Betreff
Projekt "Wiesdorf-Süd, ehemalige Ganser-Brauerei"
- Verhandlungen über die Anmietung von Büroflächen
Vorlage
1151/2011
Aktenzeichen
010-rei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor des Projektes „Wiesdorf-Süd, ehemalige Ganser-Brauerei“ Verhandlungen über die Anmietung von Büroflächen für rd. 200 Büroarbeitsplätze aufzunehmen und eine entsprechende Erklärung abzugeben.

 

gezeichnet:

Buchhorn

(gleichzeitig in Vertretung des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

Am 24. und 31. Januar 2011 haben der Bau- und Planungsausschuss und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Vorlage Nr. 858/2010 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 20/I "Wiesdorf-Süd - ehemalige Ganser-Brauerei" in Leverkusen-Wiesdorf, Aufstellungsbeschluss) beschlossen. Inhaltlich wird insofern auf diese Vorlage verwiesen.

 

Eines der wesentlichen Elemente für die wirtschaftliche Umsetzung des Projektes ist für den Investor die Errichtung und Vermietung von Büroflächen. In diesem Zusammenhang wurde bereits im Rahmen der Informationsveranstaltung am 30. November 2010 durch den Oberbürgermeister die Aussage getroffen, dass Teile der Verwaltung in dem neuen Gebäude untergebracht werden sollen. Von Seiten der teilnehmenden Mandatsträger wurde diese Vorgehensweise ausdrücklich begrüßt.

 

Mit Priorität verfolgt die Verwaltung weiterhin das Ziel, die bisher an verschiedenen Standorten untergebrachte AGL dort in einer Einheit zusammenzuführen.

 

Alternativ sollen Verwaltungseinheiten, die bislang an anderen Standorten untergebracht sind, das neue Gebäude als Ankermieter nutzen.

 

Die Absicht, auf dem Westteil der neuen bahnstadt opladen (nbso) einen weiteren Verwaltungsstandort, zum Beispiel für die gemeinschaftliche Unterbringung des Baudezernates, vorzusehen, bleibt davon unberührt.

 

Es sollen Büroflächen in einer Größenordnung von rd. 5.000 qm für ca. 200 Büroarbeitsplätze angemietet werden. Die zurzeit in Verhandlung stehenden Mietkonditionen orientieren sich an den Werten zur Anmietung der Flächen der Rotunde der Rathaus-Galerie.

 

Vor dem Abschluss des Mietvertrages wird den zuständigen politischen Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich /Telefon: …………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Für die erfolgreiche Realisierung des Projektes ist es für den Investor von entscheidender Bedeutung, dass konkrete Verhandlungen über die mögliche Anmietung von Büroflächen zeitnah mit der Verwaltung aufgenommen werden. Insofern ist der Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.