Beschlussentwurf:

 

1.      Die Bezirksvertretung I stimmt der vorgelegten Planung für die Sanierung des Kinderspielplatzes Weichselstraße zu. Die Mittelfreigabe für Finanzstelle 6700 13 05 01 2004, Finanzposition 783300, wird in Höhe der Baukosten von 90.000 Euro erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln.

 

2.      Die Bezirksvertretung I stimmt der vorgelegten Planung für die Sanierung des Kinderspielplatzes Boberstraße zu. Die Mittelfreigabe für Finanzstelle 6700 13 05 01 2004, Finanzposition 783300, wird in Höhe der Baukosten von 130.000 Euro erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Freigabe der Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Der Spielplatz Weichselstraße wurde zuletzt 1986/1987 komplett überholt. Beim Spielplatz Boberstraße war dies 1990 der Fall. Auch wenn die Spielgeräte und sonstigen Einrichtungen laufend in Stand gehalten und im Bedarfsfall auch nach und nach ersetzt werden, ist nach über 20 Jahren ein Zustand eingetreten, der eine weitestgehende Sanierung unumgänglich macht. Die Pflanz- und Rasenflächen sind ebenso wie die Möblierung und die Wege überaltert. Mit reinen Unterhaltungsmaßnahmen ist der Verfall nicht mehr aufzuhalten. Die Gesamtanlagen sind nicht mehr zeitgemäß. Durch die Sanierung sollen sie den seit der letzten Überholung veränderten demografischen und spielpädagogischen Umständen angepasst werden.

 

Der Zeitpunkt der Sanierungen ist gerade jetzt günstig, da mehrere Spielgeräte und Möblierungen einigermaßen zeitgleich abgängig sind/sein werden. Außerdem unterliegt der Siedlungsbereich östlich der Solinger Straße derzeit durch die Soziale Stadt Rheindorf, die baulichen Aktivitäten der WGL und den bevorstehenden Neubau des Rheindorfer Jugendhauses einer gewissen Dynamik, die durch die Sanierungsmaßnahmen begleitet werden soll.

 

Baukosten Spielplatz Weichselstraße

Nettobaukosten

57.932,00 €

MwSt, Baunebenkosten, Honorare, Aufrundung

32.068,00 €

Bruttobaukosten

90.000,00 €

 

Baukosten Spielplatz Boberstraße

Nettobaukosten

85.714,29 €

MwSt, Baunebenkosten, Honorare, Aufrundung

44.285,71 €

Bruttobaukosten

130.000,00 €

 

 

Den Fraktionen und Einzelvertretern wurden folgende Unterlagen als verbindlicher Bestandteil dieser Vorlage übergeben: Pläne, Baubeschreibungen, Kostenanschläge, Bauzeiten- und Mittelabflusspläne.

 

In der Folgekostenberechnung wurden nur die kalkulatorischen Kosten der Maßnahmen (Abschreibungen und Verzinsungen) dargestellt. Die eigentlichen Betriebskosten werden nach der Sanierung niedriger sein als im derzeitigen Bestand (u. a. durch eine deutliche Reduzierung der Sandflächen).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1157/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Keul, 0214/406-6716

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 6700 13 05 01 2004, Finanzposition 783300

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

220.000 Euro

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Es handelt sich um eine Sanierung im Bestand. Die Folgekosten werden anschließend eher niedriger ausfallen als bisher. Abschreibungen 15.975,83 € p.a., kalk. Verzinsung 15.400 € (s. Folgekostenberechnung)

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine