an Spielflächen gab. Seit dem Jahr 2005 gibt es im Neuland-Park ein umfassendes und abwechslungsreiches Spielangebot in bestens gepflegtem Umfeld. Aus diesem Grund steht der Spielbereich im Erholungshauspark nicht mehr in oberster Priorität, wird aber auf niedrigerem Niveau weiter erhalten bleiben.

Eine höhere Priorisierung ist mit Blick auf den Bedarf bei den übrigen Kinderspielplätzen im Stadtgebiet auch aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1142/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 8889

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)