- Beschluss der Entwurfsunterlagen
- Erneuter Beschluss der öffentlichen Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Dem Entwurf der Planunterlagen (Anlagen 1 - 6 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
2. Die Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) an der Planung beteiligt. Grundlage der Beteiligung sind die unter Punkt 1 bezeichneten Planunterlagen. Die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch von 30 Tagen öffentlich ausgelegt sowie im Internet veröffentlicht.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist den Planzeichnungen in den Anlagen dieser Vorlage zu entnehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Anlass:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen hat in seiner Sitzung am 08.05.2023 die Aufstellung und die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 269/II „Opladen - zwischen Bonner Straße, Kantstraße, Kopernikusstraße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ beschlossen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 21.06.2023. Der Bebauungsplan wurde in der Zeit vom 01.07.2023 bis zum 31.07.2023 öffentlich ausgelegt.
Aufgrund eines Fehlers in der Beschlussvorlage Nr. 2023/2095 (beschlossen wurde eine Auslegungsdauer von vier Wochen anstatt wie vom Gesetzgeber vorgesehen einen Monat, mindestens jedoch von 30 Tagen) muss die Beschlussfassung der öffentlichen Auslegung wiederholt werden. Die bereits durchgeführte öffentliche Auslegung wird als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Die Planunterlagen wurden außerdem um ein Artenschutzgutachten ergänzt.
Ziel der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 269/II „Opladen - zwischen Bonner Straße, Kantstraße, Kopernikusstraße und Gerhart-Hauptmann-Straße“ werden folgende Ziele verfolgt:
• Der Einzelhandel im Plangebiet soll auf die im Mischgebiet (MI) allgemein zulässigen Verkaufsflächengrößen (< 800 m²) beschränkt werden. Außerdem sollen nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente an diesem Standort ausgeschlossen werden, um den zentralen Versorgungsbereich im Opladener Zentrum zu schützen.
• Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden so getroffen, dass die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Rahmen einer Nachverdichtung möglich ist, ohne weitere unversiegelte Flächen in Anspruch zu nehmen. Dazu werden parallel auch Festsetzungen zur nachhaltigen Durchgrünung und ökologischen Aufwertung des Plangebiets getroffen.
• Durch eine Feingliederung und dem partiellen Ausschluss der unterschiedlichen Betriebsformen in den Bereichen Freizeit, Erotik und Glücksspiel, soll eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Funktion des Gebietes (Trading-Down-Effekt), insbesondere durch die nachteilige Häufung von Vergnügungsstätten, ausgeschlossen werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die Anlagen zur Vorlage sind im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter und farbiger Darstellung einzusehen. Die Anlagen Nr. 5 (Flurstücke) und Nr. 6 (Artenschutzgutachten) werden nicht mit der Vorlage gedruckt; sie stehen zur Einsichtnahme nur im Ratsinformationssystem zur Verfügung.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |