Beschlussentwurf:

 

Der Fachbereich Kinder und Jugend wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung der Haushaltspläne 2012 ff. Kennzahlen und Ziele entsprechend der Anlage 8 in die Beratungsunterlagen einzubringen. 

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Finanzausschusses am 11.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 (Vorlage 1115/2011) mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten, Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Die Verwaltung hat hierzu mit Datum vom 08.07.11 grundsätzlich Stellung genommen (Anlage 1). Im Finanzausschuss wurde in der stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um eine Änderung der Grundstruktur geht, vielmehr um die Überprüfung der Ziele und Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu verbessern.

Die den Fachbereich Kinder und Jugend betreffenden Produkte bzw. die diesbezüglichen Angaben im Etat der Stadt Münster sind als Anlagen 2 - 7 beigefügt.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Prüfung erfolgt, ob und in wie weit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Diese Prüfung hat für den Fachbereich Kinder und Jugend zu folgendem Sachstand geführt:

 

Rückblickend ist generell für die seinerzeitige Erarbeitung der Produkte, Leistungs- und Mengenkennzahlen im Etat der Stadt Leverkusen festzuhalten, dass diese zum einen auf den vom Fachbereich Kinder und Jugend aufgezeigten Vorschlägen beruhen, andererseits jedoch auch im Detail Veränderungen dahingehend vorgenommen worden sind, dass sich die Stadt Leverkusen z. B. an interkommunalen Vergleichsringen beteiligen wollte und von daher die Daten vom Grundsatz her kompatibel sein mussten. Der z. Z. geltende Produktplan bzw. die dazugehörenden Leistungs- und Mengenkennzahlen sind das Ergebnis der diesbezüglichen umfänglichen Erörterungen. Nunmehr ausschließlich vor dem Hintergrund einer alleinigen Ausrichtung auf den Haushalt der Stadt Münster grundlegende Veränderungen vorzunehmen, wird dem Anspruch der seinerzeitigen umfänglichen Betrachtung nicht gerecht, zumal noch offensichtlich organisatorische Zuständigkeiten in Münster und Leverkusen grundlegend unterschiedlich geregelt sich. So ist z. B. das Produkt „Übergang Schule/Beruf und anschließende Qualifizierungsangebote“ in Münster dem Produktbereich „Schulträgeraufgaben“ im Amt für Schule und Weiterbildung zugeordnet. In Leverkusen wird diese Aufgabenstellung maßgeblich von der Koordinierungsstelle „Ein-Topf“ wahrgenommen, die als zentrale Aufgabe nach § 13 SGB VIII sachgerecht dem Fachbereich Kinder und Jugend zugeordnet ist. Derartige generelle Unterschiede sind auch in anderweitigen Aufgabenstellungen gegeben.

 

In Münster ist bei den dortigen „Zielkennzahlen/ Leistungsdaten“ im Haushalt mengenmäßig eine deutlich größere Aufschlüsselung gegeben, als in Leverkusen bei den „Leistungs- und Mengenkennzahlen“. Der Informationswert der Zielkennzahlen/Leistungsdaten im Etat von Münster ist dabei jedoch kritisch zu hinterfragen. Zum einen handelt es sich nicht um, wie auch in der Vergangenheit diesbezüglich in Leverkusen verschiedentlich kritisch angemerkt, steuerungsrelevante Kennzahlen, sondern um rein statistische, zum anderen ist der Informationswert dieser vielfältigen Kennzahlen im Etat von Münster erörterungswürdig. In Leverkusen weist z. B. der Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder insgesamt 5 Kennzahlen auf. In Münster sind allein 12 Leistungsdaten aufgeschlüsselt, die allerdings für den Zeitraum 2010 bis 2014 nicht eine einzige Veränderung aufweisen. Ein Informationswert ist daraus von daher schwerlich abzuleiten. Dies ist auch an anderer Stelle vergleichbar gegeben.

 

Der Leverkusener Etat verfügt über deutlich weniger, aber nicht weniger aussagefähige Daten. Soweit im Einzelfall weitergehende Sachinformationen für eine konkrete Erörterung/Entscheidungsfindung erforderlich sind, werden diese dem zuständigen Kinder- und Jugendhilfeausschuss zeit- und sachgerecht aufbereitet zur Verfügung gestellt.

 

Die Leistungs- und Mengenkennzahlen für den Fachbereich Kinder und Jugend im Leverkusener Etat sind in der Vergangenheit bereits gemeinsam erörtert und als grundsätzlich ausreichend angesehen worden. Ein Defizit wurde lediglich in soweit gesehen, dass die konkret an die Träger, Verbände, Vereine geleisteten Zuwendungen/Zuschüsse dem NKF-Etat nicht mehr zu entnehmen waren. Diesem Anliegen wird mit einer entsprechenden Übersicht, die auch in die zukünftigen Haushaltspläne einfließen soll, Rechnung getragen.

 

Eine Übersicht über die für den Haushaltsplan 2012 ff. vorgesehenen Angaben im Leverkusener Etat für den Aufgabenbereich des Fachbereichs Kinder und Jugend ist als Anlage 8 beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1227/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / 51 / 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Haushaltsplan 2012

- Orientierung an den Kennzahlen und Zielen der Stadt Münster

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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