- Sachstand und weitere Vorgehensweise
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den Bericht zur Umsetzung des am 29. Juni 2009 (R 1593/16. TA) beschlossenen Klimaschutzprogramms zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den im Rahmen der Teilnahme am European Energy Award® zu entwickelnden energiepolitischen Arbeitsplan dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die bereits entscheidungsreifen Projekte
- Photovoltaikprogramm städt. Gebäude (FBe 30, 32, 65)
- Ökoprofit – Projekt der WFL
- Projektierung eines Biomassekraftwerkes ( für geeignete Materialien aus der AVEA / Grünschnittsammlung sowie Restholz) durch die AVEA
- Beteiligung am Holzcluster Bergisch Land/Bergisches Energiekompetenzzentrum
umzusetzen bzw. die WFL und AVEA hierbei im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten zu unterstützen.
3. Die Ausrichtung der EVL soll zukünftig unter Verfolgung der Ziele
- Klimaschutz und nachhaltige Energiepolitik,
- Versorgungssicherheit,
- Verbraucherfreundliche Preise,
- Zufriedenstellende Gewinnausschüttung und Konzessionsabgabe
erfolgen.
Die Vertreter der Stadt in den Gremien der EVL werden beauftragt, im Rahmen der Vorgaben des § 113 GO NRW und der Vorlage R 90/1995 dem Rat über in diesem Zusammenhang wesentliche Fragestellungen zu berichten und ggf. entsprechende Weisungsbeschlüsse einzuholen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilnahmemöglichkeit am „100 % Erneuerbare-Energie-Regionen“-Programm zu prüfen und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen.
5. Für die Umsetzung und Steuerung der vorstehenden Handlungsaufträge ist eine Verstärkung der unter Ziffer 8 der Begründung beschriebenen verwaltungsinternen Infrastruktur notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.
gezeichnet:
Buchhorn Stein Mues Häusler
Begründung:
1. Zielsetzung der
Vorlage
Diese Vorlage knüpft an die Vorlage R 1593/16. TA
vom 29. Juni 2009 an.
Hierdurch sollen dem Rat
zum einen
-
die aktuelle
Entwicklung der Rahmenbedingungen des Handlungsfeldes
Klimaschutz
und
-
der
Umsetzungsstand des Leverkusener Klimaschutzkonzepts (Ratsbeschluss
vom 29. Juni 2009)
vorgetragen werden
und zum anderen
die notwendige Fortschreibung der energie- und
klimaschutzpolitischen Strategie der Stadt Leverkusen unter besonderer
Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 11.04.2011 ermöglicht werden.
2. Aktuelle
Entwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Klimaschutz- und Energierecht haben in den
zurückliegenden Jahren eine stürmische und in den Einzelheiten nur schwer
überschaubare Entwicklung erfahren. Ein vor 10 Jahren noch als solches
nicht wahrgenommenes Rechtsgebiet „Klimaschutzrecht" hat sich etabliert.
Die vielfältigen Rechtsetzungen auf EU, Bundes- und mittlerweile auch
Landesebene können aufgrund der großen Zahl von Einzelregelungen nur
stichwortartig aufgeführt werden.
2.1 Entwicklung des
Klimaschutzrechts
2.1.1 EU- bzw. Bundesrecht
○ Klimaschutzziele
• 2002:
Reduktion der Treibhausgasimmissionen im Anschluss an das Kyoto-Protokoll im
Rahmen des EU-internen burden sharings durch Deutschland um 21 % im
Zeitraum 2008 - 2012
• 2007:
Beschluss der EU- Staats- und Regierungschefs mit dem Ziel, eine 30 %-ige
Reduktion der Treibhausgase bis 2020 im Vergleich zu den Emissionen im
Basisjahr 1990 zu erreichen, sofern sich die anderen Industrieländer zu Vergleichbarem
verpflichten. Unabhängig von diesem Junktim wird eine EU-weite Reduktion um
20 % festgelegt.
"Meseberger Beschlüsse":
Deutschland setzt sich das Ziel, eine 40 %-ige Reduktion der Treibhausgase
bis 2020 im Vergleich zu den Emissionen im Basisjahr 1990 zu erreichen
• 2009:
Bekräftigung des globalen 2-Grad-Zieles durch die EU im Vorfeld der
Kopenhagener Konferenz, welches dann erst 2010 in der Folgekonferenz in Cancun
verbindlich festgelegt wurde.
○ Gesetzliche
Neuregelungen zur Förderung der Energieeffizienz
Hier sind
stichwortartig anzuführen:
• Förderung der Energieeffizienz durch Kraft-Wärme-Koppelung durch
das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, seit 2008 mehrfach novelliert
• Förderung der Energieeffizienz
im Gebäudebereich durch die Energieeinsparverordnung, seit 2007 mehrfach
novelliert
• Effizienzvorgaben für Energie
verbrauchende Geräte durch die sog. Ökodesign-Vorlage der EU und die auf dieser
basierende Durchführungsverordnungen für Fernsehdecoder, Haushaltslampen,
Bürobeleuchtung, Straßenbeleuchtung, Elektromotoren, externe Netzteile,
Umwälzpumpen, Fernsehgeräte sowie Kühl- und Gefriergeräte sowie die Produkt
übergreifende Standby-Verordnung. Die Umsetzung durch Bundesrecht ist 2009
erfolgt.
• Förderung der Energieeffizienz
in den Bereichen der Industrieanlagen und des Luft- und Schiffsverkehrs durch
den Treibhausgashandel (Vergabe von Emissionszertifikaten), 2009 im
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, zuletzt novelliert in 2010, kodifiziert.
• Steigerung der Energieeffizienz
der Neuwagenflotten, wobei allerdings bisher kein europapolitischer Konsens
erzielt werden konnte. Minimalfolge war Novellierung der Kfz-Steuer 2009.
2.1.2 Landesrecht
Aktuell auf der Tagesordnung steht der vom
Kabinett am 20.06.2011 beschlossene Entwurf der Landesregierung für ein
Nordrhein-Westfälisches Klimaschutzgesetz. Der Gesetzentwurf, der als Anlage
1 beigefügt ist, beinhaltet aus kommunaler Sicht insbesondere folgende
wichtige Eckpunkte:
-
§ 3:
Verbindliches Klimaschutzziele für NRW: Reduktion der Gesamtsumme der
Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um
mindestens 80 % im Vergleich zum Basisjahr 1990.
-
§ 4:
Umsetzung der Klimaschutzziele durch die Landesregierung in einem
Klimaschutzplan NRW, Konkretisierung der Klimaschutzziele im
Landesentwicklungsplan und den übrigen Raumordnungsplänen.
-
§ 5:
Verpflichtung anderer öffentlicher Stellen, zu denen auch die Städte, Gemeinden
und Landkreise gehören, zur Aufstellung von Klimaschutzplänen innerhalb von
zwei Jahren nach Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes NRW, verbunden mit der
Verpflichtung, ihre Bauleit- und Regionalplanung dann auszurichten
(Planungsrecht folgt Klimaschutzrecht).
-
§ 7:
CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030.
2.2 Entwicklung des
Energierechts im Zuge des forcierten Ausstiegs aus der Kernenergie (Fukushima
und die Folgen)
Mit einem umfangreichen Gesetzpaket haben
Bundestag und Bundesrat die politischen Konsequenzen aus der Atomkatastrophe
von Fukushima gezogen. Die politisch nicht mehr umstrittene Zielsetzung ist es,
möglichst schnell die Nutzung der Kernenergie zu beenden und sie nicht - wie
noch im letzten Jahr mehrheitlich so auf Bundesebene beabsichtigt - als unbedenkliche,
aber nicht langfristig aufrechtzuerhaltende Brückentechnologie zu definieren.
Die Eckpunkte dieses Pakets sind:
-
Am 31.
Dezember 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Acht
derzeit abgeschaltete Reaktoren sollen nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Die übrigen neun
Atomkraftwerke sollen ab 2015 schrittweise abgeschaltet werden: 2015
Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2, 2021 Grohnde,
Gundremmingen C und Brokdorf, 2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Die
Reststrommengen der abgeschalteten Kernkraftwerke können auf andere Meiler
übertragen werden. Zusätzlich will die Bundesregierung bis Frühjahr 2013 ein
altes Kraftwerk in Wartestellung halten („Kaltreserve“). Um Engpässe in den
nächsten beiden Wintern zu überbrücken, sollen aber zunächst konventionelle
Kraftwerke als Reservekapazität genutzt werden. Die Entscheidung darüber trifft
die Bundesnetzagentur.
-
Langfristig
sollen erneuerbare Quellen wie Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser fast den
gesamten deutschen Strom liefern. Bis 2020 soll sich der Anteil von heute 17
auf 35 % verdoppeln und danach weiter wachsen. Hierfür wird vor allem auf neue
Windparks auf hoher See gesetzt, die stärker gefördert werden sollen. Auch
Wasserkraft und Geothermie - Gewinnung von Strom aus Erdwärme – sollen von
höheren Vergütungssätzen profilieren. Im Gegenzug sinkt die Vergütung für
Windkraft an Land, Biomasse und Photovoltaik.
-
Die
Höchstspannungsnetze in Deutschland sollen zügig ausgebaut werden, um den Strom
zum Verbraucher zu bringen. Insgesamt ist das Stromnetz 1,74 Millionen
Kilometer lang, davon machen Höchstspannungsleitungen mit 220 und 380 Kilovolt
– die sog. Stromautobahnen – 34 570 Kilometer aus. Nach Berechnungen der
Deutschen Energie-Agentur müssen bis 2020 rund 3600 Kilometer neu gebaut
werden. Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren sollen bei der
Bundesnetzagentur gebündelt werden.
-
Für die
Sanierung von Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gibt es künftig
Steuervorteile. Geplant sind Förderungen, die sich bis 2022 auf
Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro jährlich summieren werden.
-
Wegen der
Verkürzung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke entfallen Zahlungen der
Energieversorger an den Energie- und Klimafonds. Ab 2012 sollen daher alle
Einnahmen aus dem Emissionshandel dem Fonds zugute kommen. Mit dem Geld werden
erneuerbare Energien und Energieeffizienz gefördert. Unter anderem soll der
Fonds so ausgestaltet werden, dass bis 2015 jährlich 1,5 Milliarden Euro daraus
für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung gestellt werden können. Die
Entscheidung über die konkrete Höhe des Programms fällt allerdings erst in den
Haushaltsberatungen. Ab 2013 können stromintensive Unternehmen zudem mit
Zuschüssen von jährlich bis zu 500 Millionen Euro rechnen.
-
Das Bau- und
Planungsrecht wurde durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der
Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ vom 30.07.2011 weiterentwickelt.
Künftig sollen etwa Flächen für Windkrafträder und dezentrale Kraftwerke
leichter ausgewiesen werden können. Auch soll es in Zukunft einfacher werden,
Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu installieren. Von besonderer Bedeutung ist
die ausdrückliche Aufnahme des Klimaschutzes in das Recht der Bauleitplanung.
2.3 Klimaschutz und
Energiewende stehen gleichwertig nebeneinander
Von überragender Bedeutung ist die Feststellung,
dass die Beschlüsse zum vorgezogenen Ausstieg aus der Kernenergie die
Notwendigkeit des Klimaschutzes und die Verbindlichkeit der damit verbundenen
Regelungen nicht relativieren. Die Reduktion der Treibhausgase und das
verbindliche 2-Grad-Ziel sind unverändert zwingend. Dass die damit verbundenen
Aufgaben noch komplexer und schwieriger geworden sind, liegt auf der Hand.
3. Stand der
Umsetzung des vom Rat der Stadt Leverkusen am 29.06.2009 beschlossenen
Klimaschutzprogramms
Das Klimaschutzkonzept der Stadt Leverkusen
gliedert sich in drei Teile:
- Konzern Stadt,
- Wirtschaft,
- Bürgerschaftliches Engagement.
Diese weisen folgenden Sachstand auf:
3.1 Teil I, Konzern
Stadt:
Hier wurden bereits vielfältige Aktivitäten der
Verwaltung realisiert:
-
Energetische
Gebäudesanierung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket.
Insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen
Beschluss- und Informationsvorlagen und den aktuellen Energiebericht des FB 65
verwiesen.
-
Informationskampagne
für die Mitarbeiterschaft der Stadtverwaltung
Zentrales Instrument ist die Teilnahme am
European Energy Award®, für die erhebliche Hürden, nicht zuletzt hinsichtlich
der Darstellung des städtischen Eigenanteils trotz Nothaushaltsrechts, zu überwinden
waren. Einzelheiten hierzu werden nachfolgend unter Ziffer. 4 erläutert.
3.2 Teil II, Wirtschaft
Mit der Technologiemesse im Oktober 2009 bei
Carcoustics in Pattscheid und der Folgeveranstaltung im Februar 2011, dem
Klimafrühschoppen bei der Spedition Niesen, gelang es, den kleinen und
mittelständigen Unternehmen in Leverkusen eine Plattform der Information und
des Austausches zu bieten. Gleichzeitig konnte ein Netz zwischen Leverkusener
Wirtschaftsakteuren und Stadt wachsen, das durch konkrete Aktionen dem
gemeinsamen Interesse an Klimaschutz und Energieeffizienz in der Stadt Ausdruck
verleiht. Diese Veranstaltungen, die in Kooperation mit der IHK, der
Kreishandwerkerschaft, CURRENTA, der WFL, dem NaturGut Ophoven und den Firmen
Carcoustics bzw. Niesen durchgeführt wurden, haben eindrucksvoll gezeigt, dass
Klimaschutz und Energieeffizienz hochaktuelle Themen für die Betriebe und
Unternehmen sind.
Der bereits zum zweiten Mal durchgeführte
Klimaschutzwettbewerb für Unternehmen war jeweils ein großer Erfolg. Auch die
diesbezügliche Medienberichterstattung war ausgesprochen positiv.
3.3 Teil III,
bürgerschaftliches Engagement
Hier ist durch die Kampagne "Klimaschutz
jeder - jeden Tag" in der Federführung des NaturGutes Ophoven bereits seit
Langem ein wesentlicher Grundakzent gesetzt. Eine weitere Intensivierung im
Rahmen des KSP ist - unter Berücksichtigung vorhandener Personalressourcen -
für das letzte Quartal 2011 geplant.
4. Zentrales
Umsetzungsinstrument eea®
Nachdem sowohl die Bezirksregierung Arnsberg als
zuständige Fachbehörde als auch die Bezirksregierung Köln als
Kommunalaufsichtsbehörde nach langwierigem Verfahren ihre Zustimmung erklärt
hatten, konnten mit der Auswahl des eea®- Beraters und dem Anschluss des
notwendigen Vertrags mit der EnergieAgentur.NRW als der vom Land beauftragen
Geschäftsstelle die Grundlagen für die konkrete Projektarbeit geschaffen
werden. Den städt. Eigenanteil von ca. 10 % trägt die Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG.
Am 20. Juli 2011 fand die konstituierende Sitzung
des Energieteams statt, in deren Rahmen erste Schritte zur Einleitung des
eea®-Prozesses in Leverkusen unter Begleitung des eea®-Beraters Reiner
Tippkötter festgelegt wurden. Dem Energieteam gehören unter Leitung des Beig.
Nach der Sommerpause werden sich die
Teammitglieder in kleinen Gruppen mit den Handlungsfeldern
1. Entwicklungsplanung, Raumordnung
2. Kommunale Gebäude, Anlagen
3. Versorgung, Entsorgung
4. Mobilität
5. Interne Organisation
6. Kommunikation, Kooperation
auseinandersetzen, um eine Ist-Analyse bis Ende
des Jahres durchzuführen und danach einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Maßnahmenplan
zu erarbeiten. Diese münden in einem Energiepolitischen Arbeitsplan (EPA), der
dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Hierauf basierend erfolgt die
projektorientierte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und schließt mit
Zertifizierung durch einen Auditor (TÜV Rheinland). Einzelheiten ergeben sich
aus der in der Anlage 2 beigefügten Präsentation aus der
konstituierenden Sitzung des Energieteams.
5.
Besonders hervorzuhebende aktuelle Maßnahmen und Projekte
Unabhängig von den weiteren Ergebnissen im Rahmen
des eea® sind bereits heute die nachfolgend beschriebenen Projekte und
Aktivitäten so weit vorbereitet, dass aufgrund eines entsprechenden Ratsvotums
ihre Realisierung eingeleitet werden kann.
5.1
Photovoltaikprogramm für städt. Gebäude (Gemeinschaftsprojekt des Dez. III und
der FBe 30, 32, 65)
Der Einsatz erneuerbarer Energien
als nachhaltige Sicherung der zukünftigen Energieversorgung und als
Klimaschutzmaßnahme wird immer notwendiger.
Im Gebäudebestand des
Fachbereichs Gebäudewirtschaft befinden sich ungenutzte und geeignete
Dachflächen, die ein enormes Potenzial für die solare Stromgewinnung bieten.
Trotz Absenkung der Einspeisevergütungen sind Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen immer noch profitabel. Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen aus dem städtischen Haushalt ist aufgrund der aktuellen Finanzlage nicht realisierbar.
In vielen Kommunen werden städtische Dachflächen an Investoren oder Bürger verpachtet (Düsseldorf, Osnabrück, Köln, Hürth, Frankfurt, Herne, etc.).
Die Verwaltung schlägt vor, dies in Leverkusen auch zu ermöglichen.
Die Verpachtung an Bürgervereine, Schulvereine o. ä. sollte kostenfrei erfolgen, die Verpachtung an Unternehmen oder Einzelpersonen erfolgt gegen eine einmalige Gebühr (50 € pro kWp).
Folgende Handlungsschritte sind erforderlich:
- Fertigstellung des Solarkatasters städtischer Dächer und Klärung der Frage, welche Dächer grundsätzlich geeignet sind
Fachbereich Gebäudewirtschaft bis ca. 10/2011
- Priorisieren der Dachflächen nach künftiger Stadtentwicklung und nach Netztopologie
FB Gebäudewirtschaft unter Einbeziehung der EVL und ihres Netzbetreibers
- Erstellung eines Muster-Gestattungsvertrages und Klärung weiterer rechtlicher und organisatorischer Fragen
Fachbereich Recht und Ordnung bis ca. 11/11,
Dez. III, EVL
- Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens
Dez. III bis ca. 12/2011
- Abschluss der Einzelverträge
Dez. III bis ca. 02/2012
- Errichtung der Anlagen durch die Investoren oder Betreibergesellschaften
in Abstimmung mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft ab ca. 02/2012
In vielen Kommunen werden unter dem „Dach“ des örtlichen Energieversorgers oder durch die Sparkassen oder Volksbanken Betreibergesellschaften zur Errichtung von sog. Bürgersolaranlagen gebildet. Dies bietet organisatorisch erhebliche Vorteile und sollte angestrebt werden. Mögliche Kooperationspartner sind insbesondere die EVL (insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung) und die Sparkasse Leverkusen.
5.2
ÖKOPROFIT - Projekt der WFL
Im Zuge steigender Energiekosten, der jüngsten
Diskussion um die künftige Energieversorgung und der höher werdenden
legislativen Anforderungen an Betriebe ist die Gewinnung von Einsparpotenzialen
im Ressourcenverbrauch eines der Top-Themen für die unternehmerische
Zukunftssicherung. Hinzu kommt die Anforderung an Unternehmen, bei Aktivitäten
am Umweltschutzmarkt ein entsprechend glaubhaftes Image zu transportieren. Die
Sensibilisierung von Unternehmen für Umweltschutzbelange ist daher auch ein
Thema für die WFL.
ÖKOPROFIT steht für Ökologisches Projekt für
Integrierte UmweltTechnik. ÖKOPROFIT ist ein Kooperationsprojekt zwischen
Kommune und Wirtschaft, das dazu beiträgt, die Umwelt zu entlasten und Kosten
für Unternehmen zu senken. Das Konzept wurde in Graz 1991 als Programm zur
nachhaltigen Wirtschaftsförderung entwickelt und im Rahmen der Münchener
Agenda21 im Jahr 1998 erstmals in Deutschland umgesetzt. Neben Bayern gibt es
vor allem in NRW viele Städte und Kommunen, die ÖKOPROFIT durchführen. Im Jahr
2000 war Dortmund die erste Stadt in NRW, die das Projekt ÖKOPROFIT in Angriff
nahm. Im gleichen Jahr griff das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft des Landes NRW das Projekt auf und entwickelte ein
Förderprogramm für Kommunen, das bei der Entwicklung und Umsetzung von
ÖKOPROFIT-Projekten helfen soll. Bis 2010 haben 1.109 Unternehmen in NRW an
ÖKOPROFIT teilgenommen und über 8.700 Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet. Die
Bilanz spricht für sich:
• Reduzierung des Wasserverbrauchs um über 3,1
Mio. m³ pro Jahr
• Verringerung der Restmüllmengen um mehr als
42.000 t pro Jahr
• Energieeinsparungen um über
575 kWh und damit Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen um mehr als
201.000 t CO2 jährlich
Neben dem Gewinn für die Umwelt ist auch die
Bilanz der wirtschaftlich bewertbaren Maßnahmen beachtlich:
• Investitionen von insgesamt
ca. 151 Mio. Euro (v. a. in Umweltschutztechniken) stehen jährliche Einsparungen
von ca. 52 Mio. Euro gegenüber
• dies entspricht einer
Amortisationszeit von 2,9 Jahren
ÖKOPROFIT ist für Unternehmen zudem ein
geeigneter Einstieg für weitere Zertifizierungen und Validierungen nach ISO
14001 oder EMAS.
Etwa 1 Jahr lang bearbeiten die 10-15 teilnehmenden
Unternehmen (aller möglichen Branchen) alle für sie umweltrelevanten Themen.
Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken werden ebenso behandelt wie
rechtliche und organisatorische Fragen Dies geschieht sowohl durch Workshops
als auch durch einzelbetriebliche Beratungen, die Branchen erfahrene
Umweltberater durchführen. Am Ende steht die öffentlichkeitswirksame
Auszeichnung der Unternehmen als „ÖKOPROFIT-Betrieb“. Ergebnis ist also nicht
nur die Kosteneinsparung sondern auch der Imagegewinn.
Für die beteiligten Betriebe bestehen
verschiedene Möglichkeiten, das Programm auch nach Ablauf des Jahres, also nach
der Auszeichnung, weiterzuführen. Ein Baustein ist der sog. „ÖKOPROFIT-Klub“.
Dabei handelt es sich um ein Netzwerk der ausgezeichneten Betriebe, die in 2
Workshops und durch Berater vor Ort dabei unterstützt werden, die geplanten
Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen und neu festzulegen. Der
Informationsaustausch wird im Klub fortgeführt.
Die Kommune (= WFL für die Stadt Leverkusen) hat
die Projektkoordination mit verschiedenen Teilaufgaben inne. Sie ist zuständig
für:
• die Initiierung und Durchführung von Projekt
begleitenden Arbeitskreisen
• die Gewinnung der Betriebe
• die Auswahl der externen Berater
• die Organisation des
Prüfungs- und Auszeichnungsgeschehens und Teilnahme an den Prüfungen
• die Durchführung der
Veranstaltungen
• die Gestaltung der Projekt
begleitenden Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Akteure sind Institutionen, die die
Kommune (= WFL) als Kooperationspartner bei der Durchführung des Projektes
unterstützen:
• Gewinnung der Betriebe
• Öffentlichkeitsarbeit
• Besetzung der Prüfungskommission
• Je nach fachlicher
Qualifikation Mitwirkung an Workshops und Vor-Ort-Beratungsterminen
In Leverkusen sollen das Dezernat für Bürger,
Umwelt und Soziales, die IHK zu Köln, Zweigstelle Leverkusen, die
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, die Effizienzagentur NRW, Herr Michael
Blank, Fa. Karow & Blank GmbH als Vertreter der Unternehmerschaft sowie das
NaturGut Ophoven und die EVL als Kooperationspartner gewonnen werden. Die
Zusagen liegen vor, ein erstes Sondierungsgespräch hat am 17.06.2011
stattgefunden.
