Beschlussentwurf:
Der Beschluss des Rates vom 11.04.2011 zu der Vorlage Nr. 1013/2011, in dem den Vertretern in den zuständigen Organen der WGL die Weisung erteilt wird, Herrn Mues zum Geschäftsführer der WGL zu bestellen, wird hiermit gemäß § 54 Abs. 2 GO NRW beanstandet.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Beanstandung erfolgt, weil der Weisungsbeschluss zur Bestellung des Herrn Mues zum Geschäftsführer der WGL nicht rechtmäßig war, da den beteiligten Gremien zwei Bewerber nicht bekannt waren. Die versehentlich nicht in das Bewerbungsspektrum aufgenommen Bewerbungen führten zu einer
- Nichtberücksichtigung beider Bewerber bei der Auswahlentscheidung der Findungskommission,
- Nichtberücksichtigung der Bewerber bei der Entscheidung des Aufsichtsrates der WGL über die Empfehlung an den Rat und
- Nichtberücksichtigung bei der Abwägung und Entscheidung durch den Rat der Stadt Leverkusen.
Ursprünglich sollte die rechtsfehlerhafte Entscheidung mit einer Neubestellung einhergehen, um den Fehler zu beheben. Da aber auch bezüglich der Anstellungsmodalitäten noch kein Einvernehmen erzielt werden konnte, kann eine kurzfristige Heilung nicht erfolgen, so dass das gesamte Verfahren erneut eingeleitet werden muss.
Die Beanstandung hat zur Konsequenz, dass der Rat nun über die Aufhebung des Weisungsbeschlusses entscheiden muss. Die Entscheidung über die Bestellung eines neuen Geschäftsführers der WGL kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.