Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V.
Vorlage
2024/2992
Aktenzeichen
510-121-571-js
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Für den Betrieb der 1-gruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) übernimmt die Stadt Leverkusen rückwirkend ab 01.08.2024 den gesetzlichen Trägeranteil zu den Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW). Darüber hinaus erhält die Trägerin, die Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V., einen Verwaltungskostenanteil von 3 % auf der Grundlage der jährlichen Kindpauschalen gemäß dem KiBiz NRW und die Erstattung zu den anerkennungsfähigen Kosten zur Kaltmiete, die nicht über das KiBiz NRW refinanziert werden.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Trägerin eine verbindliche vertragliche Regelung zur Finanzierung des Betriebs der Einrichtung zu treffen.

3.     Die notwendigen Finanzmittel sind bzw. werden im Rahmen des jährlichen Budgets ab 2024 ff. beim Innenauftrag 510006050203 - Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft - bereitgestellt.

gezeichnet:

                                                 In Vertretung                              In Vertretung

Richrath                                     Molitor                                       Adomat


Begründung:

Die Kindertageseinrichtung (Kita) der Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V. wurde 1997 gegründet. In der 1-gruppigen Kita in Leverkusen-Hitdorf werden zwischen 15 und 17 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut. Die Einrichtung ist damit seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil in der jährlichen Bedarfs- und Angebotsplanung zum Betreuungsangebot im Stadtgebiet von Leverkusen. Elterninitiativen werden gemäß dem KiBiz NRW aktuell mit 96,6 % gefördert. Der damit verbleibende Trägeranteil von 3,4 % wird von den Elterninitiativen mittels entsprechender Mitgliedsbeiträge finanziert.

Bereits im Juni 2024 hat sich die Trägerin erstmalig an die Stadt Leverkusen bzw. den Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) gewandt und nach einer entsprechender Anforderung von weiteren Unterlagen im Juli 2024 dargestellt, dass die finanzwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere mit einem stark erhöhten Krankenstand während und auch nach der Corona-Pandemie und auch gestiegene Dokumentations- und Verwaltungsvorgaben, einhergehend mit einer Erhöhung des Personalschlüssels, die in den davorliegenden Jahren erwirtschafteten Reserven weitestgehend aufgebraucht sind. Die bisherige Auskömmlichkeit war nur möglich, da die Gehaltszahlungen weit unter Tarif lagen. So wurden in den letzten Jahren die Rücklagen dazu genutzt, die Gehälter sukzessive konkurrenzfähig zu anderen Trägerinnen/Trägern anzupassen, sodass seit 2024 auch entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt wird. Damit verbunden ist somit auch der hohe Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Das Abschmelzen der Rücklagebeträge für die Anpassung der Gehälter sorgt im Umkehrschluss dafür, dass notwendige größere Investitionen - wie z. B. ein erforderlicher Schallschutz zur Verbesserung der Raumakustik - bis auf Weiteres verschoben werden mussten.

Die Kosten des stetig wachsenden Trägeranteils können nachvollziehbar nicht weiter auf die Mitgliedsbeiträge umgelegt werden, da auch die Budgets der Eltern mit Blick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre mehr als angespannt bzw. stark belastet sind. Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Gesamtsituation der Elterninitiative hat die Trägerin einen entsprechenden Antrag zur Übernahme des Trägeranteils, eines 3%igen Verwaltungskostenanteils und der Übernahme des nicht über das KiBiz NRW refinanzierten Mietkostenanteils gestellt. Mit der Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen erfolgt die Erstattung in Höhe der entstandenen Differenz zwischen der Einnahme der Mitgliedsbeiträge und den anerkennungsfähigen Aufwendungen im Zuge des aufzubringenden Trägeranteils. Im Ergebnis erfolgt damit nicht die vollständige Übernahme von 3,4 %, sondern nur eine anteilige Übernahme nach Abzug der vereinnahmten Mitgliedsbeiträge.

Finanziell betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Kita, d. h., der Übernahme des Trägeranteils und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft durch einen freien Träger, ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben, da die Landeszuschüsse gemäß KiBiz NRW für eine/einen freien Träger*in, insbesondere für Elterninitiativen, höher ausfallen (aktuell 42,3 %), als für eine Kita in kommunaler Trägerschaft (40,2 %). Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.

Dem positiven finanziellen Ergebnis steht dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kita - der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet - keine unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kita in städtischer Trägerschaft. Aus diesem Grund schließt die Stadt Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz NRW analog zu weiteren Kitas verschiedener Träger*innen mit der Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V. einen Vertrag. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Im Vertrag wird festgehalten, dass wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit, neben der Umsetzung der gesetzlich geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung und der darüber hinaus zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und der bei der Trägerin verbleibenden Mietkosten durch die Stadt Leverkusen, die offene Kommunikation sowie die Transparenz bezüglich des pädagogischen Betreuungsangebots und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.

Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze der Kita aus dem Gebiet der Stadt Leverkusen bevorzugt aus dem jeweiligen Einzugsbereich der Tageseinrichtung zu vergeben. Falls aus pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder der Fortbestand eines Betreuungsangebots für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt Leverkusen. Mit dem Vertrag sagt die Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V. zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt Leverkusen im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN0605 Sachkonto: 533150

Aufwendungen für die Maßnahme: 2024 = 10.400,00 €

Ab 2025 ff = 27.400,00 €, zuzüglich der jährlichen Fortschreibung gemäß KiBiz NRW.

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja 42,3 % gem. § 38 (2) Ziff. 3 KiBiz NRW.

Name Förderprogramm: Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW)

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2025

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2024 ff.

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): Produkt: PN0605 Sachkonto 414100 (Erstattung Land)

              Sachkonto 432100 (Elternbeiträge)

Sowohl die Landeszuweisung als auch die Elternbeiträge erhöhen sich mit der Übernahme des Trägeranteils, des 3%igen Verwaltungskostenzuschlages und der Übernahme der Differenz zum Mietkostenabschlag nicht. Die Landeszuweisung erhöht sich lediglich im Rahmen der jährlichen Fortschreibungsrate gemäß KiBiz, die auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex jährlich angepasst wird (§ 37 KiBiz).

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12






II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein