Beschlussentwurf:
Der Planung zur verkehrlichen Erschließung des geplanten „Nahversorgungszentrums
Fettehenne“ im Stadtteil Leverkusen - Steinbüchel wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
Im Stadtteil Leverkusen-Steinbüchel (Fettehenne) plant eine
Vorhabenträgerin/ein Vorhabenträger zwischen der Berliner Straße,
Charlottenburger Straße und Teltower Straße den Bau eines
Nahversorgungszentrums mit Dienstleistungs-, Gastronomiebetrieben und
Wohnungen. Mit dem Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V
31/III „Steinbüchel (Fettehenne) Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger
Straße/Teltower Straße“ wurden am 22.02.2021 die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für das Vorhaben geschaffen (Vorlage Nr. 2020/0220). Bestandteil dieses
Bebauungsplanverfahrens war auch ein umfangreiches Verkehrsgutachten, auf
dessen Grundlage folgende verkehrliche Anpassungen im öffentlichen Straßenraum
vorgesehen sind:
Erschließung:
Die gut 7.500 m² große Fläche für das Vorhaben ist im Süden von der
Berliner Straße, im Westen von der Teltower Straße und im Norden von der
Charlottenburger Straße eingefasst. Die Erschließung des Areals wird zukünftig
von allen drei Straßen aus über neue Anschlüsse möglich sein. Folgende
Erneuerungen werden nach Abschluss der Hochbautätigkeiten (voraussichtlich 2.
Jahreshälfte 2027) umgesetzt:
Knoten Berliner Straße/Teltower Straße:
·
Die Fußgängerampel (Fußgänger-Lichtsignalanlage, F-LSA) an der
Einmündung Berliner Straße/Teltower Straße wird barrierefrei ausgebaut und
technisch auf den neuesten Stand gebracht (Umrüstung auf LED-Technik, Videodetektion,
Blindenakustik mit Vibrationstasten). Westlich der Einmündung Teltower Straße
wird zusätzlich ein Vorsignal zur bestehenden Fußgänger-LSA installiert (in
Verbindung mit einer weiteren Haltelinie), um das Linksabbiegen aus der
Teltower Straße in die Berliner Straße (Fahrtrichtung Osten) zu erleichtern.
·
Die Gehwegausrundungen an der Einmündung Berliner Straße/Teltower
Straße werden ebenso wie die Gehwegbereiche an der signalisierten Furt mit
taktilen Elementen ausgestattet.
Berliner Straße:
·
Der nördliche Gehweg an der Berliner Straße weist zukünftig eine
Mindestbreite von 2 m auf; dies wurde durch den frühzeitigen Grunderwerb
aus der Fläche der Vorhabenträgerin/des Vorhabenträgers möglich.
·
Die Andienung des Nahversorgungszentrums mit LKW soll über die Ein-/Ausfahrt
Berliner Straße erfolgen. Diese Zufahrtsmöglichkeit wird daher mit
schwerlasttauglichem Pflaster und entsprechendem Unterbau versehen.
·
Die Natursteinpoller vor dem denkmalgeschützten Gebäude innerhalb
des Areals (Berliner Straße Nr. 39) müssen gemäß der Vorgabe der Unteren
Denkmalbehörde „als Bestandteil des Denkmals“ ebenfalls erhalten bleiben. Passend
dazu soll auch die Gehwegfläche vor dem Gebäude in Natursteinpflaster
verbleiben (Basalt).
Teltower Straße:
·
Auf dem nordwestlich gelegenen Teil des Geländes wird ein
zweigeschossiges Parkhaus neu errichtet. Die untere Etage soll über die
Außenfläche des Einzelhandels erreichbar sein, das Obergeschoss wird innerhalb
des Gebäudes über eine Rampe angeschlossen. Zusätzlich wird das Obergeschoss über
eine zweite Ein- und Ausfahrt von der Teltower Straße aus erreichbar sein.
·
Über einen weiteren Anschluss im südlichen Teil der Teltower
Straße wird die Außenfläche des Einzelhandels angebunden. Beide Ein-/Ausfahrten
werden im Verlauf der Gehwegerneuerung an der Ostseite der Teltower Straße in
Pflasterbauweise hergestellt.
Charlottenburger Straße:
·
Weitere Andienungsmöglichkeiten mit PKW werden über die Einzelgrundstückszufahrten
im nordöstlichen Teil des Areals sichergestellt. Hier werden auf dem Gelände durch
die Vorhabenträgerin/den Vorhabenträger auch Fahrradabstellanlagen vorgesehen.
Diese Grundstückszufahrten erfolgen ebenfalls in Pflasterbauweise innerhalb der
Gehwegfläche.
·
Zur Arrondierung der Gesamtfläche wurden der Vorhabenträgerin/dem
Vorhabenträger Teile aus der Verkehrsfläche an der Charlottenburger Straße
(ehemalige Busbucht) zugesprochen. Die bisherigen Schrägstellplätze werden
zukünftig als Längsparkplätze umgestaltet.
Begrünung:
Die städtische Grünfläche im
südöstlichen Einmündungsbereich Berliner Straße/Teltower Straße wird auf Zusage
der Vorhabenträgerin/des Vorhabenträgers im Zuge der Gesamtbegrünung mit
umgesetzt und auch mitfinanziert. Geplant sind in Anlehnung an die Begrünung
auf der Westseite der Teltower Straße zwei weitere Bäume und eine Unterbepflanzung
mit Bodendeckern.
Beleuchtung:
Die Straßenbeleuchtung wird in
den betroffenen Abschnitten der Berliner Straße, Teltower Straße und
Charlottenburger Straße erneuert. Die Beleuchtung erfolgt mit warmweißen, insektenfreundlichen
LED–Leuchten und ist unter Berücksichtigung sehbehinderter Menschen blendfrei.
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für die
Erneuerungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum Berliner
Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße belaufen sich auf ca. 350.000 €.
Die gesamten Kosten werden von der Vorhabenträgerin/vom Vorhabenträger übernommen.
Weiteres Vorgehen:
Vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung wird zur Umsetzung der Maßnahme zwischen der Vorhabenträgerin/dem Vorhabenträger und der Stadt Leverkusen ein Ausbauvertrag nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Ausbaumaßnahmen im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V 31/III „Steinbüchel (Fettehenne) - Einzelhandel Berliner Straße/Charlottenburger Straße/Teltower Straße“ abgeschlossen. Hierzu hat sich die Vorhabenträgerin/der Vorhabenträger bereits im o. g. Durchführungsvertrag verpflichtet. Die Fertigstellung wird für die 2. Jahreshälfte 2027 in Aussicht gestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
