- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative Buddelkiste e. V.
Beschlussentwurf:
1. Für den Betrieb der 3-gruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) übernimmt die Stadt Leverkusen rückwirkend ab dem 01.01.2024 den gesetzlichen Trägeranteil zu den Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW). Darüber hinaus erhält die Trägerin, die Buddelkiste e. V., einen Verwaltungskostenanteil von 3 % auf der Grundlage der jährlichen Kindpauschalen gemäß dem KiBiz NRW.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Trägerin eine verbindliche vertragliche Regelung zur Finanzierung des Betriebs der Einrichtung zu treffen.
3. Die notwendigen Finanzmittel sind bzw. werden im Rahmen des jährlichen Budgets ab 2024 ff. beim Innenauftrag 510006050203 - Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft - bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Die Kindertageseinrichtung (Kita) der Elterninitiative Buddelkiste e. V. wurde 1990 in Betrieb genommen. In der 3-gruppigen Kita in Leverkusen-Opladen werden 50 bis 54 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut. Die Einrichtung ist damit seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil in der jährlichen Bedarfs- und Angebotsplanung zum Betreuungsangebot im Stadtgebiet Leverkusen. Elterninitiativen werden gemäß dem KiBiz NRW aktuell mit 96,6 % gefördert. Der damit verbleibende Trägeranteil von 3,4 %wird von den Elterninitiativen mittels entsprechender Mitgliedsbeiträge finanziert.
Bereits im Juni 2024 hat sich die Trägerin erstmalig an die Stadt Leverkusen bzw. den Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) gewandt und nach entsprechender Anforderung von weiteren Unterlagen noch im Juni 2024 dargestellt, dass die finanzwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere während und auch nach der Corona-Pandemie, die in den davorliegenden Jahren erwirtschafteten Reserven weitestgehend aufgebraucht sind. Die jeweiligen Tarifabschlüsse zum TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wurden bisher nach Prüfung des Möglichen und Vertretbaren immer mitgegangen, um zu verhindern, dass Mitarbeitende sich aus finanziellen Gründen anderweitig orientieren.
Die Elterninitiative legt glaubhaft dar, dass neben dem Ausschöpfen von Einsparpotenzialen (Ausgabenreduzierung) auch die Steigerung der Einnahmeseite sowie die Umverteilung von Aufwandsposten im Vordergrund stehen. So wurden in mehreren Schritten die Elternbeiträge in der Einrichtung zu Beginn des Kindergartenjahres von 106 € sukzessive auf nunmehr 130 € pro Kind/Monat erhöht (23 %). Damit sind die Beiträge verhältnismäßig hoch, was für Familien mit mehr als einem Kind in der Kita schon die maximale finanzielle Belastung darstellt. Die Kosten des stetig wachsenden Trägeranteils können nachvollziehbar nicht weiter auf die Mitgliedsbeiträge umgelegt werden, da auch die Budgets der Eltern mit Blick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre mehr als angespannt bzw. stark belastet sind.
Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Gesamtsituation der Elterninitiative hat die Trägerin einen entsprechenden Antrag zur Übernahme des Trägeranteils, eines 3%igen Verwaltungskostenanteils und der Übernahme des nicht über das KiBiz NRW refinanzierten Mietkostenanteils gestellt. Mit der Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen erfolgt die Erstattung in Höhe der entstandenen Differenz zwischen der Einnahme von Mitgliedsbeiträgen und den anerkennungsfähigen Aufwendungen im Zuge des aufzubringenden Trägeranteils. Im Ergebnis erfolgt damit nicht die vollständige Übernahme von 3,4 %, sondern nur eine anteilige Übernahme nach Abzug der vereinnahmten Mitgliedsbeiträge.
Finanziell betrachtet ist aufgrund der
gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher
prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer
100%igen Finanzierung einer Kita, d. h., der Übernahme des Trägeranteils
und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt
Leverkusen bei einer Trägerschaft durch eine/einen freien Träger*in, ein
insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben, da
die Landeszuschüsse gemäß dem KiBiz NRW für eine/einen freien Träger*in,
insbesondere für Elterninitiativen, höher ausfallen (aktuell 42,3 %), als für
eine Kita in kommunaler Trägerschaft (40,2 %). Das Ergebnis im Einzelfall
ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur
abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen,
als auch den Betreuungszeiten. Die entsprechenden Festlegungen werden erst
jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das
jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.
Dem positiven finanziellen Ergebnis steht
dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im
Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer
Kita, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, keine unmittelbare
Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kita in städtischer
Trägerschaft.
Aus diesem Grund schließt die Stadt
Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von
Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz NRW, analog zu
weiteren Kitas verschiedener Träger*innen mit der Elterninitiative Buddelkiste
e. V. einen Vertrag. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung
der gemeinsamen Aufgabe zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten.
Im Vertrag wird festgehalten, dass
wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit, neben der Umsetzung der gesetzlich
geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung und der darüber hinaus
zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und
der bei der Trägerin verbleibenden Mietkosten durch die Stadt Leverkusen, die
offene Kommunikation sowie die Transparenz bezüglich des pädagogischen
Betreuungsangebots und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.
Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze
der Kita aus dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt aus dem jeweiligen
Einzugsbereich der Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus pädagogischen oder
anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder der Fortbestand eines
Betreuungsangebots für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es dazu der
schriftlichen Zustimmung der Stadt Leverkusen. Mit dem Vertrag sagt die
Elterninitiative Buddelkiste e. V. zu, sich aktiv in die Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im
Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf
Vermittlung der Stadt Leverkusen im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze
nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN0605, Sachkonto: 533150
Aufwendungen für die Maßnahme: 2024 =
22.400,00 €
Ab 2025 ff. = 58.900,00 €, zuzüglich der
jährlichen Fortschreibung gemäß KiBiz.
Fördermittel beantragt: Nein Ja - 42,3 % gem. § 38 (2) Ziff. 3 KiBiz
Name Förderprogramm: Kinderbildungsgesetz (Kibiz)
NRW
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2024 ff.
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt: PN0605 Sachkonto 414100 (Erstattung
Land), Sachkonto 432100 (Elternbeiträge). Sowohl die Landeszuweisung als auch
die Elternbeiträge erhöhen sich mit der Übernahme des anteiligen Trägeranteils
und des 3%igen Verwaltungskostenzuschlages nicht. Die Landeszuweisung erhöht
sich lediglich im Rahmen der jährlichen Fortschreibungsrate gemäß KiBiz, die
auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes jährlich angepasst wird (§ 37
KiBiz).
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |