Betreff
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
- Übernahme des Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative Buddelkiste e. V.
Vorlage
2024/2993
Aktenzeichen
510-121-543-js
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

1.     Für den Betrieb der 3-gruppigen Kindertageseinrichtung (Kita) übernimmt die Stadt Leverkusen rückwirkend ab dem 01.01.2024 den gesetzlichen Trägeranteil zu den Betriebskosten gemäß dem Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW). Darüber hinaus erhält die Trägerin, die Buddelkiste e. V., einen Verwaltungskostenanteil von 3 % auf der Grundlage der jährlichen Kindpauschalen gemäß dem KiBiz NRW.

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Trägerin eine verbindliche vertragliche Regelung zur Finanzierung des Betriebs der Einrichtung zu treffen.

3.     Die notwendigen Finanzmittel sind bzw. werden im Rahmen des jährlichen Budgets ab 2024 ff. beim Innenauftrag 510006050203 - Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft - bereitgestellt.

gezeichnet:

                                                 In Vertretung                    In Vertretung

Richrath                                     Molitor                             Adomat


Begründung:

Die Kindertageseinrichtung (Kita) der Elterninitiative Buddelkiste e. V. wurde 1990 in Betrieb genommen. In der 3-gruppigen Kita in Leverkusen-Opladen werden 50 bis 54 Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt betreut. Die Einrichtung ist damit seit vielen Jahrzehnten ein fester Bestandteil in der jährlichen Bedarfs- und Angebotsplanung zum Betreuungsangebot im Stadtgebiet Leverkusen. Elterninitiativen werden gemäß dem KiBiz NRW aktuell mit 96,6 % gefördert. Der damit verbleibende Trägeranteil von 3,4 %wird von den Elterninitiativen mittels entsprechender Mitgliedsbeiträge finanziert.

Bereits im Juni 2024 hat sich die Trägerin erstmalig an die Stadt Leverkusen bzw. den Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) gewandt und nach entsprechender Anforderung von weiteren Unterlagen noch im Juni 2024 dargestellt, dass die finanzwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere während und auch nach der Corona-Pandemie, die in den davorliegenden Jahren erwirtschafteten Reserven weitestgehend aufgebraucht sind. Die jeweiligen Tarifabschlüsse zum TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wurden bisher nach Prüfung des Möglichen und Vertretbaren immer mitgegangen, um zu verhindern, dass Mitarbeitende sich aus finanziellen Gründen anderweitig orientieren.

Die Elterninitiative legt glaubhaft dar, dass neben dem Ausschöpfen von Einsparpotenzialen (Ausgabenreduzierung) auch die Steigerung der Einnahmeseite sowie die Umverteilung von Aufwandsposten im Vordergrund stehen. So wurden in mehreren Schritten die Elternbeiträge in der Einrichtung zu Beginn des Kindergartenjahres von 106 € sukzessive auf nunmehr 130 € pro Kind/Monat erhöht (23 %). Damit sind die Beiträge verhältnismäßig hoch, was für Familien mit mehr als einem Kind in der Kita schon die maximale finanzielle Belastung darstellt. Die Kosten des stetig wachsenden Trägeranteils können nachvollziehbar nicht weiter auf die Mitgliedsbeiträge umgelegt werden, da auch die Budgets der Eltern mit Blick auf die finanzwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre mehr als angespannt bzw. stark belastet sind.

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Gesamtsituation der Elterninitiative hat die Trägerin einen entsprechenden Antrag zur Übernahme des Trägeranteils, eines 3%igen Verwaltungskostenanteils und der Übernahme des nicht über das KiBiz NRW refinanzierten Mietkostenanteils gestellt. Mit der Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen erfolgt die Erstattung in Höhe der entstandenen Differenz zwischen der Einnahme von Mitgliedsbeiträgen und den anerkennungsfähigen Aufwendungen im Zuge des aufzubringenden Trägeranteils. Im Ergebnis erfolgt damit nicht die vollständige Übernahme von 3,4 %, sondern nur eine anteilige Übernahme nach Abzug der vereinnahmten Mitgliedsbeiträge.

Finanziell betrachtet ist aufgrund der gegebenen Landesförderung, die je nach Trägerschaft in unterschiedlicher prozentualer Höhe zu den Gesamtbetriebskosten erfolgt, selbst bei einer 100%igen Finanzierung einer Kita, d. h., der Übernahme des Trägeranteils und der Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale durch die Stadt Leverkusen bei einer Trägerschaft durch eine/einen freien Träger*in, ein insgesamt positives finanzielles Ergebnis für den städtischen Etat gegeben, da die Landeszuschüsse gemäß dem KiBiz NRW für eine/einen freien Träger*in, insbesondere für Elterninitiativen, höher ausfallen (aktuell 42,3 %), als für eine Kita in kommunaler Trägerschaft (40,2 %). Das Ergebnis im Einzelfall ist dabei aktuell nicht darstellbar, da es aufgrund der Finanzierungsstruktur abhängig ist vom vorgehaltenen Betreuungsangebot, sowohl von den Gruppenformen, als auch den Betreuungszeiten. Die entsprechenden Festlegungen werden erst jeweils mit der jährlichen Fortführung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das jeweils kommende Kindergartenjahr getroffen.

Dem positiven finanziellen Ergebnis steht dabei entgegen, dass hinsichtlich der Belegung der vorgehaltenen Plätze im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kita, der sich ausschließlich gegen die Stadt Leverkusen richtet, keine unmittelbare Steuerungs-/Zugriffsmöglichkeit gegeben ist, wie bei einer Kita in städtischer Trägerschaft.

Aus diesem Grund schließt die Stadt Leverkusen im Rahmen der Erfüllung der Aufgabenstellung der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen nach den Vorschriften des KiBiz NRW, analog zu weiteren Kitas verschiedener Träger*innen mit der Elterninitiative Buddelkiste e. V. einen Vertrag. Der Vertrag beinhaltet im Wesentlichen die Erfüllung der gemeinsamen Aufgabe zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Im Vertrag wird festgehalten, dass wesentliche Merkmale der Zusammenarbeit, neben der Umsetzung der gesetzlich geregelten Finanzierung für die Tageseinrichtung und der darüber hinaus zugesagten Übernahme des Trägeranteils, einer Verwaltungskostenpauschale und der bei der Trägerin verbleibenden Mietkosten durch die Stadt Leverkusen, die offene Kommunikation sowie die Transparenz bezüglich des pädagogischen Betreuungsangebots und der Vergabe der Betreuungsplätze darstellen.

Damit einhergehend sind die Betreuungsplätze der Kita aus dem Gebiet der Stadt Leverkusen, bevorzugt aus dem jeweiligen Einzugsbereich der Tageseinrichtung, zu vergeben. Falls aus pädagogischen oder anderen wichtigen Gründen die Aufnahme oder der Fortbestand eines Betreuungsangebots für ein auswärtiges Kind erfolgen soll, bedarf es dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt Leverkusen. Mit dem Vertrag sagt die Elterninitiative Buddelkiste e. V. zu, sich aktiv in die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Leverkusen einzubringen und im Bedarfsfall auch Kinder außerhalb des sonstigen Aufnahmeverfahrens auf Vermittlung der Stadt Leverkusen im Rahmen der vorhandenen Betreuungsplätze nach der jährlichen Jugendhilfeplanung aufzunehmen.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: PN0605, Sachkonto: 533150

Aufwendungen für die Maßnahme: 2024 = 22.400,00 €

Ab 2025 ff. = 58.900,00 €, zuzüglich der jährlichen Fortschreibung gemäß KiBiz.

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja - 42,3 % gem. § 38 (2) Ziff. 3 KiBiz

Name Förderprogramm: Kinderbildungsgesetz (Kibiz) NRW

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 2024 ff.

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt: PN0605 Sachkonto 414100 (Erstattung Land), Sachkonto 432100 (Elternbeiträge). Sowohl die Landeszuweisung als auch die Elternbeiträge erhöhen sich mit der Übernahme des anteiligen Trägeranteils und des 3%igen Verwaltungskostenzuschlages nicht. Die Landeszuweisung erhöht sich lediglich im Rahmen der jährlichen Fortschreibungsrate gemäß KiBiz, die auf der Grundlage des Verbraucherpreisindexes jährlich angepasst wird (§ 37 KiBiz).

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20 12




II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein