Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes der Stadt Leverkusen
- Linien 251 und 258
Vorlage
1202/2011
Aktenzeichen
660-Pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Neukonzeption der Linie 258 wird zugestimmt.

 

2.      Den Änderungen auf der Linie 251 wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

Häusler                                                  Mues

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Wie in der z.d.A.: Rat Nr. 6 vom 13.07.11 (n.ö. Teil) dargestellt, hat das Verkehrsunternehmen Verkehrsbetrieb Hüttebräucker GmbH für die Linien 251 und 253 ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 eine teilweise Befreiung von der Betriebspflicht für einzelne Fahrten beantragt und zwischenzeitlich von der Bezirksregierung genehmigt bekommen.

Befristet bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 wurden die dadurch wegfallenden Verkehre über eine Notvergabe an das Verkehrsunternehmen Hüttebräucker GmbH gesichert, um den bestehenden Fahrplan aufrecht zu erhalten.

 

Um die Notwendigkeit der Weiterführung oder den eventuellen Wegfall der durch die Teilentbindung frei werdenden Verkehre beurteilen zu können, wurde ein Planungsbüro mit einer Fahrgastzählung auf diesen Umläufen beauftragt.

 

Basierend auf den ermittelten aktuellen Fahrgastzahlen wurde in Absprache mit dem beauftragten Planungsbüro und dem benachbarten Aufgabenträger, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, der von der Teilentbindung hauptsächlich betroffen ist, ein Konzept für diese Fahrten für den neuen Fahrplan 2011/2012 entwickelt.

 

Neukonzeption einer Linie 258 (früherer Bestandteil der Linie 253):

 

Auf Leverkusener Stadtgebiet  werden auf der Linie 253, die zwischen Leichlingen und Hitdorf verkehrt, durch die Teilentbindung nur Wochenendverkehre zwischen Bergisch-Neukirchen und Opladen Busbahnhof frei. Es handelt sich um 11 Fahrten am Samstagnachmittag und 19 Fahrten an Sonn- und Feiertagen.

 

Die übrigen Verkehre der Linie 253 werden nach wie vor von dem Verkehrsunternehmen Hüttebräucker GmbH eigenwirtschaftlich gefahren.

 

Die wegfallenden Fahrten der Linie 253 werden nun fast alle in eine neue Linie 258 (Fahrplan siehe Anlage 1) überführt. Diese neue Linienkonzeption ist notwendig, um die Verkehrsleistungen isoliert rechtskonform und wettbewerbsfähig vergeben zu können. Dies geschieht mit einer öffentlichen Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen, die zurzeit federführend vom Rheinisch-Bergischen Kreis durchgeführt wird.

Diese neue Linie 258 soll samstags ab dem Nachmittag sowie Sonn- und Feiertags zwischen Leichlingen und Opladen verkehren. Die Abfahrtszeiten sind insofern angepasst, dass dadurch Verknüpfungen in Opladen an andere Bus- und SPNV- Linien gewährleistet sind.

 

Es wird nur eine Einzelfahrt am Samstag um 06:22 Uhr ab Leichlingen Richtung Rheindorf, und der letzte Fahrtenumlauf am Sonntag aus dem Angebot gestrichen. Diese Fahrten waren nur marginal nachgefragt.

Damit ist eine fast vollständige Kompensation der wegfallenden Verkehre des Verkehrsunternehmens Verkehrsbetriebe Hüttebräucker GmbH gegeben.

Die Vergabe der Leistungen soll zeitnah geschehen, damit das Verkehrsangebot auch nach dem Fahrplanwechsel nahtlos weiter besteht.

 

Die Umsetzung der Maßnahme soll zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2011 erfolgen.

Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises hat die Umsetzung der Linienänderungen am 14.07.2011 einstimmig beschlossen.

 

 

Änderungen auf der Linie 251:

 

Die Linie 251 verkehrt zurzeit zwischen Leichlingen und Chempark Montags bis Freitags mit jeweils 5 Fahrten pro Richtung, also insgesamt 10 Fahrten. 

Die Verkehrsbetriebe Hüttebräucker GmbH haben sich für insgesamt 5 Fahrten, jeweils 3 bzw. 2 je Richtung, ab Dezember 2011 teilentbinden lassen.

Die übrigen 5 Fahrten werden vom Verkehrsunternehmen weiter eigenwirtschaftlich gefahren.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis wird auf diese frei werdenden Fahrten ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2011 aufgrund der geringen Nachfrage verzichten.

 

Für die wegfallenden Fahrten hat das beauftragte Planungsbüro im Juni 2011 eine Fahrgastzählung an zwei Werktagen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Anlagen 2 und 3 als mittlerer Fahrgastbesatz mit Ein- und Aussteigern dargestellt.

 

Mit diesen ermittelten Fahrgastdaten wurden die frei werdenden Fahrten untersucht und im Einzelnen bewertet. Hieraus ergab sich, dass auf diese Fahrten verzichtet werden kann, da die wenigen Fahrgäste auch nachfolgende alternative Linienangebote nutzen können:

 

·        Die frühe Fahrt Richtung Chempark um 05:26 Uhr ist nur marginal nachgefragt und kann ersatzlos entfallen.

 

·        Die Fahrt um 05:56 Uhr Richtung Chempark hat eine maximale Besetzung von 11,5 Fahrgästen zwischen Berg. Neukirchen und Chempark, hier gibt es Alternativmöglichkeiten mit den Linien 253 und 239/240 mit Umstieg in Opladen auf die Linien 201 und 255.

 

·        Die Fahrt um 13:45 Uhr Richtung Chempark hat bei der Fahrgastzählung eine hohe Vorbelastung aus dem Gebiet des Rheinisch-Bergischen Kreises ergeben (max. 15 FG), diese würde nach dem Fahrplanwechsel entfallen, da wie bereits erwähnt, der Rheinisch-Bergische Kreis die Strecke nicht mehr bedienen wird.

Ab der Haltestelle Wuppertalstraße ist die Besetzung nur noch max. 4,5 Fahrgäste. Auch hier gibt es die alternativen Buslinienangebote 253 (ab Leichlingen) und 239/240 (ab Wuppertalstraße).

 

·        Bei den zwei Fahrten vom Chempark in Richtung Leichlingen, 14:20 und 16:00 Uhr, liegt die Belastung bei maximal 11-12 Fahrgästen, wobei durch den Wegfall der Weiterfahrt auf Rheinisch-Bergischem Gebiet sich die Fahrgastzahlen wahrscheinlich noch reduzieren würden. Hier gibt es die Alternativen Linie 201 und 255 ab Chempark mit Umstieg in Opladen auf die Linien 253 oder 239/240, oder, da ein Großteil der Fahrgäste erst ab Rathaus-Galerie zusteigt, noch die Linie 250 bis Opladen.

 

Somit kann im Sinne der Wirtschaftlichkeit auf diese Linien verzicht werden.

 

Sollte der politische Beschluss gefasst werden, dass diese 5 Fahrten weiterhin bestehen bleiben, wäre eine öffentliche Ausschreibung dieser ÖPNV-Leistungen durchzuführen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1202/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / 66 / 6623

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 54 29 30 Aufwendungen ÖPNV

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine