Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Vorlagenbegründung dargestellten Veränderungen von Ansätzen des investiven Haushaltes 2011 zur Erfüllung der Vorgaben der Bezirksregierung Köln aus der Haushaltsverfügung vom 04.08.2011
gezeichnet:
Häusler
(i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Nach der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 04.08.2011 zum städt. Haushalt 2011 ist im investiven Haushalt ein Betrag von insgesamt 1.399.484,33 € durch Kürzung und / oder Verschiebung von Haushaltsansätzen durch Beitrittsbeschluss des Rates zu kompensieren, da aus den Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2010 ein nicht gedeckter Vortrag für den unrentierlichen Bereich in dieser Höhe besteht.
Die „Unterdeckung“ resultiert aus dem Tatbestand, dass die Bezirksregierung die von den TBL AöR geleistete Erstattung für die Investitionsmaßnahme Hochwasserschutz Hitdorf nicht als Deckungsmittel für den investiven Haushalt anerkennt.
Zur Erfüllung der Vorgabe schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit den Fachbereichen 40 – Schulen – und 65 – Gebäudewirtschaft - vor, von den Ansätzen für die Maßnahmen
- Bauinvestitionen Ganztagsoffensive Werner-Heisenberg-Schule (Finanzstelle
65010170011026, Finanzposition 783100) 800.000 € und
- Bauinvestitionen Ganztagsoffensive Realschule Am Stadtpark (Finanzstelle
65000170011055, Finanzposition 783100) 600.000 €
im Jahr 2011 zu sperren und im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2012 eine Neuveranschlagung unter Berücksichtigung und Einhaltung der zulässigen Kreditobergrenze zu gewährleisten.
Die geänderte Prioritätenliste für das Jahr 2011, in der für die genannten Maßnahmen nur noch die gekürzten Ansätze enthalten sind, ist dieser Vorlage beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1241/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Edelmann / FB 20 / 2030
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Anzeige des Haushaltsplanes 2011 bei der Bezirksregierung Köln steht.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Durch die Verschiebung der in der Vorlage genannten Investitionsmaßnahmen um ein Jahr, verschieben sich auch die finanziellen Auswirkungen entsprechend.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die finanziellen
Folgewirkungen aus der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen werden im Rahmen der
Baubeschlussvorlage dargestellt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Entfällt