- Erläuterungen/Kennzahlen des Fachbereiches Kinder und Jugend
Beschlussentwurf:
Der Fachbereich Kinder und Jugend wird
beauftragt, im Rahmen der Aufstellung der Haushaltspläne 2012 ff. Kennzahlen
und Ziele entsprechend der Anlage 8 in die Beratungsunterlagen
einzubringen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2011 wurde der
Antrag der Fraktionen CDU,
Die den Fachbereich Kinder und Jugend betreffenden Produkte bzw. die diesbezüglichen Angaben im Etat der Stadt Münster sind als Anlagen 2 - 7 beigefügt.
Vor diesem Hintergrund ist eine Prüfung erfolgt, ob und in wie weit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Diese Prüfung hat für den Fachbereich Kinder und Jugend zu folgendem Sachstand geführt:
Rückblickend ist
generell für die seinerzeitige Erarbeitung der Produkte, Leistungs- und
Mengenkennzahlen im Etat der Stadt Leverkusen festzuhalten, dass diese zum
einen auf den vom Fachbereich Kinder und Jugend aufgezeigten Vorschlägen
beruhen, andererseits jedoch auch im Detail Veränderungen dahingehend
vorgenommen worden sind, dass sich die Stadt Leverkusen z. B. an interkommunalen
Vergleichsringen beteiligen wollte und von daher die Daten vom Grundsatz her
kompatibel sein mussten. Der z. Z. geltende Produktplan bzw. die dazugehörenden
Leistungs- und Mengenkennzahlen sind das Ergebnis der diesbezüglichen
umfänglichen Erörterungen. Nunmehr ausschließlich vor dem Hintergrund einer
alleinigen Ausrichtung auf den Haushalt der Stadt Münster grundlegende
Veränderungen vorzunehmen, wird dem Anspruch der seinerzeitigen umfänglichen
Betrachtung nicht gerecht, zumal noch offensichtlich organisatorische
Zuständigkeiten in Münster und Leverkusen grundlegend unterschiedlich geregelt
sich. So ist z. B. das Produkt „Übergang Schule/Beruf und anschließende
Qualifizierungsangebote“ in Münster dem Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ im
Amt für Schule und Weiterbildung zugeordnet. In Leverkusen wird diese
Aufgabenstellung maßgeblich von der Koordinierungsstelle „Ein-Topf“
wahrgenommen, die als zentrale Aufgabe nach § 13 SGB VIII sachgerecht dem
Fachbereich Kinder und Jugend zugeordnet ist. Derartige generelle Unterschiede
sind auch in anderweitigen Aufgabenstellungen gegeben.
In Münster ist bei
den dortigen „Zielkennzahlen/ Leistungsdaten“ im Haushalt mengenmäßig eine
deutlich größere Aufschlüsselung gegeben, als in Leverkusen bei den „Leistungs-
und Mengenkennzahlen“. Der Informationswert der Zielkennzahlen/Leistungsdaten
im Etat von Münster ist dabei jedoch kritisch zu hinterfragen. Zum einen
handelt es sich nicht um, wie auch in der Vergangenheit diesbezüglich in
Leverkusen verschiedentlich kritisch angemerkt, steuerungsrelevante Kennzahlen,
sondern um rein statistische, zum anderen ist der Informationswert dieser
vielfältigen Kennzahlen im Etat von Münster erörterungswürdig. In Leverkusen
weist z. B. der Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt 5
Kennzahlen auf. In Münster sind allein 12 Leistungsdaten aufgeschlüsselt, die
allerdings für den Zeitraum 2010 bis 2014 nicht eine einzige Veränderung
aufweisen. Ein Informationswert ist daraus von daher schwerlich abzuleiten.
Dies ist auch an anderer Stelle vergleichbar gegeben.
Der Leverkusener
Etat verfügt über deutlich weniger, aber nicht weniger aussagefähige Daten.
Soweit im Einzelfall weitergehende Sachinformationen für eine konkrete
Erörterung/Entscheidungsfindung erforderlich sind, werden diese dem zuständigen
Kinder- und Jugendhilfeausschuss zeit- und sachgerecht aufbereitet zur
Verfügung gestellt.
Die Leistungs- und
Mengenkennzahlen für den Fachbereich Kinder und Jugend im Leverkusener Etat
sind in der Vergangenheit bereits gemeinsam erörtert und als grundsätzlich
ausreichend angesehen worden. Ein Defizit wurde lediglich in soweit gesehen,
dass die konkret an die Träger, Verbände, Vereine geleisteten
Zuwendungen/Zuschüsse dem NKF-Etat nicht mehr zu entnehmen waren. Diesem
Anliegen wird mit einer entsprechenden Übersicht, die auch in die zukünftigen
Haushaltspläne einfließen soll, Rechnung getragen.
Eine Übersicht über
die für den Haushaltsplan 2012 ff. vorgesehenen Angaben im Leverkusener Etat
für den Aufgabenbereich des Fachbereichs Kinder und Jugend ist als Anlage 8
beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1227/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / 51 / 5110
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Haushaltsplan 2012
- Orientierung an
den Kennzahlen und Zielen der Stadt Münster
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Keine finanziellen Auswirkungen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.