Der Ökoprofit-Prozess wird mit qualifizierten
Umweltberatern durchgeführt. Die Berater zeichnen für folgende Bausteine
verantwortlich:
• Durchführung der fachlichen
Betreuung der Betriebe vor Ort
• Durchführung der Workshops
• Koordinierung des Prüfungs-
und Auszeichnungsgeschehens
• Optional: Gewinnung der
Betriebe und Durchführung der Veranstaltungen
Die Vorteile für die Kommune sind:
• Aufbau neuer Kooperationen
mit der Wirtschaft
• Stärkung vorhandener
Kooperationen mit Verbänden, Kammern, lokalen Partnern
• Initiierung der Bildung
eines Unternehmensnetzwerks
• Förderung der Selbstverpflichtung
der Betriebe
• Werbung für den
Wirtschaftsstandort/Imagegewinn
• Instrument der aktiven
Bestandspflege
• Beitrag zum
Klimaschutzprogramm der Stadt Leverkusen
• Aktiver Beitrag zur
nachhaltigen Kommunalentwicklung
Ø
Ökonomisch: Stärkung der Betriebe durch Betriebskostensenkung und Verbesserung
der Organisation
Ø
Ökologisch: Verbesserung der Umweltsituation durch Ressourcen- und
Emissionsminderung
Ø
Sozial: Standort- und Arbeitsplatzsicherung, Förderung der Mitarbeitermotivation
Folgende
Vorteile ergeben sich für die teilnehmenden Betriebe:
• Senkung der Betriebskosten
• Effizienzsteigerung durch
Prozess-Analysen und -Optimierung
• Imagegewinn durch Einbindung in
Pressearbeit und Auszeichnung
• Beitrag für den
Umwelt-/Klimaschutz
• Synergieeffekte durch
gemeinsame Trainingsprogramme mit anderen Unternehmen
• Netzwerk
bilden/pflegen/erweitern
• Ausbildung von Beschäftigten im
Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Produktion und Kosten
• Herstellung von
Rechtssicherheit durch behördliche Hilfestellung
• Standortsicherung
Die Kosten des Projektes tragen die teilnehmenden
Unternehmen gemeinsam mit der Kommune (bzw. den Initiatoren und
Kooperationspartnern). Dabei hängt die Höhe der Unternehmensbeiträge von der
Zahl der Teilnehmer ab und wird üblicherweise nach Betriebsgröße differenziert
und beziffert.
In NRW gibt es für die Durchführung eines
ÖKOPROFIT-Prozesses eine Landesförderung. Der Fördersatz beträgt 80% der
zuwendungsfähigen Kosten bei einer maximalen Förderhöhe von 20.000€. Die Kommune
muss lt. Förderrichtlinie mind. 5.000 € als Eigenleistung beisteuern,
zusätzlich sind von der Kommune die Lizenzgebühren (nicht förderfähig) zu
tragen.
Das Projekt wird von Seiten der WFL erst
gestartet, wenn die Grundfinanzierung des betrieblichen Anteils durch
mindestens vier Unternehmen gesichert ist. Erst danach erfolgt der
verpflichtende Vertragsabschluss mit dem Beratungsunternehmen.
5.3
Mögliche Teilnahme am "Holzcluster Bergisch Land"
Das Holzcluster Bergisches Land ist ein
Kooperationsprojekt des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Oberbergischen
Kreises, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW und des Bergischen
Abfallwirtschaftsverbandes. Es wurde im November 2008 mit dem Ziel gegründet,
das Geschäftsfeld Holz und Energie als unabhängiger und neutraler Partner mit
den regionalen Akteuren konsequent weiter zu entwickeln.
Im Fokus steht der Rohstoff Holz als regionaler,
nachhaltig nutzbarer Brennstoff, seine Verfügbarkeit, die notwendige Logistik
und seine Qualität. Holz als Energieträger ist im Sinne des Klimaschutzes
wünschenswert, weil dadurch die Verbrennung fossiler Energieträger und die
damit verbundene weitere CO2 - Anreicherung der Atmosphäre reduziert wird: Das
durch Holzverbrennung freigesetzte CO2 ist nicht fossilen Ursprungs, sondern
Teil es aktuellen - natürlichen - Stoffkreislaufs.
Als unabhängige und neutrale Organisation will
das Holzcluster Bergisch Land gemeinsam mit regionalen und überregionalen
Partnern die Potenziale des Geschäftsfeldes Holz und Energie in der Region
nachhaltig und langfristig erschließen. Ziel ist es, Synergieeffekte zu
erzeugen, die allen Beteiligten zu Gute kommen.
Einzelheiten sind unter www.Bergisch-Holz.de
dargestellt.
Wichtiger Baustein in der Strategie des
HolzClusters ist die Schaffung und Vermittlung von Wissen zum Thema
regenerative Energien und Energieeffizienz. Dazu eignet sich in idealer Weise
das im Rahmen des Regionale 2010-Projektes: metabolon entstehende
Transferzentrum am Standort Leppe. Hier wurde in enger Kooperation mit der
Kreishandwerkerschaft Bergisches Land ein Konzept entwickelt, mit dem durch die
Ausstellung neuester und innovativer Technik, durch Beratung, Weiterbildung und
Veranstaltungen die Bevölkerung in der Region, aber auch Fachbetriebe und
Planer/Entwickler, erreicht und informiert werden können.
Mit dieser Konzeption „Bergisches
Energiekompetenzzentrum“ wird ein herausragender Beitrag für eine nachhaltige
Energiepolitik und zur Wirtschaftsförderung in der Region geleistet.
Die Stadt Leverkusen ist natürlich kein
Produktionsstandort, wohl aber sehr interessanter Markt sowohl für die
Vermarktung von Holz als Energieträger als auch für die Erbringung hiermit
zusammenhängender gewerblicher und handwerklicher Dienstleistungen und
Angebote. Insofern ist das Holzcluster nicht nur aus energiepolitischer,
sondern insbesondere auch aus wirtschaftspolitischer Hinsicht ein auch für
Leverkusen interessantes Projekt.
Die Träger des Holzclusters Bergisch Land haben
der Stadt Leverkusen den Beitritt zum Holzcluster angeboten, ebenso ist ein
Beitritt zum Trägerverein „Bergisches Energiekompetenzzentrum“ möglich. Die
hierzu notwendigen Mitgliedsbeiträge würden sich auf jeweils100 € p. a.
belaufen.
Aus den dargestellten fachlichen Gründen
empfiehlt die Verwaltung den Beitritt zum Holzcluster Bergisch Land und zum
Bergischen Energiekompetenzzentrum.
5.4. Projektierung eines
Biomassekraftwerkes durch die AVEA
Die Leverkusener Abfallwirtschaft ist seit den
1970er Jahren auf die energetische Nutzung nicht verwertbarer Abfälle
ausgerichtet. Mit der kürzlich realisierten Maßnahme zur Effizienzsteigerung
des Müllheizkraftwerkes durch einen hochmodernen Stromgenerator ist ein
wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz umgesetzt worden. Die Überlegungen der
AVEA zur Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft gehen weiter. Die energetische
Nutzung der im Zugriff der AVEA befindlichen Biomasse ist dazu ein geeigneter
abfallwirtschaftlicher Optimierungsschritt. Der nahezu geschlossene CO2
Kreislauf bei der Energienutzung von Grünabfällen durch ein Biomassekraftwerk
ist der Grundgedanke. Die Möglichkeit der Einbeziehung vorhandener
Einrichtungen wie Stromgenerator und Fernwärmestation ist ein weiterer Aspekt.
Die AVEA projektiert daher unter Einbeziehung der Standortfaktoren ein
Biomassekraftwerk. Dabei ist ausdrücklich zu betonen, dass ausschließlich
geeignete Anteile aus der AVEA-Grünschnittsammlung sowie Restholz, das
ebenfalls bereits in der Entsorgungszuständigkeit der AVEA liegt zum Einsatz
kommen soll.
6. Neue
energiepolitische Ausrichtung der Stadt als Miteigentümer der EVL
Die
Rolle der Stadtwerke als energie- und klimapolitische Akteure
Die Stadtwerke - unabhängig davon, in welcher
Beteiligungsquote die Städte konkret engagiert sind - sind durch den Wandel der
Energie- insbesondere der Stromversorgung mit zusätzlichen komplexen Herausforderungen
konfrontiert:
6.1 Stadtwerke als
Träger der Energieinfrastruktur
Aus der originären Aufgabe der Stadtwerke als
Träger der Energieinfrastruktur ergeben sich nach einer aus Sicht der
Verwaltung zutreffenden Studie der Beratungsgesellschaft Roedl und Partner
folgende drei zentralen Herausforderungen (Zitat aus der Veröffentlichung
"Kursbuch Stadtwerke Juni 2011):
" > Dezentrale Kraftwerke
Investitionsvorhaben in dezentrale Kraftwerke
werden in den nächsten Jahre komplexer, als noch in der Vergangenheit, da neben
den ökonomischen Anforderungen des Eigentümers und der Sicherstellung der
Versorgung nun auch die Kompatibilität mit den Erneuerbaren Energien
gewährleistet werden sollte. Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Kombination
einzelner dezentraler Anlagen eine immer größere Rolle bei der Anlagenplanung
spielen.
> Netze
Insbesondere der Zusammenschluss von kleinen,
dezentralen Anlagen zu virtuellen Kraftwerken ermöglicht die Umsetzung der
geplanten energiepolitischen Ziele und die Substitution von großen Kraftwerken.
In diesem Zusammenhang ist auch zu betonen, dass der Betrieb von eigenen
dezentralen Wärme- und Stromerzeugungsanlagen vor allem dann Vorteile bietet,
wenn die Produktionskapazitäten flexibel und effizient in das Gesamtsystem
eingebunden werden können. (Anmerkung:
Bindeglied zum Gesamtsystem sind die Netze, die den zusätzlichen Anforderungen
an Flexibilität (bis hin zur Umkehr der Energieflussrichtung) werden genügen
müssen. Gleichzeitig unterliegen sie den Anforderungen des
Anreizregulierungsregimes.)
> Speicher
Soweit Wind und Photovoltaik zukünftig großflächig
genutzt werden, wird die Speicherung von Energie und deren Angleichung an das
Verbrauchsverhalten in Deutschland eine steigende Bedeutung erhalten, da diese
Energiequellen keine stabile Energieerzeugung ermöglichen. Hier gibt es bereits
erste viel versprechende Forschungsarbeiten, wie z. B. zu den Möglichkeiten der
Speicherung des zu viel erzeugten Windstroms in Form von Methan oder
Wasserstoff. Weiterhin sind einige neue Pumpspeicherkraftwerke in der
Projektierungsphase.
Stadtwerke können dabei auf vielen Wegen am Umbau
der Energiewirtschaft teilhaben und Einfluss nehmen. Denkbar wären hier, je
nach personeller und strategischer Ausrichtung eines Stadtwerkes, eigene
Projekte, die Beteiligung an Projekten ggf. gemeinsam mit anderen
Energieversorgern (Kraftwerksscheibe), unternehmerische Beteiligungen oder die
Bereitstellung von nicht haftendem Fremdkapital für entsprechende Vorhaben.“
6.2
Stadtwerke als Instrument kommunaler Klimaschutz- und Energiepolitik
Daraus ergeben sich auch für die Städte als
Anteilseigner neue Steuerungs- und Gestaltungsaufgaben:
Für die Stadt Leverkusen als Anteilseigner der
EVL bedeut dies, dass die bisherige Zieltrias Versorgungssicherheit,
Verbraucherfreundliche Preise. Zufriedenstellende Gewinnausschüttung und
Konzessionsabgabe nicht mehr ausreicht. Hinzukommen muss die zielgerichtete
Nutzung der Beteiligung an der EVL als energie- und klimaschutzpolitisches
Instrument. Insofern hat sich eine neue, inhaltlich anspruchsvolle
Schnittstelle zwischen den Anteilseignern (Stadt und RheinEnergie) und der EVL
als energie- und klimaschutzpolitischer Akteur ergeben, die fachlich fundiert
gestaltet werden muss.
7.
Mögliche Teilnahme am Projekt "100% Erneuerbare-Energie-Regionen"
Dieses mittlerweile etablierte Projekt
identifiziert, begleitet und vernetzt Regionen und Kommunen, die ihre
Energieversorgung auf lange Sicht vollständig auf Erneuerbare Energien
umstellen wollen (100ee-Regionen). Derzeit gibt es bereits über einhundert
Landkreise, Gemeinden und Regionalverbünde in Deutschland, die sich hierbei
beteiligen.
Das Projekt unterstützt die Akteure in den
Regionen durch Kommunikations-, Transfer- und Vernetzungsleistungen. Es wird
vom Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologien, deENet, durchgeführt. In
der deENet-Geschäftsstelle arbeitet ein interdisziplinäres Projektteam.
Gefördert wird das Projekt "100ee-Regionen" vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), fachliche Beratung leistet das
Umweltbundesamt (UBA).
Ab 2011 soll ein bundesweites Netzwerk entstehen,
das einen umfassenden Austausch der Regionen auf vielen Ebenen ermöglicht und
dazu beiträgt, die regionale Energieversorgung mit erneuerbaren Energien
nachhaltig zu fördern.
Einzelheiten sind unter www.100-ee.de
dargestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte im Einzelnen
geprüft werden, welche Vorteile eine Teilnahme der Stadt Leverkusen am
"100% Erneuerbare-Energie-Regionen"-Projekt hätte, um dies dem Rat
abschließend zur Entscheidung vorzulegen. Insbesondere vor dem Hintergrund des
wahrscheinlich gesetzlich postulierten Ziels einer CO2- freien Landesverwaltung
und der ebenfalls durch die Bundesregierung aufgestellten Zielsetzung zum zukünftigen
Energiemix sollte dies einer genauen Analyse unterzogen werden.
Hierbei ist auch ein regional ausgerichtetes
Engagement – gemeinsam mit dem Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen
Kreis – zu prüfen.
8.
Notwendige verwaltungsinterne Infrastruktur
Mit der derzeitigen personellen Ausstattung
(Dezernent III und anteilige Arbeitskraft einer Mitarbeiterin des Dez. III, die
noch etliche weitere Aufgaben betreut) ist die dargestellte, durchaus
ehrgeizige Intensivierung der Energie- und Klimapolitik in der Stadt Leverkusen
nicht zu gestalten und zu steuern. Es bedarf daher einer Ergänzung der
Personalinfrastruktur.
9. Anlagen
9.1
Entwurf der
Landesregierung für ein Nordrhein-Westfälisches Klimaschutzgesetz
9.2 Präsentation aus der konstituierenden Sitzung des Energieteams
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1180/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:Beig. Frank Stein / Dez. III /
88 31……..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Leverkusen unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen und – externen Abstimmungsnotwendigkeiten war eine frühzeitigere Einbringung der Vorlage nicht möglich