- Grundsatzbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Schaffung eines Interims für die vorübergehende Auslagerung der Brandschutzeinheiten aus der Kanalstraße in Leverkusen-Opladen auf dem Grundstück Europa-Allee wird zugestimmt.
2. Dem im Vorentwurf umgesetzten Raumprogramm und dem Kostenrahmen von 17,5 Mio. € (gerundet) für die Interim-Feuerwache der Stadt Leverkusen wird zugestimmt.
3. Aufgrund der Dringlichkeit erfolgt die Umsetzung im Rahmen einer Totalunternehmerausschreibung. Bedingt durch diese Verfahrensweise entfallen die sonst üblichen Planungs- und Baubeschlüsse.
4. Die Planungsmittel in Höhe von 1,3 Mio. € aus dem Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan stehen für das Jahr 2024 auf der Finanzstelle 65000170012008 zur Verfügung. Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2025 ff. eingebracht.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Deppe
Begründung:
Mit Ratsbeschluss vom 06.05.2024, Vorlage Nr. 2024/2693, wurde dem Masterplan zur baulichen Umsetzung des Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplans der Feuerwehr Leverkusen zugestimmt. Darin wurde beschrieben, dass mit höchster Priorität nach einem geeigneten Standort für ein Interim für die Feuer- und Rettungswache Nord zu suchen ist.
Die aktuell genutzte Liegenschaft der Feuer- und Rettungswache Nord befindet sich in der Kanalstraße in Leverkusen-Opladen, welche vor circa 100 Jahren errichtet worden ist, und entspricht baulich-technisch und funktional nicht mehr den derzeit bestehenden Anforderungen an die Arbeit der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes. Diese erheblichen Defizite betreffen den Bevölkerungs- und Arbeitsschutz des Feuerwehr- und Rettungsdienstes. Eine Beseitigung ist durch baulich-technische Maßnahmen in Form von Umbauten und Erweiterungen sowie Modernisierungen oder durch organisatorische Maßnahmen in ausreichendem Maße nicht mehr möglich.
Die Beibehaltung des gesamten Betriebes der Berufsfeuerwehr der Stadt Leverkusen, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leverkusen und des Rettungsdienstes ist in der Kanalstraße, in welcher derzeit die Feuer- und Rettungswache Nord untergebracht ist, aufgrund der dortigen erheblichen Missstände bis zur Fertigstellung eines Neubaus nicht durchhaltefähig. Die frühste denkbare Fertigstellung der Feuer- und Rettungswache Nord „Auf den Heunen“ wird auf Ende 2030 geschätzt.
Es ist deshalb notwendig, zumindest Teile des Betriebes kurzfristig in ein Interim auszulagern. Durch den Auszug der Berufsfeuerwehr der Stadt Leverkusen in ein Interim können Rettungsdienst und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Leverkusen bis zum mittelfristigen Einzug in einen Neubau im Bestandsgebäude belassen werden. In diesem Fall könnten auch ausstehende notwendige Umbauarbeiten auf kleinere Anpassungen und Reparaturen im Bestandsgebäude reduziert werden. Das neu zu errichtende Gebäude dient der Sicherstellung des Wachbetriebes des Einsatzdienstpersonals Brandschutz.
Auf der Westseite der Bahnstadt Opladen wurde
ein Grundstück gefunden, welches als Standort für dieses Interimsgebäude gut
geeignet ist. Auf der Grundlage eines sehr reduzierten Raumprogramms wurde
durch die Planer*innen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft (FB 65), der
Fachbereiche Stadtgrün (FB 67) und Tiefbau (FB 66) ein Vorentwurf entwickelt,
der die Umsetzbarkeit der notwendigsten Funktionen des Einsatzdienstes einer
Berufsfeuerwehr abdeckt.
Ausgangssituation:
Im Gebäude
der Feuer- und Rettungswache Nord in der Kanalstraße in Leverkusen-Opladen sind
derzeit ein Löschzug der Berufsfeuerwehr, bestehend aus einem Löschfahrzeug und
einer Drehleiter, der Löschzug Opladen inkl. Jugendfeuerwehr, Teile des
Löschzuges „Gefährliche Stoffe und Güter“, der Musikzug der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Leverkusen sowie ein Rettungswagen im 24-Stunden-Dienst und
ein Rettungswagen im 12-Stunden-Dienst stationiert.
