Betreff
Naturdenkmale Bezirk I
- Sachstandsbericht
Vorlage
1225/2011
Aktenzeichen
322-13-12-5-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertreter nehmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis und stimmen der Fällung der Esskastanien aus Gründen der Gefahrenabwehr zu.

 

gezeichnet:

Stein

 

Begründung:

 

Der Rat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 30.05.11 beauftragt, den aktuellen Zustand der Naturdenkmale zu erfassen und den zuständigen Gremien das Ergebnis, Handlungsbedarfe und beabsichtigte Maßnahmen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Für den Bezirk I hat der Arborist/Baumgutachter des Fachbereichs Stadtgrün diesen Auftrag erfüllt. Die angefügte Auflistung enthält die Feststellungen für jeden Baum der Naturdenkmale. Vier Exemplare der stark geschädigten Bäume sind so instabil, dass sie gefällt werden müssen.

 

Diese vier zu fällenden Bäume gehören zu einer Esskastanienallee (Castanea sativa), die am Fuß des Wupperhanges im Süden des ehemaligen Hauses Wambach steht. Diese Baumreihe erhielt im Landschaftsplan der Stadt Leverkusen 1987 wegen ihrer Eigenart, Seltenheit und Schönheit als Allee den Status „Naturdenkmal“. Die Bäume sind zwischen 100 und 175 Jahren, wobei heute nicht mehr nachvollzogen werden kann, woher diese unterschiedlichen Altersstufen rühren.

 

Die vier betroffenen Bäume sind in ihrer Vitalität geschädigt. Sie weisen Totholz im Starkastbereich und im oberen Kronenbereich auf, z. T. sind bereits komplette Kronenbereiche abgestorben. Solche Vitalitätseinbußen rühren i. d. R. von Wurzelschäden her. Es sind Rindenablösungen bis zur Krone hin erkennbar, sowie eine dahinter liegende Stammfäule. Alle vorhandenen Schäden zeigen eine Beeinträchtigung der Stand- und Bruchsicherheit an.

 

Die Ursache des jetzigen Zustandes der Bäume ist nicht sicher zu benennen. So ist es möglich, dass bereits im Jugendalter der Bäume keine ausreichenden Schnittmaßnahmen erfolgt sind. Es ist davon auszugehen, dass die Allee in früheren Zeiten zum damaligen Haus Wambach führte und somit befahren wurde. Ob hier Stamm- und Wurzelschäden entstanden sind, ist nicht mehr nachvollziehbar.

 

Die Bäume sind sehr alt, einige Schäden (Fäulnisprozesse) auch Folgen des natürlichen Alterungsprozesses. 

 

Die Allee steht unmittelbar an einer intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche, einem Reitweg und teilweise an einem Wanderweg. Die vier Bäume müssen aus Verkehrssicherungsgründen gefällt werden, ebenso wie auch die anderen genannten Maßnahmen (Entnahme von Totholz).

 

In Zukunft wird durch regelmäßige Kontrollen der Naturdenkmale und ggf. baumpflegerische Maßnahmen, wie Totholzentfernung und Kronenpflege, nur der verkehrssichere Zustand erhalten. Da die meisten Bäume bereits sehr alt sind und eine mangelhafte Vitalität aufweisen, könnten sie größere Schnittmaßnahmen sehr schlecht oder gar nicht mehr verkraften. Dies gilt schon für den Zustand der letzten Jahrzehnte, so dass Versäumnisse der Pflege, wenn überhaupt vorhanden, ein bis zwei Generationen zurückliegen.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1225/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Herr Hammer / FB 67/ 6730……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Kontrollen und Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Kontrollarbeiten in öffentlichen Grünflächen und verursachen keinen zusätzlichen Finanzbedarf.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)