Betreff
Klimaschutz/Energiepolitik
- Sachstand und weitere Vorgehensweise
Vorlage
1180/2011
Aktenzeichen
5-0-01-Beig.St-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat nimmt den Bericht zur Umsetzung des am 29. Juni 2009 (R 1593/16. TA) beschlossenen Klimaschutzprogramms zustimmend zur Kenntnis.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den im Rahmen der Teilnahme am European Energy Award® zu entwickelnden energiepolitischen Arbeitsplan dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die bereits entscheidungsreifen Projekte

 

-          Photovoltaikprogramm städt. Gebäude (FBe 30, 32, 65)

-          Ökoprofit – Projekt der WFL

-          Projektierung eines Biomassekraftwerkes ( für geeignete Materialien aus der AVEA / Grünschnittsammlung sowie Restholz) durch die AVEA

-          Beteiligung am Holzcluster Bergisch Land/Bergisches Energiekompetenzzentrum

 

umzusetzen bzw. die WFL und AVEA hierbei im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten zu unterstützen.

 

3. Die Ausrichtung der EVL soll zukünftig unter Verfolgung der Ziele

 

-          Klimaschutz und nachhaltige Energiepolitik,

-          Versorgungssicherheit,

-          Verbraucherfreundliche Preise,

-          Zufriedenstellende Gewinnausschüttung und Konzessionsabgabe

 

erfolgen.

 

Die Vertreter der Stadt in den Gremien der EVL werden beauftragt, im Rahmen der Vorgaben des § 113 GO NRW und der Vorlage R 90/1995 dem Rat über in diesem Zusammenhang wesentliche Fragestellungen zu berichten und ggf. entsprechende Weisungsbeschlüsse einzuholen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Teilnahmemöglichkeit am „100 % Erneuerbare-Energie-Regionen“-Programm zu prüfen und dem Rat einen Entscheidungsvorschlag vorzulegen.

 

5. Für die Umsetzung und Steuerung der vorstehenden Handlungsaufträge ist eine Verstärkung der unter Ziffer 8 der Begründung beschriebenen verwaltungsinternen  Infrastruktur notwendig. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Schritte einzuleiten.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Stein                           Mues                           Häusler

Begründung:

 

1.      Zielsetzung der Vorlage

 

Diese Vorlage knüpft an die Vorlage R 1593/16. TA vom 29. Juni 2009 an.

 

Hierdurch sollen dem Rat

 

zum einen

 

-          die aktuelle Entwicklung der Rahmenbedingungen des Handlungsfeldes

Klimaschutz

 

und

 

-          der Umsetzungsstand des Leverkusener Klimaschutzkonzepts (Ratsbeschluss
vom 29. Juni 2009)

 

vorgetragen werden

 

und zum anderen

 

die notwendige Fortschreibung der energie- und klimaschutzpolitischen Strategie der Stadt Leverkusen unter besonderer Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 11.04.2011 ermöglicht werden.

 

 

2.      Aktuelle Entwicklung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen

 

Klimaschutz- und Energierecht haben in den zurückliegenden Jahren eine stürmische und in den Einzelheiten nur schwer überschaubare Entwicklung erfahren. Ein vor 10 Jahren noch als solches nicht wahrgenommenes Rechtsgebiet „Klimaschutzrecht" hat sich etabliert. Die vielfältigen Rechtsetzungen auf EU, Bundes- und mittlerweile auch Landesebene können aufgrund der großen Zahl von Einzelregelungen nur stichwortartig aufgeführt werden.

 

2.1    Entwicklung des Klimaschutzrechts

 

2.1.1 EU- bzw. Bundesrecht

 

          Klimaschutzziele

 

   2002:

Reduktion der Treibhausgasimmissionen im Anschluss an das Kyoto-Protokoll im Rahmen des EU-internen burden sharings durch Deutschland um 21 % im Zeitraum 2008 - 2012


 

   2007:

Beschluss der EU- Staats- und Regierungschefs mit dem Ziel, eine 30 %-ige Reduktion der Treibhausgase bis 2020 im Vergleich zu den Emissionen im Basisjahr 1990 zu erreichen, sofern sich die anderen Industrieländer zu Vergleichbarem verpflichten. Unabhängig von diesem Junktim wird eine EU-weite Reduktion um 20 % festgelegt.

 

     "Meseberger Beschlüsse": Deutschland setzt sich das Ziel, eine 40 %-ige Reduktion der Treibhausgase bis 2020 im Vergleich zu den Emissionen im Basisjahr 1990 zu erreichen

 

   2009:

Bekräftigung des globalen 2-Grad-Zieles durch die EU im Vorfeld der Kopenhagener Konferenz, welches dann erst 2010 in der Folgekonferenz in Cancun verbindlich festgelegt wurde.

 

          Gesetzliche Neuregelungen zur Förderung der Energieeffizienz

 

Hier sind stichwortartig anzuführen:

 

   Förderung der Energieeffizienz durch Kraft-Wärme-Koppelung durch das Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz, seit 2008 mehrfach novelliert

 

   Förderung der Energieeffizienz im Gebäudebereich durch die Energieeinsparverordnung, seit 2007 mehrfach novelliert

 

   Effizienzvorgaben für Energie verbrauchende Geräte durch die sog. Ökodesign-Vorlage der EU und die auf dieser basierende Durchführungsverordnungen für Fernsehdecoder, Haushaltslampen, Bürobeleuchtung, Straßenbeleuchtung, Elektromotoren, externe Netzteile, Umwälzpumpen, Fernsehgeräte sowie Kühl- und Gefriergeräte sowie die Produkt übergreifende Standby-Verordnung. Die Umsetzung durch Bundesrecht ist 2009 erfolgt.

 

   Förderung der Energieeffizienz in den Bereichen der Industrieanlagen und des Luft- und Schiffsverkehrs durch den Treibhausgashandel (Vergabe von Emissionszertifikaten), 2009 im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, zuletzt novelliert in 2010, kodifiziert.

 

   Steigerung der Energieeffizienz der Neuwagenflotten, wobei allerdings bisher kein europapolitischer Konsens erzielt werden konnte. Minimalfolge war Novellierung der Kfz-Steuer 2009.

 

 

2.1.2 Landesrecht

 

Aktuell auf der Tagesordnung steht der vom Kabinett am 20.06.2011 beschlossene Entwurf der Landesregierung für ein Nordrhein-Westfälisches Klimaschutzgesetz. Der Gesetzentwurf, der als Anlage 1 beigefügt ist, beinhaltet aus kommunaler Sicht insbesondere folgende wichtige Eckpunkte:

 

-            § 3: Verbindliches Klimaschutzziele für NRW: Reduktion der Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 25 % und bis 2050 um mindestens 80 % im Vergleich zum Basisjahr 1990.

 

-            § 4: Umsetzung der Klimaschutzziele durch die Landesregierung in einem Klimaschutzplan NRW, Konkretisierung der Klimaschutzziele im Landesentwicklungsplan und den übrigen Raumordnungsplänen.

 

-            § 5: Verpflichtung anderer öffentlicher Stellen, zu denen auch die Städte, Gemeinden und Landkreise gehören, zur Aufstellung von Klimaschutzplänen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes NRW, verbunden mit der Verpflichtung, ihre Bauleit- und Regionalplanung dann auszurichten (Planungsrecht folgt Klimaschutzrecht).

 

-            § 7: CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030.

 

 

2.2    Entwicklung des Energierechts im Zuge des forcierten Ausstiegs aus der Kernenergie (Fukushima und die Folgen)

 

Mit einem umfangreichen Gesetzpaket haben Bundestag und Bundesrat die politischen Konsequenzen aus der Atomkatastrophe von Fukushima gezogen. Die politisch nicht mehr umstrittene Zielsetzung ist es, möglichst schnell die Nutzung der Kernenergie zu beenden und sie nicht - wie noch im letzten Jahr mehrheitlich so auf Bundesebene beabsichtigt - als unbedenkliche, aber nicht langfristig aufrechtzuerhaltende Brückentechnologie zu definieren.

 

Die Eckpunkte dieses Pakets sind:

 

-       Am 31. Dezember 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Acht derzeit abgeschaltete Reaktoren sollen nicht mehr in Betrieb genommen werden.

 

Die übrigen neun Atomkraftwerke sollen ab 2015 schrittweise abgeschaltet werden: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2, 2021 Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf, 2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Die Reststrommengen der abgeschalteten Kernkraftwerke können auf andere Meiler übertragen werden. Zusätzlich will die Bundesregierung bis Frühjahr 2013 ein altes Kraftwerk in Wartestellung halten („Kaltreserve“). Um Engpässe in den nächsten beiden Wintern zu überbrücken, sollen aber zunächst konventionelle Kraftwerke als Reservekapazität genutzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Bundesnetzagentur.

 

-       Langfristig sollen erneuerbare Quellen wie Sonne, Wind, Biomasse oder Wasser fast den gesamten deutschen Strom liefern. Bis 2020 soll sich der Anteil von heute 17 auf 35 % verdoppeln und danach weiter wachsen. Hierfür wird vor allem auf neue Windparks auf hoher See gesetzt, die stärker gefördert werden sollen. Auch Wasserkraft und Geothermie - Gewinnung von Strom aus Erdwärme – sollen von höheren Vergütungssätzen profilieren. Im Gegenzug sinkt die Vergütung für Windkraft an Land, Biomasse und Photovoltaik.

 

-       Die Höchstspannungsnetze in Deutschland sollen zügig ausgebaut werden, um den Strom zum Verbraucher zu bringen. Insgesamt ist das Stromnetz 1,74 Millionen Kilometer lang, davon machen Höchstspannungsleitungen mit 220 und 380 Kilovolt – die sog. Stromautobahnen – 34 570 Kilometer aus. Nach Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur müssen bis 2020 rund 3600 Kilometer neu gebaut werden. Bundesfachplanung und Planfeststellungsverfahren sollen bei der Bundesnetzagentur gebündelt werden.

 

-       Für die Sanierung von Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gibt es künftig Steuervorteile. Geplant sind Förderungen, die sich bis 2022 auf Steuermindereinnahmen von 1,5 Milliarden Euro jährlich summieren werden.

 

-       Wegen der Verkürzung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke entfallen Zahlungen der Energieversorger an den Energie- und Klimafonds. Ab 2012 sollen daher alle Einnahmen aus dem Emissionshandel dem Fonds zugute kommen. Mit dem Geld werden erneuerbare Energien und Energieeffizienz gefördert. Unter anderem soll der Fonds so ausgestaltet werden, dass bis 2015 jährlich 1,5 Milliarden Euro daraus für das KfW-Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung gestellt werden können. Die Entscheidung über die konkrete Höhe des Programms fällt allerdings erst in den Haushaltsberatungen. Ab 2013 können stromintensive Unternehmen zudem mit Zuschüssen von jährlich bis zu 500 Millionen Euro rechnen.

 

-       Das Bau- und Planungsrecht wurde durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ vom 30.07.2011 weiterentwickelt. Künftig sollen etwa Flächen für Windkrafträder und dezentrale Kraftwerke leichter ausgewiesen werden können. Auch soll es in Zukunft einfacher werden, Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu installieren. Von besonderer Bedeutung ist die ausdrückliche Aufnahme des Klimaschutzes in das Recht der Bauleitplanung.

 

2.3    Klimaschutz und Energiewende stehen gleichwertig nebeneinander

 

Von überragender Bedeutung ist die Feststellung, dass die Beschlüsse zum vorgezogenen Ausstieg aus der Kernenergie die Notwendigkeit des Klimaschutzes und die Verbindlichkeit der damit verbundenen Regelungen nicht relativieren. Die Reduktion der Treibhausgase und das verbindliche 2-Grad-Ziel sind unverändert zwingend. Dass die damit verbundenen Aufgaben noch komplexer und schwieriger geworden sind, liegt auf der Hand.

 

 

3.      Stand der Umsetzung des vom Rat der Stadt Leverkusen am 29.06.2009 beschlossenen Klimaschutzprogramms

 

Das Klimaschutzkonzept der Stadt Leverkusen gliedert sich in drei Teile:

 

- Konzern Stadt,

- Wirtschaft,

- Bürgerschaftliches Engagement.

 

Diese weisen folgenden Sachstand auf:

 

3.1    Teil I, Konzern Stadt:

 

Hier wurden bereits vielfältige Aktivitäten der Verwaltung realisiert:

 

-       Energetische Gebäudesanierung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket. Insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die diesbezüglichen Beschluss- und Informationsvorlagen und den aktuellen Energiebericht des FB 65 verwiesen.

 

-       Informationskampagne für die Mitarbeiterschaft der Stadtverwaltung

 

Zentrales Instrument ist die Teilnahme am European Energy Award®, für die erhebliche Hürden, nicht zuletzt hinsichtlich der Darstellung des städtischen Eigenanteils trotz Nothaushaltsrechts, zu überwinden waren. Einzelheiten hierzu werden nachfolgend unter Ziffer. 4 erläutert.

 

3.2    Teil II, Wirtschaft

 

Mit der Technologiemesse im Oktober 2009 bei Carcoustics in Pattscheid und der Folgeveranstaltung im Februar 2011, dem Klimafrühschoppen bei der Spedition Niesen, gelang es, den kleinen und mittelständigen Unternehmen in Leverkusen eine Plattform der Information und des Austausches zu bieten. Gleichzeitig konnte ein Netz zwischen Leverkusener Wirtschaftsakteuren und Stadt wachsen, das durch konkrete Aktionen dem gemeinsamen Interesse an Klimaschutz und Energieeffizienz in der Stadt Ausdruck verleiht. Diese Veranstaltungen, die in Kooperation mit der IHK, der Kreishandwerkerschaft, CURRENTA, der WFL, dem NaturGut Ophoven und den Firmen Carcoustics bzw. Niesen durchgeführt wurden, haben eindrucksvoll gezeigt, dass Klimaschutz und Energieeffizienz hochaktuelle Themen für die Betriebe und Unternehmen sind.

 

Der bereits zum zweiten Mal durchgeführte Klimaschutzwettbewerb für Unternehmen war jeweils ein großer Erfolg. Auch die diesbezügliche Medienberichterstattung war ausgesprochen positiv.

 

3.3    Teil III, bürgerschaftliches Engagement

 

Hier ist durch die Kampagne "Klimaschutz jeder - jeden Tag" in der Federführung des NaturGutes Ophoven bereits seit Langem ein wesentlicher Grundakzent gesetzt. Eine weitere Intensivierung im Rahmen des KSP ist - unter Berücksichtigung vorhandener Personalressourcen - für das letzte Quartal 2011 geplant.

 

 

4.      Zentrales Umsetzungsinstrument eea®

 

Nachdem sowohl die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Fachbehörde als auch die Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsichtsbehörde nach langwierigem Verfahren ihre Zustimmung erklärt hatten, konnten mit der Auswahl des eea®- Beraters und dem Anschluss des notwendigen Vertrags mit der EnergieAgentur.NRW als der vom Land beauftragen Geschäftsstelle die Grundlagen für die konkrete Projektarbeit geschaffen werden. Den städt. Eigenanteil von ca. 10 % trägt die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG.

 

Am 20. Juli 2011 fand die konstituierende Sitzung des Energieteams statt, in deren Rahmen erste Schritte zur Einleitung des eea®-Prozesses in Leverkusen unter Begleitung des eea®-Beraters Reiner Tippkötter festgelegt wurden. Dem Energieteam gehören unter Leitung des Beig. Frank Stein Vertreter der Fachbereiche Personal und Organisation, Umwelt, NaturGut Ophoven, Stadtplanung und Bauaufsicht, Gebäudewirtschaft und Tiefbau an. Vertreter städt. Beteiligungen (EVL, AVEA, KSL, KWS, TBL, WFL) sowie des Fördervereins NaturGut Ophoven ergänzen das Team. Die Einbeziehung der WGL ist ebenfalls beabsichtigt.

 

Nach der Sommerpause werden sich die Teammitglieder in kleinen Gruppen mit den Handlungsfeldern

 

1. Entwicklungsplanung, Raumordnung

2. Kommunale Gebäude, Anlagen

3. Versorgung, Entsorgung

4. Mobilität

5. Interne Organisation

6. Kommunikation, Kooperation

 

auseinandersetzen, um eine Ist-Analyse bis Ende des Jahres durchzuführen und danach einen auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Maßnahmenplan zu erarbeiten. Diese münden in einem Energiepolitischen Arbeitsplan (EPA), der dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Hierauf basierend erfolgt die projektorientierte Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und schließt mit Zertifizierung durch einen Auditor (TÜV Rheinland). Einzelheiten ergeben sich aus der in der Anlage 2 beigefügten Präsentation aus der konstituierenden Sitzung des Energieteams.

 

 

5. Besonders hervorzuhebende aktuelle Maßnahmen und Projekte

 

Unabhängig von den weiteren Ergebnissen im Rahmen des eea® sind bereits heute die nachfolgend beschriebenen Projekte und Aktivitäten so weit vorbereitet, dass aufgrund eines entsprechenden Ratsvotums ihre Realisierung eingeleitet werden kann.

 

5.1 Photovoltaikprogramm für städt. Gebäude (Gemeinschaftsprojekt des Dez. III und der FBe 30, 32, 65)

 

Der Einsatz erneuerbarer Energien als nachhaltige Sicherung der zukünftigen Energieversorgung und als Klimaschutzmaßnahme wird immer notwendiger.

Im Gebäudebestand des Fachbereichs Gebäudewirtschaft befinden sich ungenutzte und geeignete Dachflächen, die ein enormes Potenzial für die solare Stromgewinnung bieten.

Trotz Absenkung der Einspeisevergütungen sind Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen immer noch profitabel. Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen aus dem städtischen Haushalt ist aufgrund der aktuellen Finanzlage nicht realisierbar.

 

In vielen Kommunen werden städtische Dachflächen an Investoren oder Bürger verpachtet (Düsseldorf, Osnabrück, Köln, Hürth, Frankfurt, Herne, etc.).

 

Die Verwaltung schlägt vor, dies in Leverkusen auch zu ermöglichen.

 

Die Verpachtung an Bürgervereine, Schulvereine o. ä. sollte kostenfrei erfolgen, die Verpachtung an Unternehmen oder Einzelpersonen erfolgt gegen eine einmalige Gebühr (50 € pro kWp).

 

Folgende Handlungsschritte sind erforderlich:

 

-       Fertigstellung des Solarkatasters städtischer Dächer und Klärung der Frage, welche Dächer grundsätzlich geeignet sind

Fachbereich Gebäudewirtschaft bis ca. 10/2011

 

- Priorisieren der Dachflächen nach künftiger Stadtentwicklung und nach Netztopologie

FB Gebäudewirtschaft unter Einbeziehung der EVL  und ihres Netzbetreibers

 

-       Erstellung eines Muster-Gestattungsvertrages und Klärung weiterer rechtlicher und organisatorischer Fragen

Fachbereich Recht und Ordnung bis ca. 11/11,

Dez. III, EVL

 

-       Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens

Dez. III bis ca. 12/2011

 

-       Abschluss der Einzelverträge

Dez. III bis ca. 02/2012

 

-       Errichtung der Anlagen durch die Investoren oder Betreibergesellschaften

in Abstimmung mit dem Fachbereich Gebäudewirtschaft ab ca. 02/2012

 

In vielen Kommunen werden unter dem „Dach“ des örtlichen Energieversorgers oder durch die Sparkassen oder Volksbanken Betreibergesellschaften zur Errichtung von sog. Bürgersolaranlagen gebildet. Dies bietet organisatorisch erhebliche Vorteile und sollte angestrebt werden. Mögliche Kooperationspartner sind insbesondere die EVL (insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung) und die Sparkasse Leverkusen.

 

5.2 ÖKOPROFIT - Projekt der WFL

 

Im Zuge steigender Energiekosten, der jüngsten Diskussion um die künftige Energieversorgung und der höher werdenden legislativen Anforderungen an Betriebe ist die Gewinnung von Einsparpotenzialen im Ressourcenverbrauch eines der Top-Themen für die unternehmerische Zukunftssicherung. Hinzu kommt die Anforderung an Unternehmen, bei Aktivitäten am Umweltschutzmarkt ein entsprechend glaubhaftes Image zu transportieren. Die Sensibilisierung von Unternehmen für Umweltschutzbelange ist daher auch ein Thema für die WFL.

 

ÖKOPROFIT steht für Ökologisches Projekt für Integrierte UmweltTechnik. ÖKOPROFIT ist ein Kooperationsprojekt zwischen Kommune und Wirtschaft, das dazu beiträgt, die Umwelt zu entlasten und Kosten für Unternehmen zu senken. Das Konzept wurde in Graz 1991 als Programm zur nachhaltigen Wirtschaftsförderung entwickelt und im Rahmen der Münchener Agenda21 im Jahr 1998 erstmals in Deutschland umgesetzt. Neben Bayern gibt es vor allem in NRW viele Städte und Kommunen, die ÖKOPROFIT durchführen. Im Jahr 2000 war Dortmund die erste Stadt in NRW, die das Projekt ÖKOPROFIT in Angriff nahm. Im gleichen Jahr griff das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW das Projekt auf und entwickelte ein Förderprogramm für Kommunen, das bei der Entwicklung und Umsetzung von ÖKOPROFIT-Projekten helfen soll. Bis 2010 haben 1.109 Unternehmen in NRW an ÖKOPROFIT teilgenommen und über 8.700 Umweltschutzmaßnahmen eingeleitet. Die Bilanz spricht für sich:

 

   Reduzierung des Wasserverbrauchs um über 3,1 Mio. m³ pro Jahr

   Verringerung der Restmüllmengen um mehr als 42.000 t pro Jahr

   Energieeinsparungen um über 575 kWh und damit Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen um mehr als 201.000 t CO2 jährlich

 

Neben dem Gewinn für die Umwelt ist auch die Bilanz der wirtschaftlich bewertbaren Maßnahmen beachtlich:

 

   Investitionen von insgesamt ca. 151 Mio. Euro (v. a. in Umweltschutztechniken) stehen jährliche Einsparungen von ca. 52 Mio. Euro gegenüber

   dies entspricht einer Amortisationszeit von 2,9 Jahren

 

ÖKOPROFIT ist für Unternehmen zudem ein geeigneter Einstieg für weitere Zertifizierungen und Validierungen nach ISO 14001 oder EMAS.

 

Etwa 1 Jahr lang bearbeiten die 10-15 teilnehmenden Unternehmen (aller möglichen Branchen) alle für sie umweltrelevanten Themen. Möglichkeiten, den Energieverbrauch zu senken werden ebenso behandelt wie rechtliche und organisatorische Fragen Dies geschieht sowohl durch Workshops als auch durch einzelbetriebliche Beratungen, die Branchen erfahrene Umweltberater durchführen. Am Ende steht die öffentlichkeitswirksame Auszeichnung der Unternehmen als „ÖKOPROFIT-Betrieb“. Ergebnis ist also nicht nur die Kosteneinsparung sondern auch der Imagegewinn.

 

Für die beteiligten Betriebe bestehen verschiedene Möglichkeiten, das Programm auch nach Ablauf des Jahres, also nach der Auszeichnung, weiterzuführen. Ein Baustein ist der sog. „ÖKOPROFIT-Klub“. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk der ausgezeichneten Betriebe, die in 2 Workshops und durch Berater vor Ort dabei unterstützt werden, die geplanten Verbesserungsmaßnahmen umzusetzen und neu festzulegen. Der Informationsaustausch wird im Klub fortgeführt.

 

Die Kommune (= WFL für die Stadt Leverkusen) hat die Projektkoordination mit verschiedenen Teilaufgaben inne. Sie ist zuständig für:

 

   die Initiierung und Durchführung von Projekt begleitenden Arbeitskreisen

   die Gewinnung der Betriebe

   die Auswahl der externen Berater

   die Organisation des Prüfungs- und Auszeichnungsgeschehens und Teilnahme an den Prüfungen

   die Durchführung der Veranstaltungen

   die Gestaltung der Projekt begleitenden Öffentlichkeitsarbeit

 

Weitere Akteure sind Institutionen, die die Kommune (= WFL) als Kooperationspartner bei der Durchführung des Projektes unterstützen:

 

   Gewinnung der Betriebe

   Öffentlichkeitsarbeit

   Besetzung der Prüfungskommission

   Je nach fachlicher Qualifikation Mitwirkung an Workshops und Vor-Ort-Beratungsterminen

 

In Leverkusen sollen das Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales, die IHK zu Köln, Zweigstelle Leverkusen, die Kreishandwerkerschaft Bergisches Land, die Effizienzagentur NRW, Herr Michael Blank, Fa. Karow & Blank GmbH als Vertreter der Unternehmerschaft sowie das NaturGut Ophoven und die EVL als Kooperationspartner gewonnen werden. Die Zusagen liegen vor, ein erstes Sondierungsgespräch hat am 17.06.2011 stattgefunden.

 

Der Ökoprofit-Prozess wird mit qualifizierten Umweltberatern durchgeführt. Die Berater zeichnen für folgende Bausteine verantwortlich:

 

   Durchführung der fachlichen Betreuung der Betriebe vor Ort

   Durchführung der Workshops

   Koordinierung des Prüfungs- und Auszeichnungsgeschehens

   Optional: Gewinnung der Betriebe und Durchführung der Veranstaltungen

 

Die Vorteile für die Kommune sind:

 

   Aufbau neuer Kooperationen mit der Wirtschaft

   Stärkung vorhandener Kooperationen mit Verbänden, Kammern, lokalen Partnern

   Initiierung der Bildung eines Unternehmensnetzwerks

   Förderung der Selbstverpflichtung der Betriebe

   Werbung für den Wirtschaftsstandort/Imagegewinn

   Instrument der aktiven Bestandspflege

   Beitrag zum Klimaschutzprogramm der Stadt Leverkusen

   Aktiver Beitrag zur nachhaltigen Kommunalentwicklung

Ø      Ökonomisch: Stärkung der Betriebe durch Betriebskostensenkung und Verbesserung der Organisation

Ø      Ökologisch: Verbesserung der Umweltsituation durch Ressourcen- und Emissionsminderung

Ø      Sozial: Standort- und Arbeitsplatzsicherung, Förderung der Mitarbeitermotivation

 

Folgende Vorteile ergeben sich für die teilnehmenden Betriebe:

 

   Senkung der Betriebskosten

   Effizienzsteigerung durch Prozess-Analysen und -Optimierung

   Imagegewinn durch Einbindung in Pressearbeit und Auszeichnung

   Beitrag für den Umwelt-/Klimaschutz

   Synergieeffekte durch gemeinsame Trainingsprogramme mit anderen Unternehmen

   Netzwerk bilden/pflegen/erweitern

   Ausbildung von Beschäftigten im Unternehmen in den Bereichen Umwelt, Produktion und Kosten

   Herstellung von Rechtssicherheit durch behördliche Hilfestellung

   Standortsicherung

 

Die Kosten des Projektes tragen die teilnehmenden Unternehmen gemeinsam mit der Kommune (bzw. den Initiatoren und Kooperationspartnern). Dabei hängt die Höhe der Unternehmensbeiträge von der Zahl der Teilnehmer ab und wird üblicherweise nach Betriebsgröße differenziert und beziffert.

 

In NRW gibt es für die Durchführung eines ÖKOPROFIT-Prozesses eine Landesförderung. Der Fördersatz beträgt 80% der zuwendungsfähigen Kosten bei einer maximalen Förderhöhe von 20.000€. Die Kommune muss lt. Förderrichtlinie mind. 5.000 € als Eigenleistung beisteuern, zusätzlich sind von der Kommune die Lizenzgebühren (nicht förderfähig) zu tragen.

 

Das Projekt wird von Seiten der WFL erst gestartet, wenn die Grundfinanzierung des betrieblichen Anteils durch mindestens vier Unternehmen gesichert ist. Erst danach erfolgt der verpflichtende Vertragsabschluss mit dem Beratungsunternehmen.

 

5.3 Mögliche Teilnahme am "Holzcluster Bergisch Land"

 

Das Holzcluster Bergisches Land ist ein Kooperationsprojekt des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Oberbergischen Kreises, des Landesbetriebes Wald und Holz NRW und des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes. Es wurde im November 2008 mit dem Ziel gegründet, das Geschäftsfeld Holz und Energie als unabhängiger und neutraler Partner mit den regionalen Akteuren konsequent weiter zu entwickeln.

 

Im Fokus steht der Rohstoff Holz als regionaler, nachhaltig nutzbarer Brennstoff, seine Verfügbarkeit, die notwendige Logistik und seine Qualität. Holz als Energieträger ist im Sinne des Klimaschutzes wünschenswert, weil dadurch die Verbrennung fossiler Energieträger und die damit verbundene weitere CO2 - Anreicherung der Atmosphäre reduziert wird: Das durch Holzverbrennung freigesetzte CO2 ist nicht fossilen Ursprungs, sondern Teil es aktuellen - natürlichen - Stoffkreislaufs.

 

Als unabhängige und neutrale Organisation will das Holzcluster Bergisch Land gemeinsam mit regionalen und überregionalen Partnern die Potenziale des Geschäftsfeldes Holz und Energie in der Region nachhaltig und langfristig erschließen. Ziel ist es, Synergieeffekte zu erzeugen, die allen Beteiligten zu Gute kommen.

 

Einzelheiten sind unter www.Bergisch-Holz.de dargestellt.

 

Wichtiger Baustein in der Strategie des HolzClusters ist die Schaffung und Vermittlung von Wissen zum Thema regenerative Energien und Energieeffizienz. Dazu eignet sich in idealer Weise das im Rahmen des Regionale 2010-Projektes: metabolon entstehende Transferzentrum am Standort Leppe. Hier wurde in enger Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land ein Konzept entwickelt, mit dem durch die Ausstellung neuester und innovativer Technik, durch Beratung, Weiterbildung und Veranstaltungen die Bevölkerung in der Region, aber auch Fachbetriebe und Planer/Entwickler, erreicht und informiert werden können.

 

Mit dieser Konzeption „Bergisches Energiekompetenzzentrum“ wird ein herausragender Beitrag für eine nachhaltige Energiepolitik und zur Wirtschaftsförderung in der Region geleistet.

 

Die Stadt Leverkusen ist natürlich kein Produktionsstandort, wohl aber sehr interessanter Markt sowohl für die Vermarktung von Holz als Energieträger als auch für die Erbringung hiermit zusammenhängender gewerblicher und handwerklicher Dienstleistungen und Angebote. Insofern ist das Holzcluster nicht nur aus energiepolitischer, sondern insbesondere auch aus wirtschaftspolitischer Hinsicht ein auch für Leverkusen interessantes Projekt.

 

Die Träger des Holzclusters Bergisch Land haben der Stadt Leverkusen den Beitritt zum Holzcluster angeboten, ebenso ist ein Beitritt zum Trägerverein „Bergisches Energiekompetenzzentrum“ möglich. Die hierzu notwendigen Mitgliedsbeiträge würden sich auf jeweils100 € p. a. belaufen.

 

Aus den dargestellten fachlichen Gründen empfiehlt die Verwaltung den Beitritt zum Holzcluster Bergisch Land und zum Bergischen Energiekompetenzzentrum.

 

5.4.   Projektierung eines Biomassekraftwerkes durch die AVEA

 

Die Leverkusener Abfallwirtschaft ist seit den 1970er Jahren auf die energetische Nutzung nicht verwertbarer Abfälle ausgerichtet. Mit der kürzlich realisierten Maßnahme zur Effizienzsteigerung des Müllheizkraftwerkes durch einen hochmodernen Stromgenerator ist ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz umgesetzt worden. Die Überlegungen der AVEA zur Nachhaltigkeit in der Abfallwirtschaft gehen weiter. Die energetische Nutzung der im Zugriff der AVEA befindlichen Biomasse ist dazu ein geeigneter abfallwirtschaftlicher Optimierungsschritt. Der nahezu geschlossene CO2 Kreislauf bei der Energienutzung von Grünabfällen durch ein Biomassekraftwerk ist der Grundgedanke. Die Möglichkeit der Einbeziehung vorhandener Einrichtungen wie Stromgenerator und Fernwärmestation ist ein weiterer Aspekt. Die AVEA projektiert daher unter Einbeziehung der Standortfaktoren ein Biomassekraftwerk. Dabei ist ausdrücklich zu betonen, dass ausschließlich geeignete Anteile aus der AVEA-Grünschnittsammlung sowie Restholz, das ebenfalls bereits in der Entsorgungszuständigkeit der AVEA liegt zum Einsatz kommen soll.

 

 

6.      Neue energiepolitische Ausrichtung der Stadt als Miteigentümer der EVL

 

Die Rolle der Stadtwerke als energie- und klimapolitische Akteure

 

Die Stadtwerke - unabhängig davon, in welcher Beteiligungsquote die Städte konkret engagiert sind - sind durch den Wandel der Energie- insbesondere der Stromversorgung mit zusätzlichen komplexen Herausforderungen konfrontiert:

 

6.1    Stadtwerke als Träger der Energieinfrastruktur

 

Aus der originären Aufgabe der Stadtwerke als Träger der Energieinfrastruktur ergeben sich nach einer aus Sicht der Verwaltung zutreffenden Studie der Beratungsgesellschaft Roedl und Partner folgende drei zentralen Herausforderungen (Zitat aus der Veröffentlichung "Kursbuch Stadtwerke Juni 2011):

 

" > Dezentrale Kraftwerke

 

Investitionsvorhaben in dezentrale Kraftwerke werden in den nächsten Jahre komplexer, als noch in der Vergangenheit, da neben den ökonomischen Anforderungen des Eigentümers und der Sicherstellung der Versorgung nun auch die Kompatibilität mit den Erneuerbaren Energien gewährleistet werden sollte. Des Weiteren wird die Möglichkeit zur Kombination einzelner dezentraler Anlagen eine immer größere Rolle bei der Anlagenplanung spielen.

 

> Netze

 

Insbesondere der Zusammenschluss von kleinen, dezentralen Anlagen zu virtuellen Kraftwerken ermöglicht die Umsetzung der geplanten energiepolitischen Ziele und die Substitution von großen Kraftwerken. In diesem Zusammenhang ist auch zu betonen, dass der Betrieb von eigenen dezentralen Wärme- und Stromerzeugungsanlagen vor allem dann Vorteile bietet, wenn die Produktionskapazitäten flexibel und effizient in das Gesamtsystem eingebunden werden können. (Anmerkung: Bindeglied zum Gesamtsystem sind die Netze, die den zusätzlichen Anforderungen an Flexibilität (bis hin zur Umkehr der Energieflussrichtung) werden genügen müssen. Gleichzeitig unterliegen sie den Anforderungen des Anreizregulierungsregimes.)

 

> Speicher

 

Soweit Wind und Photovoltaik zukünftig großflächig genutzt werden, wird die Speicherung von Energie und deren Angleichung an das Verbrauchsverhalten in Deutschland eine steigende Bedeutung erhalten, da diese Energiequellen keine stabile Energieerzeugung ermöglichen. Hier gibt es bereits erste viel versprechende Forschungsarbeiten, wie z. B. zu den Möglichkeiten der Speicherung des zu viel erzeugten Windstroms in Form von Methan oder Wasserstoff. Weiterhin sind einige neue Pumpspeicherkraftwerke in der Projektierungsphase.

 

Stadtwerke können dabei auf vielen Wegen am Umbau der Energiewirtschaft teilhaben und Einfluss nehmen. Denkbar wären hier, je nach personeller und strategischer Ausrichtung eines Stadtwerkes, eigene Projekte, die Beteiligung an Projekten ggf. gemeinsam mit anderen Energieversorgern (Kraftwerksscheibe), unternehmerische Beteiligungen oder die Bereitstellung von nicht haftendem Fremdkapital für entsprechende Vorhaben.“

 

6.2 Stadtwerke als Instrument kommunaler Klimaschutz- und Energiepolitik

 

Daraus ergeben sich auch für die Städte als Anteilseigner neue Steuerungs- und Gestaltungsaufgaben:

 

Für die Stadt Leverkusen als Anteilseigner der EVL bedeut dies, dass die bisherige Zieltrias Versorgungssicherheit, Verbraucherfreundliche Preise. Zufriedenstellende Gewinnausschüttung und Konzessionsabgabe nicht mehr ausreicht. Hinzukommen muss die zielgerichtete Nutzung der Beteiligung an der EVL als energie- und klimaschutzpolitisches Instrument. Insofern hat sich eine neue, inhaltlich anspruchsvolle Schnittstelle zwischen den Anteilseignern (Stadt und RheinEnergie) und der EVL als energie- und klimaschutzpolitischer Akteur ergeben, die fachlich fundiert gestaltet werden muss.

 

 

7. Mögliche Teilnahme am Projekt "100% Erneuerbare-Energie-Regionen"

 

Dieses mittlerweile etablierte Projekt identifiziert, begleitet und vernetzt Regionen und Kommunen, die ihre Energieversorgung auf lange Sicht vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen wollen (100ee-Regionen). Derzeit gibt es bereits über einhundert Landkreise, Gemeinden und Regionalverbünde in Deutschland, die sich hierbei beteiligen.

 

Das Projekt unterstützt die Akteure in den Regionen durch Kommunikations-, Transfer- und Vernetzungsleistungen. Es wird vom Kompetenznetzwerk Dezentrale Energietechnologien, deENet, durchgeführt. In der deENet-Geschäftsstelle arbeitet ein interdisziplinäres Projektteam. Gefördert wird das Projekt "100ee-Regionen" vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), fachliche Beratung leistet das Umweltbundesamt (UBA).

 

Ab 2011 soll ein bundesweites Netzwerk entstehen, das einen umfassenden Austausch der Regionen auf vielen Ebenen ermöglicht und dazu beiträgt, die regionale Energieversorgung mit erneuerbaren Energien nachhaltig zu fördern.

 

Einzelheiten sind unter www.100-ee.de dargestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte im Einzelnen geprüft werden, welche Vorteile eine Teilnahme der Stadt Leverkusen am "100% Erneuerbare-Energie-Regionen"-Projekt hätte, um dies dem Rat abschließend zur Entscheidung vorzulegen. Insbesondere vor dem Hintergrund des wahrscheinlich gesetzlich postulierten Ziels einer CO2- freien Landesverwaltung und der ebenfalls durch die Bundesregierung aufgestellten Zielsetzung zum zukünftigen Energiemix sollte dies einer genauen Analyse unterzogen werden.

 

Hierbei ist auch ein regional ausgerichtetes Engagement – gemeinsam mit dem Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreis – zu prüfen.

 

 

8. Notwendige verwaltungsinterne Infrastruktur

 

Mit der derzeitigen personellen Ausstattung (Dezernent III und anteilige Arbeitskraft einer Mitarbeiterin des Dez. III, die noch etliche weitere Aufgaben betreut) ist die dargestellte, durchaus ehrgeizige Intensivierung der Energie- und Klimapolitik in der Stadt Leverkusen nicht zu gestalten und zu steuern. Es bedarf daher einer Ergänzung der Personalinfrastruktur.

 

 

9.      Anlagen

 

9.1        Entwurf der Landesregierung für ein Nordrhein-Westfälisches Klimaschutzgesetz

9.2        Präsentation aus der konstituierenden Sitzung des Energieteams

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1180/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:Beig. Frank Stein / Dez. III / 88 31……..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Leverkusen unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

Keine

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen und – externen Abstimmungsnotwendigkeiten war eine frühzeitigere Einbringung der Vorlage nicht möglich