- Jahresabschluss 2010 der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH und Entlastung
Beschlussentwurf:
2. Die Verwaltung
wird ermächtigt, in Abstimmung mit der JOB Service Beschäftigungsförderung
Leverkusen gGmbH und deren Wirtschaftsprüfer einen beihilferechtskonformen Betrauungsakt
abschließen zu dürfen.
gezeichnet:
Buchhorn
(gleichzeitig i. V. des Stadtkämmerers)
Begründung:
Zu 2.:
Im Rahmen der Prüfung
des Jahresabschlusses 2010 der JSL erfolgte auftragsgemäß auch die Würdigung
beihilferechtlicher Sachverhalte. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage des IDW
EPS 700 „Prüfung von Beihilfen nach Artikel 107 AEUV, insbes. zugunsten
öffentlicher Unternehmen.“ Danach ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung
festzustellen, ob das Unternehmen staatliche Beihilfen erhalten hat und auf
dieser Basis einzuschätzen, ob erhaltene Beihilfen rechtmäßig gewährt worden
sind oder ob eine Rückgewährsverpflichtung besteht.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft spricht die Empfehlung aus, dass die Stadt
Leverkusen die JSL rechtsverbindlich mit Aufgaben der Daseinsvorsorge unter
Beachtung der Kriterien der Freistellungsentscheidung 2006/842/EG (Verbot der
Überkompensation, vorherige Festlegung der Ausgleichsparameter, jährliche
Abrechnung der Beihilfen entsprechend Betrauungsakt) betraut.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. …………
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 4062042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Komplementärmittel
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0520
Produkt 052001
Produktgruppe 0520
Betrag: 150.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)