Beschlussentwurf:

 

Die in der Anlage aufgeführten Erläuterungen/Kennzahlen für die Produkte des Fachbereiches Personal und Organisation (11) werden zur Einarbeitung in den Haushaltsplan 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

Häusler

Begründung:

 

In den Sitzungen des Finanzausschusses am 11.07.2011 und des Rates am 18.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 (Nr. 1115/2011) mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten, Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Im Finanzausschuss wurde in der stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um die Änderung der Grundstruktur geht, vielmehr um die Überprüfung der Ziele und Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu verbessern.

 

Vor diesem Hintergrund sollte überprüft werden, ob und inwieweit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Die Vorschläge sind dem zuständigen Fachausschuss im nächsten Sitzungsturnus zur Diskussion und Verabschiedung zu unterbreiten.

 

Die Verbesserung in Bezug auf die Steuerung über Ziele und Kennzahlen ist in allen Kommunen ein stetiger Prozess. Hier gibt es naturgemäß in der kommunalen Landschaft individuelle Stärken und Schwächen, so auch im Haushalt der Stadt Münster.

 

Diesen hat der jeweilige Fachbereich mit dem Ziel analysiert, die Stärken herauszuarbeiten und eine Abwägung dahingehend zu treffen, ob und wie im Rahmen der personellen Möglichkeiten eine unmittelbare Umsetzung erfolgen kann.

 

Gleichzeitig sollen die eigenen Stärken - z. B. Ausweis des Jahresergebnisses 2010 auf der Basis eines testierten Abschlusses in den Haushalt 2012 - beibehalten werden.

 

Um ein einheitliches Verfahren in der Verwaltung zu gewährleisten, sind die Vorschläge der Vorlage mit folgendem Inhalt dargestellt:

 

  1. Auszüge aus den jeweiligen Bereichen der Stadt Münster (Anlage 1)

 

  1. Darstellung des derzeitigen „Status quo“ in Leverkusen (Anlage 2)

 

  1. Darstellung, welche Punkte übernommen werden. (Anlage 3)

 

Abgesehen von diesen Kennzahlen, wird mit dem Haushalt 2012 die Aussagefähigkeit der Budgetansätze mit den als Anlage 4 beigefügten Erläuterungen verbessert.

 

Zu 1: Die Auszüge aus den Bereichen der Stadt Münster sind als Anlage beigefügt:

 

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0105 - Personal- und Schwerbehindertenvertretung

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0108 - Personal- und Organisationsmanagement

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0113 - Zentrale Dienste

 

Zu 2: Der derzeitige „Status quo“ der Stadt Leverkusen ist den Auszügen des Haushaltsplanes 2011 S. 81-98 zu entnehmen, der als Anlage beigefügt ist:

 

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0111 -Verwaltungsführung (FB 11)

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0130 - Zentrale Dienste

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0140 - Personalmanagement (FB 11)

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0150 - Organisationsangelegenheiten

Ø      Produktbereich 01 Innere Verwaltung, Produktgruppe 0120 - Personalrat und Schwerbehindertenvertretung

 

Zu 3: Neue Produktstruktur des Fachbereichs Personal und Organisation

(Produkte, Ziele und Kennzahlen)

 

Die Produktstruktur des Fachbereichs Personal und Organisation wurde mit ihren Produkten, Zielen und Kennzahlen als Entwurf für den Haushaltsplan 2012 neu aufgestellt und ist als Anlage 3a beigefügt.

Die Aufstellung erfolgt an der Orientierung der KGSt.

 

Personalrat und Schwerbehindertenvertretung

 

Zu der Produktgruppe 0120 Personalrat und Schwerbehindertenvertretung hat der Personalrat der Stadt Leverkusen die als Anlage 3b beigefügte Stellungnahme abgegeben.

Die Kennzahlen des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung werden im Bereich Personalmanagement bei dem Produkt Personalentwicklung (Frauenquote [gesamt], Frauenquote [davon in Führungsfunktion], Schwerbehindertenquote) geführt.

 

Zu 4.: Aufgrund der im Rahmen der Beratungen des Haushaltes 2011 geäußerten Kritik aus dem politischen Raum zur Gestaltung und Lesbarkeit des städt. Haushaltsplanes soll mit dem Haushaltsentwurf 2012 versucht werden, die Detaillierung in der Darstellung der Produktgruppen zu verfeinern bzw. durch zusätzliche Erläuterungen zu ergänzen.

In der Anlage 4 sind die Vorschläge zu den Erläuterungen des Fachbereichs Personal und Organisation aufgeführt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1243/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Klein, FB 11, Tel. 1213

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um eine Maßnahme, die ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes steht.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt.

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Es entstehen keine finanziellen Folgewirkungen.

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Entfällt.

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Nach dem Beschluss zum Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 soll sich die Stadt Leverkusen ab dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster orientieren.

 

Die Produkte, Ziele und Kennzahlen sind zu überprüfen und ggf. neu oder geändert zu definieren und vom zuständigen Fachausschuss bestätigen zu lassen.

 

Um die Änderungen in den Haushaltsplan 2012 integrieren zu können, muss diese Vorlage in den nächsten Sitzungsturnus eingebracht werden.