Beschlussentwurf:
Die
Schuldnerberatungsstellen werden ab 2024 jeweils um ¼ VZ – Äquivalente in der
Beratung und jeweils um ½ Stelle im Bereich Verwaltung erweitert.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach
Begründung:
In Leverkusen
wird die Schuldnerberatung durch drei Träger mit jeweils 1,75 Stellenanteilen
wahrgenommen. Aufgrund der Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII
und im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge ist die Kommune die bedeutendste
Finanzierungsträgerin der Schuldnerberatung.
Nach Beschlussfassung des Rates zur Vorlage Nr. R 117/16. T werden in Leverkusen zur Sicherung der Schuldnerberatung folgende Träger gefördert:
- Sozialdienst Kath. Männer e.V. Leverkusen,
- Arbeiterwohlfahrt Beratungsdienste gGmbH und
- Diakonisches Werk des Ev.
Kirchenkreises Leverkusen.
Hierzu wurden im Jahr 2005 und folgend im Jahr 2011 Wirkungsvereinbarungen abgeschlossenen. Hieraus besteht für die Stadt Leverkusen die rechtliche Verpflichtung, Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung der Beratungsstellen durch die Stadt Leverkusen erfolgt gem. § 16a SGB II und § 11 Abs. 5 Satz 4 SGB XII durch eine jährliche Pauschale unter Berücksichtigung der Zuwendungen des Sparkassen- und Giroverbandes und zufließender öffentlicher Drittmittel, die für gleiche Zwecke bestimmt sind. Sie beträgt derzeit insgesamt 442.648 € und wird anteilig nach Stellenanteilen auf die Anbietenden aufgeteilt. Seit der Wirkungsvereinbarung im Jahr 2011 wird der Betrag regelmäßig aufgrund von Kostensteigerungen, wie z. B. Tariferhöhungen, angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahre 2022. Darüber hinaus erhalten die Schuldnerberatungsstellen folgende Fördergelder:
Landesförderung NRW zzt. 98.000,00 €,
Mittel Sparkassenfonds zzt. 27.000,00 €,
Erstattung Jobcenter
AGL zzt. 18.000,00 €.
Weitere
Fördermöglichkeiten sind der Verwaltung nicht bekannt.
Grundsätzlich sollen die Schuldnerberatungsstellen
bedarfsgerecht ausgestattet werden. Hierzu wurde seitens der Verwaltung eine
Anfrage in Städten vergleichbarer
Größenordnung wie Leverkusen gestellt. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass
die Schuldnerberatungsstellen bei allen angefragten Städten in einer
vergleichbaren Größe gleich ausgestattet sind. Aufgrund des erhöhten Bedarfs
bestehen dort ebenfalls Überlegungen, die Beratungskapazitäten auszuweiten.
Einige Städte
finanzieren - wie Leverkusen - im Rahmen einer institutionellen Förderung,
andere u. a. auch mittels Abrechnung von Fallpauschalen. Dies beinhaltet
allerdings einen höheren Verwaltungsaufwand. Die drei Leverkusener
Schuldnerberatungsstellen leisten eine umfassende, qualitativ hochwertige
soziale Schuldnerberatung. Die seit der Insolvenzrechtsreform 2014
komplizierter gewordenen Rechtsfragen, einer Zunahme der Anzahl der Gläubiger
pro Schuldner und eine spürbare Steigerung der Komplexität der Fälle führte in
den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg der notwendigen Beratungszeit
pro Beratungsfall. Auch der notwendige Zeitumfang bei der Begleitung der
Ratsuchenden im laufenden Insolvenzverfahren
hat zugenommen. In allen drei Beratungsstellen sind die Kapazitätsgrenzen schon
aufgrund dieser Entwicklungen ausgereizt.
Seit Mitte
2022 besteht eine erhöhte Nachfrage nach Beratung. Spitzenmonat war der
September 2022 mit bis zu 45 % gestiegenen Anfragezahlen im Vergleich zum
Vorjahresmonat. Die in der zweiten Jahreshälfte 2022 stark anwachsenden
Wartezeiten für Ratsuchende belegen dies deutlich. Aufgrund der steigenden
Kosten in den Bereichen Wohnen, Energie, Lebenshaltung und Mobilität ist
absehbar, dass die Menschen vermehrt laufende Kredite nicht mehr bedienen können,
um die steigenden Lebenshaltungskosten aufzubringen. Somit werden mehr Menschen
in die Zahlungsunfähigkeit geraten.
Sowohl im
jüngsten Schuldneratlas der Creditreform (veröffentlicht 11/2022) als auch im
Überschuldungsreport des Instituts für Finanzdienstleistungen (veröffentlicht
06/2022) wird festgestellt, dass die Überschuldungsquote bundesweit und auch in
Leverkusen leicht rückläufig ist: Im Jahr 2021 galten laut Creditreform 10,78 %
der erwachsenen Leverkusener Bürgerinnen und Bürger als überschuldet, in 2022
sank die Quote auf 10,09 %. Die Verfassenden dieser beiden renommierten
Berichte warnen trotzdem einhellig davor, die sinkende Quote als Zeichen der
Entwarnung zu interpretieren, da sich erfahrungsgemäß die Auswirkungen wirtschaftlicher
Krisen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher verzögert zeigen. Oftmals
werden zunächst Rücklagen aufgebraucht, immer wieder Lücken mit aus dem
Privatbereich geliehenen Mitteln geschlossen oder der Dispositionskredit
ausgereizt, bevor eine Schuldnerberatungsstelle angesteuert wird bzw. sich
„harte“ Überschuldungskriterien herausbilden bzw. feststellbar werden.
Orientiert an
der statistisch festgestellten Überschuldungsquote von 10,09 % müssten knapp
14.000 erwachsene Leverkusener Einwohnerinnen und Einwohner ein Schuldenproblem
haben. Den Weg in die Schuldnerberatung finden davon aber seit Jahren nur ca.
1.000 Bürgerinnen bzw. Bürger jährlich, die Dunkelziffer ist also sehr hoch.
Und sie wird aufgrund der dargestellten Zusammenhänge steigen. Eine hohe
Dunkelziffer bedeutet hier eine hohe Anzahl von Menschen, die aus
Uninformiertheit, Angst und Scham massiv unter ihrer Zahlungsunfähigkeit leiden
und unbewusst ihre Gesundheit, ihre Familie/Partnerschaft und letztendlich ihre
Existenz gefährden. Eine qualitative und nachhaltige Beratung kann nur durch
ausreichend Fachkräfte sichergestellt werden.
Der sich
abzeichnende demografische Wandel spiegelt sich in der Altersstruktur der
Überschuldeten wider. Laut Creditreform nimmt die Zahl der überschuldeten
Personen ab 60 Jahren nur unterdurchschnittlich ab, die Zahl der jüngeren
Überschuldeten sinkt dagegen deutlich. Von der Creditreform wird die
Schlussfolgerung gezogen, dass der Doppeltrend zur Altersarmut und
Altersüberschuldung virulent bleibt (vergl. Schuldneratlas 2022, S. 58). Obwohl
Altersarmut ein Problem ist, wird das Angebot der Schuldnerberatung von der Altersgruppe der über
65-Jährigen kaum wahrgenommen.
Bundesweit
sind aktuell 18,44 % der Bevölkerung älter als 65 Jahre. Dieser Zustand ist
jedoch keinesfalls als statisch anzusehen, vielmehr findet seit Jahren eine
Entwicklung statt, die gemein als „demografischer Wandel“ beschrieben wird und
im Wesentlichen eine Steigerung des Anteils älterer Menschen an der
Gesamtbevölkerung beschreibt. So geht die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) davon aus, dass der Anteil inaktiver
Menschen ab 65 Jahren (also nicht erwerbstätige Beziehende von Renten oder
Transferleistungen) bis 2045 auf bis zu 72,18 % der gesamten Erwerbsbevölkerung
steigen könnte. Auch wenn es sich dabei um eine Modellrechnung handelt, so
zeigt sich doch eindeutig ein Trend, hin zu einer Zunahme älterer Menschen in
unserer Gesellschaft.
Diese
Entwicklung zeigt sich auch in Leverkusen. Von den 167.188 Einwohnerinnen und
Einwohnern sind 35.909 Personen 65 Jahre alt oder älter, was einem Anteil von
21,49 % entspricht (Stand: 30.09.2021). Rechnet man nun jedoch hinzu, dass
die zweitgrößte Gruppe der 45- bis 65-Jährigen (absolut 48.943) 29,27 % der Leverkusener
Bevölkerung ausmacht, so erkennt man die Herausforderungen, die sich aus diesem
gesellschaftlichen Wandel ergeben.
Die Bundeszentrale
für politische Bildung bezeichnet die Einkommensarmut älterer Menschen als „durchaus
relevantes Problem“. Hinzu kommen weitere Risikofaktoren, wie ein erhöhtes
Krankheitsrisiko, das Versterben von Partnerinnen bzw. Partnern und
zielgruppenorientierte Betrugsmaschen (beispielsweise der Enkeltrick), die zu
massiven finanziellen Problemen und Überschuldung führen können. Von 2020 bis
2021 ist der bundesweite Anteil Ratsuchender über 60 Jahren in
Schuldnerberatungen um 9,49 % gestiegen. Gerade vor dem Hintergrund der
aktuellen Inflationsrate und Energiekrise wird sich die finanzielle Situation
für noch mehr (ältere) Menschen in Deutschland und in Leverkusen nochmals stark
verschärfen.
Auch soll
überschuldeten Menschen mit Mobilitätseinschränkung, denen der Weg zur
persönlichen Vorsprache aufgrund körperlicher Behinderungen verwehrt bleibt,
der Zugang zur Schuldner- und Insolvenzberatung durch aufsuchende Beratung
geöffnet werden. In der Gruppe der über 65-Jährigen besteht erfahrungsgemäß
eine hohe Hemmschwelle, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Um diese
Hemmschwellen abzubauen,
sind besondere vertrauensschaffende Maßnahmen, die entsprechend zeitaufwändig
sind, notwendig. Durch die rasanten ökonomischen Veränderungen in allen
gesellschaftlichen Schichten wird die Bedeutung der Schuldenprävention im Sinne
von finanzieller Allgemeinbildung und Erlangen von Finanzkompetenz immer
wichtiger. Insgesamt sind nach aktueller Auswertung der Creditreform im
„SchuldnerAtlas 2022“ 10,09 % aller Leverkusenerinnen und Leverkusener überschuldet.
Im bundesweiten Ranking bewegt sich die Stadt Leverkusen seit Jahren auf sehr
hohem Niveau.
Problemlagen
von Überschuldung entstehen, wenn sich der Mensch veränderten Lebensbedingungen
nicht rasch genug anpassen kann. Gerade die sich aktuell krisenhaft
zuspitzenden finanzpolitischen Rahmenbedingungen führen zu entscheidenden
Veränderungen im Budget von Verbraucherhaushalten. Schnell müssen dann die
Einnahmen und Ausgaben neu austariert werden. Budgetberatung kann hier im Vorfeld
schon präventiv ansetzen, als Orientierung und Vorbereitung, um zum Beispiel
Mindereinnahmen abzufedern und Einsparungen zu prüfen. „Finanzielle Schocks“ werden
besser verkraftet und insbesondere bei vulnerablen Gruppen führt dies zu
höherer Resilienz. Ein umfassendes Praxis- und Alltagswissen rund ums eigene
Geld war und ist bei der Schuldnerberatung immer ein Thema.
Mit dem Aufbau
und der Durchführung geeigneter Präventionsangebote
zur Finanzkompetenz beschäftigt sich die Schuldnerberatung seit vielen Jahren.
Es entstanden in Leverkusen verschiedene Ansätze von Schuldenprävention:
·
Fit
Fürs Leben - Lernen in der Schule
Seit 2009 richtet sich die Unterrichtsreihe „Fit Fürs
Leben“ an Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen verschiedener Schulformen.
Mit zehn Modulen (z. B. Rund ums eigene Konto, Shopping – Um jeden Preis,
Smartphone, Internetfallen, Behörden und Versicherungen, Mein erster eigener
Job) gibt die Schulung einen Überblick rund um Finanzen, Haushaltsbudget und
Verbraucherrecht. Die Schuldnerberatung hat eine Mappe für die Schülerinnen und
Schüler und ein Referentinnen-Script/Referenten-Script entwickelt, mit denen im
Schulunterricht ein breites Spektrum zu den wichtigsten Themen zur
Finanzkompetenz vermittelt werden kann.
Fit Fürs Leben hat sich in Leverkusen und der Region
etabliert und wurde im Aufbau wissenschaftlich durch Evaluierungsprozesse der
Universität Bonn intensiv begleitet. Regelmäßig wird es allerdings nur durch
die Gesamtschule Rheindorf, Dank der finanziellen Unterstützung des
Fördervereins, abgerufen und ist also bisher eine Insellösung. Präventionsveranstaltungen
sollen künftig allen Schulen angeboten werden. Indem Schülerinnen und Schülern
frühzeitig Kenntnisse über Finanzmanagement, Schuldenprävention und die
Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Geld vermitteln werden, kann
die Schuldnerberatung dazu beitragen, zukünftige finanzielle Probleme zu
reduzieren.
·
Offene Stadteil-Sprechstunden
Haushalts- und
Budgetberatung / Gruppenangebote für Erwachsene
Abgesehen von Kindern und Jugendlichen sind junge
Erwachsene und Familien in der Gründungsphase eine wichtige Zielgruppe, welche
die Unterstützung bei der Bewältigung von Finanzbildung und Schuldenprävention
benötigt. Gerade junge Familien im Aufbau einer ersten Existenz sind hohen
Risiken einer Verschuldung ausgesetzt, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse
reduziertes Haushaltsbudget entsteht. Gerade hier suggeriert die Werbung
Bedürfnisse, die sich mit Hilfe von Krediten und Ratenkäufen vermeintlich
schnell erfüllen lassen. Gezielte Informationsveranstaltungen und Workshops
würden den Risiken von Ver- und Überschuldung besonders entgegenwirken und eine
nachhaltige Finanzbildung fördern. Orte dieser Vermittlung von Finanzkompetenz
bieten sich bei verschiedensten Bildungseinrichtungen (insbesondere auch die
Standorte der Frühen Hilfen) in Leverkusen an.
Die
dargestellten Präventionsangebote und Formate bieten eine erste Antwort auf die
gesellschaftlichen Entwicklungen, denen viele Bürgerinnen und Bürger in
Leverkusen ausgesetzt sind. Erreicht werden bislang aber viel zu wenige. Die
gesellschaftlichen Wandlungsprozesse der letzten Jahre (Niedriglohnsektor, Teilzeitbeschäftigung,
niedrige Zinsen, Vermögensverteilung etc.) machen sich bei einer Vielzahl von
Haushalten bemerkbar. Die nachhaltige Teilhabe am Finanzleben ist
beeinträchtigt oder gar unmöglich. Diese Trends erfordern seitens der
Beratenden ein höheres Maß an Fach- und Methodenkompetenz, da sich die
Zielgruppe differenziert und das Themenspektrum zunimmt. Die Vermittlung von
finanziellen Eigenkompetenzen bei vulnerablen Zielgruppen wird zur
Herausforderung.
Aufgabenschwerpunkte
in der Präventionsarbeit:
·
Entwicklung und Fortschreibung
von Präventionsmaterialien für verschiedene
Zielgruppen,
·
Organisation und Durchführung
von Präventionsveranstaltungen bei den unterschiedlichen Zielgruppen,
·
Organisation und Durchführung
von Informationsveranstaltungen mit Multiplikatorinnen
und Multiplikatoren,
·
Vernetzung: Fortbildungen und
Koordination von Akteurinnen und Akteuren zur Prävention und Finanzkompetenz,
·
Vermittlung von Konzepten zur
Finanzkompetenz und Impulse in Fachgremien der Stadt Leverkusen.
Die drei
Leverkusener Schuldnerberatungsstellen der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der
Diakonie und des Sozialdienstes Katholischer Männer Leverkusen e. V. (SKM)
sind übereingekommen, dass für die Fortführung einer qualitativ hochwertigen
Beratung in Wechselwirkung mit dem gestiegenen Zeitaufwand, dem erwarteten
steigenden Bedarf, der Notwendigkeit eines spezialisierten bedarfsorientierten
Angebots „Schuldnerberatung für Ältere“ und dem notwendigen Ausbau von
Präventionsangeboten eine bessere personelle Ausstattung notwendig ist, um dies
erfolgreich umzusetzen bzw. sicherzustellen. Aus diesen Gründen haben die drei Schuldnerberatungsstellen
in einem gemeinsamen Antrag jeweils eine halbe Verwaltungskraftstelle und eine
Erweiterung der Fachkraftstelle um jeweils ¼ VZ – Äquivalente pro
Beratungsstelle beantragt.
Durch ein
vorgeschaltetes Sekretariat werden die organisatorischen und administrativen
Aufgaben der Schuldnerberatungsstelle übernommen. Die Fachkräfte können sich
verstärkt auf ihre eigentliche Beratungstätigkeit konzentrieren.
Das
Verwaltungssekretariat ist oftmals der erste Kontakt für die Ratsuchenden, die verschiedene
Nöte mitbringen. Dabei geht es in Notsituationen häufig um die erste Klärung
zur Ausstellung von Pfändungsschutz-Bescheinigungen zur unmittelbaren
Sicherstellung der Lebenshaltungskosten. Die zunehmende Häufigkeit von
Nachfragen beim Empfang entsteht unter anderem durch den Anstieg von
Energiekosten und dem generellen Preisschub der Lebenshaltungskosten. Eine gute
kommunikative Kompetenz ist dabei Voraussetzung. Diese erste Steuerung durch
ein vorgeschaltetes Sekretariat sichert eine planbare Steuerung von
Einzelberatung in der Schuldnerberatung, um Krisensituationen aufzufangen. Die
zunehmende Digitalisierung der Beratungsstelle kann die Verwaltungsassistenz
durch eine umfassende Eingabe und elektronische Verarbeitung der notwendigen Personen- und
Gläubigerangaben im Einzelfall unterstützen und zu Effizienzgewinnen in der
Fallbearbeitung führen.
Neben den
juristischen und ökonomischen Aspekten der Schuldner- und Insolvenzberatung
spielt auch die soziale Komponente eine große Rolle. Die durch Überschuldung
geprägten Haushalte sind oftmals Systeme mit tiefgreifenden, in Wechselwirkung
stehenden negativen Faktoren. Aufgrund der steigenden Komplexität der
Beratungsfälle und der zunehmenden Probleme der Klientinnen und Klienten ist neben
den freiwerdenden Kapazitäten durch das Sekretariat eine personelle Aufstockung
der Beratungsstellen notwendig. Die Beratung wächst mit den Problemlagen und
nimmt entsprechend mehr Zeit in Anspruch, um die vielschichtigen Problemlagen
der sozialen Systeme (Familien) zu ergründen und positiv beeinflussen zu
können. Nur mit ganzheitlicher Betrachtung der Einflussfaktoren und deren
Einfluss aufeinander ist eine qualitative Schuldnerberatung möglich. Die
zusätzlichen Fachkraftstunden werden dazu beitragen, die steigende Nachfrage
nach Beratungsleistungen zu bewältigen und den Beratenden mehr Zeit und Raum
für eine individuelle und umfassende Betreuung der Hilfesuchenden zu geben.
Zunehmend
werden bis zum erfolgreichen Abschluss der Fälle im Schuld- und Insolvenzrecht
rechtliche Einordnungen und vertiefende Kenntnisse in verwandten Rechtsgebieten
der Sozialgesetzgebung, des Verbraucherrechts sowie des Steuer- und
Unterhaltsrechts erforderlich. Diese Entwicklung der steigenden Intensität in
der Fallbearbeitung verlangt eine Konzentration auf die eigentliche Beratung,
losgelöst von administrativen Tätigkeiten. Ein entsprechendes, höheres
Zeitbudget pro Fall muss vorgehalten werden.
Die
Wirksamkeit der Arbeit wird fortlaufend dokumentiert und gemeinsam mit der
Stadt Leverkusen im Rahmen eines Controllings weiterentwickelt. Durch die
Evaluation der Beratung und deren Ergebnisse soll ein positiver und
nachhaltiger Einfluss auf das Leben der Klientel sichergestellt werden. Es
besteht ein Konzept zur Datenerhebung, Auswertung der Arbeitsinhalte,
Erstellung von Jahresberichten, kommunal, regional und bundesweit. Die in 2011
erstellten Wirkungsvereinbarungen werden entsprechend angepasst.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 051501 / 500005150108 Sachkonto: 525800
Aufwendungen für die Maßnahme: 204.590,78 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2024
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Derzeit befindet sich der Haushalt 2024 mit
der mittelfristigen Finanzplanung bis 2027 in der Aufstellung. Bei einer
positiven Beschlussfassung ist die o. g. HH-Position um jährlich 205.000 €
aufzustocken.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |