Betreff
Nahversorgungszentrum Fettehenne - Berliner Straße, Teltower Straße, Charlottenburger Straße
Vorlage
2024/2901
Aktenzeichen
660-Fö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Planung zur verkehrlichen Erschließung des geplanten „Nahversorgungszentrums Fettehenne“ im Stadtteil Leverkusen - Steinbüchel wird zugestimmt.

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe


Begründung:

Ausgangslage:

Im Stadtteil Leverkusen-Steinbüchel (Fettehenne) plant eine Vorhabenträgerin/ein Vorhabenträger zwischen der Berliner Straße, Charlottenburger Straße und Teltower Straße den Bau eines Nahversorgungszentrums mit Dienstleistungs-, Gastronomiebetrieben und Wohnungen. Mit dem Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 31/III „Steinbüchel (Fettehenne) Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße“ wurden am 22.02.2021 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben geschaffen (Vorlage Nr. 2020/0220). Bestandteil dieses Bebauungsplanverfahrens war auch ein umfangreiches Verkehrsgutachten, auf dessen Grundlage folgende verkehrliche Anpassungen im öffentlichen Straßenraum vorgesehen sind:

Erschließung:

Die gut 7.500 m² große Fläche für das Vorhaben ist im Süden von der Berliner Straße, im Westen von der Teltower Straße und im Norden von der Charlottenburger Straße eingefasst. Die Erschließung des Areals wird zukünftig von allen drei Straßen aus über neue Anschlüsse möglich sein. Folgende Erneuerungen werden nach Abschluss der Hochbautätigkeiten (voraussichtlich 2. Jahreshälfte 2027) umgesetzt:

Knoten Berliner Straße/Teltower Straße:

·         Die Fußgängerampel (Fußgänger-Lichtsignalanlage, F-LSA) an der Einmündung Berliner Straße/Teltower Straße wird barrierefrei ausgebaut und technisch auf den neuesten Stand gebracht (Umrüstung auf LED-Technik, Videodetektion, Blindenakustik mit Vibrationstasten). Westlich der Einmündung Teltower Straße wird zusätzlich ein Vorsignal zur bestehenden Fußgänger-LSA installiert (in Verbindung mit einer weiteren Haltelinie), um das Linksabbiegen aus der Teltower Straße in die Berliner Straße (Fahrtrichtung Osten) zu erleichtern.

·         Die Gehwegausrundungen an der Einmündung Berliner Straße/Teltower Straße werden ebenso wie die Gehwegbereiche an der signalisierten Furt mit taktilen Elementen ausgestattet.

Berliner Straße:

·         Der nördliche Gehweg an der Berliner Straße weist zukünftig eine Mindestbreite von 2 m auf; dies wurde durch den frühzeitigen Grunderwerb aus der Fläche der Vorhabenträgerin/des Vorhabenträgers möglich.

·         Die Andienung des Nahversorgungszentrums mit LKW soll über die Ein-/Ausfahrt Berliner Straße erfolgen. Diese Zufahrtsmöglichkeit wird daher mit schwerlasttauglichem Pflaster und entsprechendem Unterbau versehen.

·         Die Natursteinpoller vor dem denkmalgeschützten Gebäude innerhalb des Areals (Berliner Straße Nr. 39) müssen gemäß der Vorgabe der Unteren Denkmalbehörde „als Bestandteil des Denkmals“ ebenfalls erhalten bleiben. Passend dazu soll auch die Gehwegfläche vor dem Gebäude in Natursteinpflaster verbleiben (Basalt).

Teltower Straße:

·         Auf dem nordwestlich gelegenen Teil des Geländes wird ein zweigeschossiges Parkhaus neu errichtet. Die untere Etage soll über die Außenfläche des Einzelhandels erreichbar sein, das Obergeschoss wird innerhalb des Gebäudes über eine Rampe angeschlossen. Zusätzlich wird das Obergeschoss über eine zweite Ein- und Ausfahrt von der Teltower Straße aus erreichbar sein.

·         Über einen weiteren Anschluss im südlichen Teil der Teltower Straße wird die Außenfläche des Einzelhandels angebunden. Beide Ein-/Ausfahrten werden im Verlauf der Gehwegerneuerung an der Ostseite der Teltower Straße in Pflasterbauweise hergestellt.

Charlottenburger Straße:

·         Weitere Andienungsmöglichkeiten mit PKW werden über die Einzelgrundstückszufahrten im nordöstlichen Teil des Areals sichergestellt. Hier werden auf dem Gelände durch die Vorhabenträgerin/den Vorhabenträger auch Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Diese Grundstückszufahrten erfolgen ebenfalls in Pflasterbauweise innerhalb der Gehwegfläche.

·         Zur Arrondierung der Gesamtfläche wurden der Vorhabenträgerin/dem Vorhabenträger Teile aus der Verkehrsfläche an der Charlottenburger Straße (ehemalige Busbucht) zugesprochen. Die bisherigen Schrägstellplätze werden zukünftig als Längsparkplätze umgestaltet.

Begrünung:

Die städtische Grünfläche im südöstlichen Einmündungsbereich Berliner Straße/Teltower Straße wird auf Zusage der Vorhabenträgerin/des Vorhabenträgers im Zuge der Gesamtbegrünung mit umgesetzt und auch mitfinanziert. Geplant sind in Anlehnung an die Begrünung auf der Westseite der Teltower Straße zwei weitere Bäume und eine Unterbepflanzung mit Bodendeckern.

Beleuchtung:

Die Straßenbeleuchtung wird in den betroffenen Abschnitten der Berliner Straße, Teltower Straße und Charlottenburger Straße erneuert. Die Beleuchtung erfolgt mit warmweißen, insektenfreundlichen LED–Leuchten und ist unter Berücksichtigung sehbehinderter Menschen blendfrei.

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße belaufen sich auf ca. 350.000 €. Die gesamten Kosten werden von der Vorhabenträgerin/vom Vorhabenträger übernommen.

Weiteres Vorgehen:

Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird zur Umsetzung der Maßnahme zwischen der Vorhabenträgerin/dem Vorhabenträger und der Stadt Leverkusen ein Ausbauvertrag nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Ausbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V 31/III „Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße“ abgeschlossen. Hierzu hat sich die Vorhabenträgerin/der Vorhabenträger bereits im o. g. Durchführungsvertrag verpflichtet. Die Fertigstellung wird für die 2. Jahreshälfte 2027 in Aussicht gestellt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein