- Organisationsuntersuchung der Fachbereiche Umwelt (FB 32) sowie Stadtplanung und Bauaufsicht (FB 61)
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt entsprechend der Begründung die Beauftragung der Organisationsuntersuchung für die Fachbereiche Umwelt (FB 32) und Stadtplanung und Bauaufsicht (FB 61) zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt zur Finanzierung der Organisationsuntersuchungen den Innenauftrag 110001500101 (Organisationsangelegenheiten) i. V. m. dem Sachkonto 526100 (Aufwand für Dienstleistungen) um 170.000 € aufzustocken. Die Deckung erfolgt durch die Kostenstelle 401050 (Medien) i. V. m. dem Sachkonto 542206 (EDV-Entgelte).
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 06.12.2010 zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2011 bis 2015 (Vorlage 0600/2010) ist zur Realisierung der Maßnahmen zur Personalaufwandsreduzierung bei der Stadt Leverkusen u. a. die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft installiert worden.
Die Arbeitsgruppe Personalwirtschaft hat im Rahmen der Dialoge mit den Fachbereichen 32 und 61 entschieden, diese Bereiche extern durch eine Unternehmensberatung hinsichtlich zu erzielender Verbesserungspotentiale zu untersuchen.
Der Leistungsumfang, der Zeitrahmen sowie die Ergebnispräsentation wird gegenüber den potentiellen Unternehmen wie folgt definiert:
1.
Leistungsumfang
Erwartet werden seitens der Unternehmen
Vorschläge zu den Fachbereichen 32 und 61 unter Berücksichtigung kommunaler
Quervergleiche zur
·
Verbesserung
der Aufbauorganisation;
·
Optimierung
der Arbeitsabläufe einschließlich der internen und externen
Kommunikationsbeziehungen;
·
Bestimmung
des fachlich notwendigen Personalbedarfs / Stellenbemessung;
·
Bewertung
der (bestehenden) IT-Unterstützung.
Im Rahmen einer Aufgaben- und Produktkritik
sollen folgende Punkte erörtert werden:
·
Wegfall
bzw. Einschränkungen von Aufgaben, Produkten, Leistungsangeboten (auch vor dem
Hintergrund einer Schwerpunktsetzung im Rahmen der Leverkusener Stadtziele);
·
Verändern
der Leistungserbringung (z. B. Verringerung der Öffnungszeiten, Aufgabe der
Aufgabe, Reduktion des Portfolios, Senkung von Standards, Tolerierung längerer
Bearbeitungszeiten);
·
Verlagerung
der Erstellung von Leistungsangeboten auf Dritte;
·
Ertragserhöhung
/ Aufwandsvermeidung (z. B. Zuschusskürzungen, Sponsoring, Vermeidung /
„Streckung“ von Ausgaben, Einschränkung kostenloser Leistungen /
Ermäßigungstatbeständen, Erschließung ungenutzter Einnahmemöglichkeiten);
·
Verschlankung
der Prozesse.
Zielsetzung ist dabei an erster Stelle, eine fachlich
und rechtlich fundierte nachhaltige Personalkostenoptimierung zu realisieren.
Die Maßnahmenvorschläge sind hinsichtlich ihrer zeitlichen Umsetzung, Höhe der
Einsparung und erforderlichen Anschubfinanzierungen bzw. Aufwandserhöhungen zu
konkretisieren. Hierbei liegt insbesondere ein großer Wert auf die unmittelbare
Einbeziehung der Führungs- und Mitarbeiterebene der beiden Fachbereiche.
Außerdem sind Aussagen über die jetzigen
organisatorischen Lösungen für die folgenden Bereiche zu treffen:
Ø
Genehmigung
von Großveranstaltungen: Optimierung der bisherigen Koordinierungsfunktion–
unter Beteiligung der Fachbereiche Straßenverkehr, Feuerwehr, Bauaufsicht etc.
vor dem Hintergrund der Ereignisse während der Love-Parade in Duisburg.
Ø
mögliche
Aufgabenverlagerung des Bereichs Wohnungsaufsicht/ Wohnraumüberwachung vom
Fachbereich 33 (Bürgerbüro) zum Fachbereich 61 (Stadtplanung und Bauaufsicht)
2. Zeitrahmen
und Ergebnispräsentation:
Eine Auftragserteilung ist im Oktober dieses
Jahres vorgesehen (Beginn der Untersuchung ca. Mitte 10/2011).
Die Untersuchungsergebnisse werden nach Zuschlag in einem Zeitraum von fünf Monaten erwartet.
Gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit der Städtischen Hauptsatzung ist die vorherige Zustimmung des Rates zu der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in dieser Größenordnung erforderlich.
Zur Finanzierung der Organisationsuntersuchungen wird der Innenauftrag 110001500101 (Organisationsangelegenheiten) i. V. m. dem Sachkonto 526100 (Aufwand für Dienstleistungen) um 170.000 € aufgestockt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenstelle 401050 (Medien) i. V. m. dem Sachkonto 542206 (EDV-Entgelte).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr.1238/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wendling / Dezernat II /
88 23
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die externe Untersuchung ist zur Fortführung der städtischen Haushaltskonsolidierung unaufschiebbar, da mit externer Fachexpertise Vorschläge erwartet werden, die nachhaltig zu einer wirtschaftlichen Verbesserung gegenüber dem Status quo führen. Insgesamt sind Handlungsfelder zwar von der Arbeitsgruppe Personalwirtschaft identifiziert worden; hier geht es aber um weitere und vertiefende Maßnahmen, die mit externem Know-how besser zu realisieren sind.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit der Städtischen Hauptsatzung ist die vorherige Zustimmung des Rates zu der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in dieser Größenordnung erforderlich.
Zur Finanzierung der Organisationsuntersuchungen wird der Innenauftrag 110001500101 (Organisationsangelegenheiten) i. V. m. dem Sachkonto 526100 (Aufwand für Dienstleistungen) um 170.000 € aufgestockt. Die Deckung erfolgt durch die Kostenstelle 401050 (Medien) i. V. m. dem Sachkonto 542206 (EDV-Entgelte).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. Begründung
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Begründung
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
s. Begründung