Durch die Erstellung eines minimalen Raumprogramms für das Interim, rein zur Unterbringung der Berufsfeuerwehr der Stadt Leverkusen mit Fahrzeugen und Einsatzpersonal, konnten entsprechende Grundstücke gesucht und geprüft werden.
Durch den Auszug des Brandschutzpersonals und der Einsatzfahrzeuge der Berufsfeuerwehr der Stadt Leverkusen würde an der Kanalstraße in Leverkusen-Opladen die Möglichkeit bestehen, den Rettungsdienstkräften geeignete geschlechterspezifische Ruhe- und Sozialbereiche zur Verfügung zu stellen. Auch wenn dieses Vorgehen für den Betrieb weiterhin Einschränkungen bedeutet, ist dieser dadurch zumindest bis zur Fertigstellung des Neubaus gesichert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, auch der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leverkusen übergangsweise passende Einstellplätze für die Einsatzfahrzeuge vorzuhalten.
Standortsuche:
Aus dem reduzierten Raumprogramm für ein Interim Brandschutz ergeben sich Standortanforderungen zur Grundstücksgröße. Je nach Zuschnitt des Gebäudes und den daraus resultierenden Abstandsflächen sowie der Anbindung an eine Verkehrsstraße werden 3.500 m² bis ca. 5.000 m² benötigt.
Standortanforderungen:
Flächengröße
ca. 3.500 bis 5.000 m², Suchgebiet in Leverkusen-Opladen/nördliches Stadtgebiet:
§ Maximaler
Abdeckungsradius,
§ unmittelbare
Lage an Hauptverkehrsstraßen mit geringer Staugefahr,
§ zeitliche
Erreichbarkeiten innerhalb der Hilfsfrist für das Einsatzgebiet,
§ einsatzorganisatorische
Eignung,
§ keine
immissionsbedingten Konfliktpotenziale mit vorhandener Wohnbebauung,
§ keine
Beeinträchtigungen durch Störfallbetriebe (Seveso-Vorgaben),
§ maximale
Straßenfronten des Gebäudes für direkte Ausfahrten/Stichstraße,
§ keine
ungünstige topografische Geländelage/-entwicklung.
Grundstücke
Europa-Allee:
Der
jetzt für das Interim vorgeschlagene Standort an der Europa-Allee erfüllt
nahezu alle hierfür erforderlichen Bedingungen (siehe Anlage 1 - Luftbild). Das
Grundstück wird im Norden durch den Henkelmännchen-Platz (im Bereich der
Treppenanlagen), durch die westliche und südliche Grundstücksgrenze der
Kindertagesstätte (Kita) am Henkelmännchen-Platz und im weiteren Verlauf die
Europa-Allee querend begrenzt. Die westliche Grenze ist die Friedrich-List-Straße.
Im Süden endet das überplante Grundstück in einer gedachten Verlängerung der
Adalbertstraße auf dem darunterliegenden Niveau der Europa-Allee. Im Osten grenzt
das Grundstück an den Rand der Europa-Allee. Das Kataster nebst den Flurstücksbezeichnungen
gibt den Stand vom 14.08.2024 wieder (Flurstücke 834 (teilw.) und 835 (teilw.),
Flur 8, Gemarkung Opladen).
§ Das Grundstück
auf der Europa-Allee liegt zentral an einer innerstädtischen Verkehrsachse, die
es ermöglicht, schnell in alle Bereiche des Stadtgebietes auszurücken.
§ Die Größe und der
Zuschnitt des Grundstücks genügt allen Anforderungen, um das benötigte
Raumprogramm umzusetzen.
§ Die Tiefe des
Grundstücks ist ausreichend - mit der Erschließung durch eine Stichstraße ideal
wie Aufstellbereich Fahrzeuge.
§ Die Radien und Schleppkurven
für Ein-/Ausfahrten der Einsatzfahrzeuge auf die Europa-Allee sind ausreichend.
§ Aufgrund der Nähe
zur umliegenden Wohnbebauung werden keine technischen Übungen, wie z. B. das Zerschneiden
von PKW zu Übungszwecken, an diesem Standort möglich sein.
§ Ideale Lage aus
feuerwehreinsatztechnischer Sicht.
§ Durch die Installation
von Alarmampeln wird der fließende Verkehr auf der Europa-Allee geregelt werden
müssen.
§ Das Gelände ist
im Besitz der Stadt Leverkusen.
Um
die einsatztaktischen Parameter zu beurteilen, hat die Planungs- und
Forschungsgesellschaft forplan ein Gutachten zur einsatztaktischen Bewertung
des Standorts Europa-Allee im Vergleich zum Bestandsstandort Kanalstraße
erstellt (siehe Anlage 2 -Gutachten Erreichbarkeitsanalyse forplan).
Altlastensanierung:
Das benachbarte Grundstück, welches für einen
Kita Neubau durch die Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) vorgesehen
ist, wurde bereits erfolgreich saniert. Im Startergespräch zu diesem Projekt
wurde der Fachbereich Umwelt (FB 32) gehört. Demzufolge muss aufgrund der
Bodenbeschaffenheit für den gesamten Bebauungsplanbereich ein Baugrundgutachten
erstellt werden und eine vorgelagerte Schadstoffsanierung erfolgen. Durch die
Sanierung des benachbarten Grundstücks ist bekannt, das eine große Anzahl von
alten Leitungen, Leitungsgräben und metallischen Ausbauten aus der vorherigen
Nutzung im Boden lagern. Diese müssen entsorgt werden, um eine fachgerechte
Gründung vornehmen zu können. Diese Aufbereitung des Grundstücks wird durch die neue bahnstadt GmbH (nbso)
durchgeführt und separat finanziert. Sie erfolgt zeitlich unabhängig vor dem
eigentlichen Bauen.
Bisherige hochbauliche Planung:
Die planerische Bedarfsermittlung mündete in
einem Raumprogramm für die Nutzung als Feuerwache der Berufsfeuerwehr der Stadt
Leverkusen. Der Fachbereich Feuerwehr (FB 37) hat für das Interim Brandschutz-Raumanforderungen
gestellt, die zur Nutzung eines Interimsgebäudes für das Brandschutzpersonal
der Berufsfeuerwehr im Norden des Stadtgebietes notwendig sind. Das
Raumprogramm wurde im Hinblick darauf erstellt, dass in der Phase bis zu einem
Einzug in eine neue Feuer- und Rettungswache Nord der Dienstbetrieb mit
zusätzlichem Dienst- und Organisationsaufwand abgebildet wird. Grundlage sind
Bedarfe und Notwendigkeiten aus dem Brandschutzbedarfsplan, aus der
Organisationsuntersuchung der Feuerwehr und den notwendigen
feuerwehrspezifischen Funktionsabläufen. Des Weiteren sind Erkenntnisse aus Planung,
Bauphase und vier Jahren Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache in der
Edith-Weyde-Straße eingeflossen.
Das entstandene Raumprogramm wurde intern
dann einer strengen Bewertung, Quantifizierung und Optimierung unterzogen. Die
Nutzflächengrößen richten sich nach DIN 14092 Teil 1 und Teil 3
Feuerwehrhäuser, Stand Juni 2024. Anhand dieses Raumprogramms und der
notwendigen Raum- und Wegebeziehungen wurde durch die städtischen Planer*innen für
den Standort Europa-Allee in Zusammenarbeit mit dem FB 37 eine Planungsstudie erarbeitet.
Im Rahmen der Planungsstudie wurden die Alarmabläufe und die Abläufe im Dienstbetrieb,
aber auch die notwendige Anzahl, Größe, Belichtung und besondere Anforderungen
sowie die erdgeschossige Lage der Räume betrachtet und in der Planung
berücksichtigt.
Es entstehen zwei Baukörper (siehe Anlage 3a
- Baumassenstudie Ansicht Süd). Im Baukörper A (grauer Baukörper) stehen im vorderen südlichen Teil die Großfahrzeuge, für
die eine lichte Raumhöhe von 6,50 m erforderlich ist. Der hintere Baukörper
bietet Raum für zwei Ebenen. In der erdgeschossigen Ebene befinden sich die Multifunktionswerkstatt,
die Lager für technisch geprüfte/ungeprüfte Geräte/Einsatzmittel sowie weitere
Räume und Flächen, die dem Einsatz im Brandfall dienen. In der darüber
liegenden Ebene befindet sich die Lüftungszentrale mit der Absaugung für die
Abgase der Fahrzeuge sowie die Heizzentrale. An diese Halle schließt sich die
Wäscherei an.
Im dreigeschossigen
Baukörper B (roter Baukörper), parallel zur Europa-Allee, befinden sich die
Räume des Leitungsdienstes, des Einsatzdienstes und die Flächen, welche für die
Abwicklung dieses Dienstes im 24-Stunden-Betrieb an sieben Tagen der Woche
notwendig sind. (siehe Anlage 3b - Baumassenstudie Ansicht Nord). Zentral
angeordnete Treppen und Rutschschächte gewährleisten schnelle und kurze Wege zu
den Einsatzfahrzeugen. Detaillierte Informationen zum Vorentwurf sind den
beigefügten Grundrissen (Anlage 4a - Erdgeschoss, Anlage 4b - 1. Obergeschoss,
4c - 2. Obergeschoss) zu entnehmen.
In Summe ergibt sich laut Vorentwurf eine Netto-Nutzfläche
für das Gebäude über alle Geschosse von 2.803 m². Mit der Konstruktionsfläche
für Innenwände, Schächte und Außenwände ergibt sich eine Bruttogrundrissfläche
von 3.140 m². Die
Grundfläche/der Fußabdruck für die zwei Gebäudeteile beträgt 1.480 m². Die
Aufstellflächen für die Fahrzeuge vor dem Bauteil A, die stichstraßenartige
Ein- und Ausfahrt für die Alarmfahrten sowie die Erschließung der Parkplätze
für die Mitarbeitenden im Süden erfordern asphaltierte Flächen von insgesamt 1.130
m². Die 30 Stellplätze verfügen über eine wassergebundene Decke mit einer
Fläche von 340 m². 700 m² des Grundstücks sind als „Grünes Band“ mit
Rasenflächen versehen.
Technische Erschließung:
Das Areal wurde im Zuge der Herrichtung der
Bahnstadt Opladen mit allen notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen
erschlossen. Das Baugrundstück kann somit über die vorhandenen Ver- und
Entsorgungsleitungen im Straßenraum technisch erschlossen werden. Die
technische Erschließung der Liegenschaft selbst mit Strom, Wasser, Gas
(voraussichtlich nicht erforderlich), Abwasser und Telekommunikation, wird neu
erstellt. Für die Stromversorgung und die Telekommunikationsanbindung werden
hinsichtlich der Erschließung zudem technische Redundanzen zur Erhöhung der
Ausfallsicherheit vorgesehen. Das geplante Gebäude soll über einen hohen
Autarkiegrad in der Versorgung verfügen.
Verkehrliche Erschließung:
Das geplante Interim Brandschutz Nord wird
über die Europa-Allee erschlossen. Das Interim erhält auf der Südseite eine Zu-
und Ausfahrt (Alarmausfahrt) für die Einsatzfahrzeuge und auf der Nordseite
eine Zu- und Ausfahrt zu den Parkplätzen der Mitarbeitenden und für die Andienungsfahrzeuge.
Sowohl die südliche als auch die nördliche Erschließung erhalten eine regelgerechte
Beleuchtungsanlage.
Um ein sicheres und schnelles Ausrücken der
Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten, wird die Alarmausfahrt auf die Europa-Allee
signalisiert. Grundsätzlich ist der zusätzliche Kfz-Verkehr durch das geplante
Interim so gering, dass der Verkehr auf der Europa-Allee nicht wesentlich
beeinträchtigt wird. Bauliche Änderungen im Bereich der Europa-Allee sind nicht
erforderlich. Lediglich die Anschlüsse der beiden Zu- und Ausfahrten an die
Europa-Allee müssen hergestellt werden. Der vorhandene Baumbestand bleibt
erhalten. Im Zuge der Errichtung des Interims wird im Maßnahmenbereich auch der
im Bebauungsplan vorgesehenen Gehweg entlang der Europa-Allee hergestellt.
Außenanlagenplanung:
Die Außenanlagen befinden sich überwiegend
auf der Nord- und Südseite des geplanten Neubaus (siehe Anlage 5 -
Außenanlagenplan). Auf der Nordseite
befinden sich die Anlieferung und die Abfuhr für den Betrieb der Feuerwache, z.
B. Müllsammelraum oder Wäscherei. Darüber hinaus sind hier 26 PKW-Stellplätze
für die Mitarbeitenden angeordnet. Die Fahrbahn wird in einer Asphaltbauweise
ausgeführt und die Stellplätze in wassergebundener Decke. Unter der Überdachung
werden Fahrradparkplätze vorgesehen.
Auf der Südseite befinden sich neben der
vorgelagerten Aufstellfläche für die Einsatzfahrzeuge drei PKW-Stellplätze für
Besuchende in wassergebundener Decke und ein Stellplatz, der barrierefrei mit
Pflastersteinen ausgebildet wird. Hier ist auch der fußläufige Haupteingang für
die Feuerwache Leverkusen angeordnet. Gebäudeumlaufend ist ein Traufstreifen
geplant. Alle nicht befestigten Flächen werden als Wiese hergestellt. Nur auf
der Westseite wird das - im Bebauungsplan 280 II festgelegte - „Grüne Band“
fortgesetzt und enthält Stauden- und Gehölzpflanzungen. Das Gelände der
Feuerwache Leverkusen wird nördlich und östlich durch einen Zaun eingefriedet
und der Parkplatz über eine Toranlage erschlossen.
Planungsrecht:
Auf die parallel laufende Vorlage Nr. 2024/2880
(Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 280/II „Opladen – westlich Europa-Allee,
südlich Henkelmännchen-Platz und östlich Friedrich-List-Straße
(nbso-Westseite/Süd)“) wird verwiesen.
Genehmigungsfähigkeit/Nachfolgenutzung:
Aufgrund der Grundstücksgegebenheiten, hier
insbesondere die einzuhaltenden Schallschutzanforderungen, die Anforderungen
aus dem Erschütterungsgutachten als auch die brandschutztechnischen
Anforderungen aus der Nutzung heraus, ist eine Genehmigungsfähigkeit nicht mit
einer Umsetzung in Containerbauweise zu erreichen. Im Vergabeverfahren wird die
Art der Umsetzung bewusst offengehalten, um trotzdem eine möglichst schnelle
als auch eine wirtschaftliche Art der Umsetzung, z. B. in elementierter
modularer Form, zu erhalten.
Nach der Fertigstellung der Feuerwache Nord am Standort „Auf den Heunen“ soll das Interim wieder aufgegeben werden und das Gebäude einer anderen Nutzung zugeführt werden. Eine grobe Vorprüfung hat ergeben, dass es architektonisch möglich erscheint, den Baukörper A in eine Sporthalle mit Nebenräumen umzubauen und den Baukörper B für studentisches Wohnen oder Co-Working vorzusehen. Alternativ wären auch Nachnutzungen, wie einen Standort für den Katastrophenschutz einer anerkannten Hilfsorganisation oder ein Kleinlogistikstandort mit Büronutzung, denkbar. Die Nutzungsoptionen werden im weiteren Planverfahren zum o. g. Bebauungsplan Nr. 280/II geprüft.
Kostenrahmen:
Für das Projekt wurde auf der Grundlage des Vorentwurfs ein Kostenrahmen unter Berücksichtigung von DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ erstellt. Die Norm DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ stellt eine allgemein anerkannte Regel der Technik und eine wesentliche Grundlage für die Kostenplanung im Bauwesen dar. Sie erstreckt sich unter anderem auf die Kosten von Erschließung, Altlastensanierung, Hochbauprojekten und Freiflächen. Die bereits oben beschriebene Altlastensanierung auf dem Grundstück wird durch die nbso durchgeführt und separat finanziert. Die öffentliche, verkehrliche Erschließung mitsamt den notwendigen Lichtsignalanlagen im Bereich der Alarm-Ein- und Ausfahrten würde durch den FB 66 in Zusammenarbeit mit den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) ausgeführt.
Bei der Ermittlung des Kostenrahmens für das Interimsgebäude fanden flächenspezifische Kostenkennwerte unter der Berücksichtigung von Zulagen Anwendung. Die Kostenkennwerte entstammen großenteils aus ausgewerteten Vergleichsobjekten sowie dem Projekt Hauptfeuer- und Rettungswache Süd. Die Basis für die Kosten der Gebäude sind die Nutzungsflächen oder Brutto-Grundflächen des Vorentwurfs auf der Grundlage des Raumprogramms, also Flächenfaktoren. Vereinzelt wurden auch Längenbezüge, Stückzahlen oder pauschale Ansätze verwendet. Gegenstände des Kostenrahmens sind die Kosten für die Herstellung sowie die Beschaffung der für die vorgesehenen Nutzungen erforderlichen baulichen, technischen und feuerwehrtechnischen Anlagen sowie beweglichen und unbeweglichen baulichen Ausstattungen.
Der Kostenrahmen für die Planung und die Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen beläuft sich gerundet auf ca. 17,5 Mio. € brutto:
Kostengruppe |
Inhalt |
Kosten netto |
Kosten brutto |
Anmerkung |
200 |
Vorbereitende Maßnahmen |
688.779 € |
819.647 € |
|
300 |
Bauwerk - Baukonstruktion |
5.585.119 € |
6.646.292 € |
|
400 |
Bauwerk- Technische Anlagen |
4.827.110 € |
5.744.261 € |
|
500 |
Außenanlagen |
84.244 € |
100.250 € |
|
600 |
Ausstattung |
540.920 € |
643.695 € |
Die Möblierung kann
größtenteils nach Aufgabe des Interims weiterverwendet werden. |
700 |
Baunebenkosten |
2.796.272 € |
3.327.564 € |
25% der 200-500er Kosten |
Gesamtsumme |
|
14.522.444 € |
17.281.709 € |
|
gerundet |
|
|
17.500.000 € |
|
Stand der Kosten ist das 4. Quartal des Jahres 2024. Aufgrund des frühen Projektstadiums und der damit einhergehenden - für einen Vorentwurf üblichen - geringen Planungstiefe ist methodisch bedingt von einer Schwankungsbreite von -10 % bis +25 % auszugehen. Der hier vorgelegte Kostenrahmen berücksichtigt noch keine Risikozuschläge und keine Indexierung bis zum geplanten Baubeginn.
Weiteres Vorgehen/Vergabeverfahren:
Die Verwaltung der Stadt Leverkusen strebt aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit eine Totalunternehmervergabe (für die Planung und den Bau) an. In Bezug auf die Bauaufgabe eignet sich diese aus baulicher Sicht am besten für eine Umsetzung. Ein EU-weites Verfahren (europaweite Ausschreibung) eröffnet eine große Bandbreite an möglichen konstruktiven Umsetzungsvarianten und damit einen wirtschaftlich und zeitlich optimierten Wettbewerb. Die vergaberechtliche und juristische Beurteilung eines solchen Verfahrens wurde geprüft. Auf der Grundlage des Raumprogrammes und des vorliegenden Vorentwurfs wird eine funktionale Leistungsbeschreibung erstellt und die Bietenden zur Teilnahme am Vergabeverfahren und anschließend bei reduziertem Kreis zur Angebotsabgabe und Verhandlung aufgefordert.
Neben dem Preis wird die zeitliche Bauausführung als Hauptkriterium im Verfahren Berücksichtigung finden. Für die Konstruktion und die Materialauswahl soll es keine Vorgaben geben, hier sollen die Bietenden ihre Kompetenzen einbringen können und eine wirtschaftliche Lösung anbieten. Aufgrund dieser Verfahrensweise entfallen die sonst üblichen Planungs- und Baubeschlüsse durch die Politik. Ein Vergabebeschluss wird aufgrund des Auftragswertes jedoch der Politik vorgelegt.
Grober Rahmenterminplan für die Projektrealisierung:
Vorbehaltlich einer positiven
Beschlussfassung im Dezember 2024 sowie der Bereitstellung der finanziellen
Mittel stellt sich der Rahmenterminplan wie folgt dar:
Grundsatzbeschluss mit Ausführung durch TU Dezember
2024,
Start des Vergabeverfahrens für TU März
2025,
Abschluss des
Vergabeverfahrens/Auftragsvergabe Dezember
2025,
Abschluss Planungsphase TU/Baugenehmigung Juli 2026,
Baubeginn August
2026,
Baufertigstellung Oktober
2027,
Abschluss Inbetriebnahme/Probebetrieb Dezember 2027.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: NN Finanzposition/en: 783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 17.500.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Mit dem in Aufstellung befindlichen Haushalt
2025 ff. müssen zusätzliche Mittel in Höhe von 16.200.000 € für 2025 bis 2028 wie
folgt zur Verfügung gestellt werden:
2025 1.000.000
€ - Verpflichtungsermächtigung 15.200.000 €,
2026 2.300.000
€,
2027 9.000.000
€,
2028 4.000.000
€.
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2028
Personal-/Sachaufwand: ca. 100.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: ca. 350.000 €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |