Betreff
Umsetzung Haushaltssicherungskonzept 2011 - 2015
- Organisationsuntersuchung der Fachbereiche Umwelt (FB 32) sowie Stadtplanung und Bauaufsicht (FB 61)
Vorlage
1238/2011
Aktenzeichen
wen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt entsprechend der Begründung die Beauftragung der Organisationsuntersuchung für die Fachbereiche Umwelt (FB 32) und Stadtplanung und Bauaufsicht (FB 61) zur Kenntnis.

 

2.      Der Rat beschließt zur Finanzierung der Organisationsuntersuchungen den Innenauftrag 110001500101 (Organisationsangelegenheiten) i. V. m. dem Sachkonto 526100 (Aufwand für Dienstleistungen) um 170.000 € aufzustocken. Die Deckung erfolgt durch die Kostenstelle 401050 (Medien) i. V. m. dem Sachkonto 542206 (EDV-Entgelte).

 

 

gezeichnet:

Häusler

(i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 06.12.2010 zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2015 (Vorlage 0600/2010) ist zur Realisierung der Maßnahmen zur Personalaufwandsreduzierung bei der Stadt Leverkusen u. a. die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft installiert worden.

 

Die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft hat im Rahmen der Dialoge mit den Fachbereichen 32 und 61 entschieden, diese Bereiche extern durch eine Unternehmensberatung hinsichtlich zu erzielender Verbesserungspotentiale zu untersuchen.

 

Der Leistungsumfang, der Zeitrahmen sowie die Ergebnispräsentation wird gegenüber den potentiellen Unternehmen wie folgt definiert:

 

1.      Leistungsumfang

 

Erwartet werden seitens der Unternehmen Vorschläge zu den Fachbereichen 32 und 61 unter Berücksichtigung kommunaler Quervergleiche zur

 

·        Verbesserung der Aufbauorganisation;

·        Optimierung der Arbeitsabläufe einschließlich der internen und externen Kommunikationsbeziehungen;

·        Bestimmung des fachlich notwendigen Personalbedarfs / Stellenbemessung;

·        Bewertung der (bestehenden) IT-Unterstützung.

 

Im Rahmen einer Aufgaben- und Produktkritik sollen folgende Punkte erörtert werden:

 

·        Wegfall bzw. Einschränkungen von Aufgaben, Produkten, Leistungsangeboten (auch vor dem Hintergrund einer Schwerpunktsetzung im Rahmen der Leverkusener Stadtziele);

·        Verändern der Leistungserbringung (z. B. Verringerung der Öffnungszeiten, Aufgabe der Aufgabe, Reduktion des Portfolios, Senkung von Standards, Tolerierung längerer Bearbeitungszeiten);

·        Verlagerung der Erstellung von Leistungsangeboten auf Dritte;

·        Ertragserhöhung / Aufwandsvermeidung (z. B. Zuschusskürzungen, Sponsoring, Vermeidung / „Streckung“ von Ausgaben, Einschränkung kostenloser Leistungen / Ermäßigungstatbeständen, Erschließung ungenutzter Einnahmemöglichkeiten);

·        Verschlankung der Prozesse.

 

Zielsetzung ist dabei an erster Stelle, eine fachlich und rechtlich fundierte nachhaltige Personalkostenoptimierung zu realisieren. Die Maßnahmenvorschläge sind hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzung, Höhe der Einsparung und erforderlichen Anschubfinanzierungen bzw. Aufwandserhöhungen zu konkretisieren. Hierbei liegt insbesondere ein großer Wert auf die unmittelbare Einbeziehung der Führungs- und Mitarbeiterebene der beiden Fachbereiche.

 

Außerdem sind Aussagen über die jetzigen organisatorischen Lösungen für die folgenden Bereiche zu treffen:

 

Ø   Genehmigung von Großveranstaltungen: Optimierung der bisherigen Koordinierungsfunktion– unter Beteiligung der Fachbereiche Straßenverkehr, Feuerwehr, Bauaufsicht etc. vor dem Hintergrund der Ereignisse während der Love-Parade in Duisburg.

 

Ø   mögliche Aufgabenverlagerung des Bereichs Wohnungsaufsicht/ Wohnraumüberwachung vom Fachbereich 33 (Bürgerbüro) zum Fachbereich 61 (Stadtplanung und Bauaufsicht)

2.      Zeitrahmen und Ergebnispräsentation:

 

Eine Auftragserteilung ist im Oktober dieses Jahres vorgesehen (Beginn der Untersuchung ca. Mitte 10/2011).

 

Die Untersuchungsergebnisse werden nach Zuschlag in einem Zeitraum von fünf Monaten erwartet.

 

Gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit der Städtischen Hauptsatzung ist die vorherige Zustimmung des Rates zu der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in dieser Größenordnung erforderlich.

 

Zur Finanzierung der Organisationsuntersuchungen wird der Innenauftrag 110001500101 (Organisationsangelegenheiten) i. V. m. dem Sachkonto 526100 (Aufwand für Dienstleistungen) um 170.000 € aufgestockt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenstelle 401050 (Medien) i. V. m. dem Sachkonto 542206 (EDV-Entgelte).

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.1238/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wendling / Dezernat II / 88 23

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die externe Untersuchung ist zur Fortführung der städtischen Haushaltskonsolidierung unaufschiebbar, da mit externer Fachexpertise Vorschläge erwartet werden, die nachhaltig zu einer wirtschaftlichen Verbesserung gegenüber dem Status quo führen. Insgesamt sind Handlungsfelder zwar von der Arbeitsgruppe Personalwirtschaft identifiziert worden; hier geht es aber um weitere und vertiefende Maßnahmen, die mit externem Know-how besser zu realisieren sind.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit der Städtischen Hauptsatzung ist die vorherige Zustimmung des Rates zu der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in dieser Größenordnung erforderlich.

 

Zur Finanzierung der Organisationsuntersuchungen wird der Innenauftrag 110001500101 (Organisationsangelegenheiten) i. V. m. dem Sachkonto 526100 (Aufwand für Dienstleistungen) um 170.000 € aufgestockt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenstelle 401050 (Medien) i. V. m. dem Sachkonto 542206 (EDV-Entgelte).

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

s. Begründung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

s. Begründung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

s. Begründung