Betreff
Jahresabschluss 2010 der Sparkasse Leverkusen
- Entlastung der Organe
- Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2010
Vorlage
1149/2011
Aktenzeichen
201-01-72-14-schw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 3.009.829,43 € einen Teilbetrag in Höhe von 1.700.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen, sowie einen Teilbetrag von 1.309.829,43 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

(gleichzeitig i. V. des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

Der Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2010 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 29.06.2011 gefasst.

 

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 29.06.2011, die Bilanz zum 31.12.2010, die Gewinn- und Verlustrechnung 2010 sowie der Lagebericht 2010 sind als Anlagen 1 bis 4 beigefügt.

 

Der Verwaltungsrat hat in dieser Sitzung gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag in Höhe von 1.700.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 1.430.975,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zwecke verwendet. Mit Beschluss des Rates vom 06.12.2010 (Vorlage Nr. 0808/2010) ist ein Betrag von max. 200.000,00 € zur Finanzierung der im Rahmen der REGIONALE 2010 entwickelten Projekte „Wupperwandel“ und „Dhünnkorridor“ aus dieser Ausschüttung bereitzustellen. Der Restbetrag ist auf Vorschlag der Verwaltung wie im Vorjahr für den Bereich Kinder und Jugend einzusetzen.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 1.309.829,43 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 1.).

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben Herrn Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn die folgenden Ratsmitglieder im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Heinz Gerd Bast

Rh. Markus Beisicht

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Paul Hebbel

Rh. Klaus Hupperth

Rf. Susanne Kutzner (stv. Mitglied, Teilnahme 17. und 18.03.2010)

Rh. Dr. Walter Mende

Rh. Erhard T. Schoofs

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1149/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schwaab, FB 20, 2017.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2010 der Sparkasse Leverkusen

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Finanzstelle 9700151501 / Produkt 151501 / Produktgruppe 1515

 

        Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i.H.v.           1.500.000,00 €

        Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i.H.v.               237.400,00 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

                            Ertrag aus Gewinnanteilen i.H.v.           1.700.000,00 €

                             Aufwand für Ertragsteuern i.H.v.               269.025,00 €

                                                        Einnahme i.H.v.           1.430.975,00 €

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

entfällt

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse, in der über den Jahresabschluss 2010 und den Vorschlag zur Verwendung des ausschüttungsfähigen Anteils beschlossen wurde, fand am 29.06.2011 statt.

 

Eine Beschlussfassung zu dieser Weisungsvorlage in der nächstmöglichen Sitzung des Rates erachtet die Verwaltung für notwendig, damit eine in Bezug auf die Beschlussfassung des Verwaltungsrates vom 29.06.2011 zeitnahe Ausschüttung durch die Sparkasse Leverkusen erfolgen kann.