Betreff
Sachstand Straßeninstandsetzungskonzept 2011/ 2012
Vorlage
1245/2011
Aktenzeichen
660-sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:           

1.      Die Bezirksvertretungen I, II und III nehmen den Sachstand zum Straßeninstandsetzungskonzept zur Kenntnis.

2.      Die Bezirksvertretungen I, II und III befürworten die im Anschluss an die laufenden Maßnahmen für 2012 geplanten Straßensanierungen für ihren Bereich (Anlage 1).

3.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltung (Lageplan der Maßnahme in der Anlage 2):

3.1.   Rostocker Straße

 

4.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltungen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 3):

4.1.  Böcklerstraße

4.2.  Düsseldorfer Straße zwischen Wupperbrücke und Berliner Platz

 

5.      Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt im Rahmen der Straßeninstandsetzung folgende Straßenraumumgestaltungen (Lagepläne der Maßnahmen in der Anlage 4):

5.1.  Marktplatz Schlebusch

5.2.  Gezelinallee zwischen Felix-von-Roll-Straße und Oulustraße gemäß Variante 1

 

 

gezeichnet:

Mues

Begründung:

 

Instandsetzung von Straßen, Rad- und Gehwegen

 

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit Vorlage Nr. R 1130/ 15. TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202 / 16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält.

 

Die Finanzierung erfolgt wie bisher z. T. über den städt. konsumtiven Haushalt, der Produktgruppe 1205 mit 810.000 Euro und aus Unterhaltungsmitteln der TBL, die durch das pauschale Leistungsentgelt abgedeckt sind.

Stellt sich beim Bau der Maßnahme heraus, dass es sich um eine grundlegende Erneuerung handelt, so sind Mittel im investiven Haushalt zu veranschlagen bzw. umzubuchen. Hierfür wurde eine Vorbehaltshaushaltsstelle mit 300.000 Euro jährlich eingerichtet.

 

Wird wegen des festgestellten Straßenzustandes ein stärkerer Eingriff in den Straßenaufbau erforderlich, so kann dies zu einer Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW führen. Von den Anliegern der Straße ist dann, abhängig von der Straßenart, eine Beteiligung zwischen 30 % und 70 % der Kosten zu fordern. Bei Geh- und Radwegen liegt dieser Anteil entsprechend bei 30 % bis 80 %. (Beitragspflicht gemäß neuer Satzung; Vorlage: 0690/2010).

 

Die Umsetzung der geplanten Straßeninstandsetzungsmaßnahmen ist abhängig von anstehenden Kanalsanierungsarbeiten, evtl. Arbeiten der EVL am Trassennetz sowie weiteren Randbedingungen, wie z. B. dass Hochbaumaßnahmen in der Straße erst durchgeführt werden sollten.

Die aufgeführten Maßnahmen wurden zusätzlich im Hinblick auf die Untersuchungs-pflicht der Hausanschlussleitungen vorbereitet oder befinden sich noch in Vorbereitung.

 

Die Umsetzung des Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen. Beispielsweise müssen zusätzliche Kürzungen oder Belastungen der Stadtpauschale zu entsprechenden Reduzierungen bei der Straßeninstandsetzung führen.

 

Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen mussten einige für 2011 vorgesehene Projekte nach 2012 verschoben werden.

 


 

1.                  Straßeninstandsetzungen

 

 

a)    Sachstand aktueller Instandsetzungsmaßnahmen in 2011 (siehe Beschlusspunkt 1)

 

 

Maßnahmen, die im Jahresprogramm 2010 enthalten waren:

 

Bez.

Maßnahmen

Sachstand

I

Alfred-Stock-Straße

abgeschlossen

I

Graebestraße

abgeschlossen

I

Hindenburgstraße zwischen Rathenaustraße und Hermann-von-Helmholtz-Str.

abgeschlossen

I

Olof-Palme-Straße

abgeschlossen im November 2011

III

Heinrich-Lübke-Straße

abgeschlossen

III

Holunderweg

abgeschlossen

III

Straßburger Straße zw. Willy-Brandt-Ring und Dünnwalder Grenzweg

abgeschlossen

III

Von-Knoeringen-Str. einschl. Hufer Weg (nördl. Gehweg)

abgeschlossen

 

Maßnahmen, die im Jahresprogramm 2011 enthalten waren:

 

Bez.

Maßnahmen

Sachstand

I

Ehrlichstraße

abgeschlossen

I

Hindenburgstraße zw. Ehrlichstraße und Manforter Str.

abgeschlossen

I

Lohrstr. zw. Borussia- und Bröckenstr.

abgeschlossen

II

Damaschkestraße (mit Kanalbau)

abgeschlossen

II

Düsseldorfer Str. zw. Berliner Platz und Am St. Remigius

abgeschlossen im November 2011

II

Gartenstraße

abgeschlossen

II

Steinstraße zw. Altstadt- und Gartenstraße

abgeschlossen

II

Jakobistraße

abgeschlossen

II

Raushofstraße

abgeschlossen

II

Leichlinger-/Sanddornstraße (mit Kanalbau)

abgeschlossen

III

Edelrather Weg zw. Uppersberg und Ortsgrenze Odenthal

abgeschlossen

III

Engstenberger Weg

abgeschlossen

III

Lützenkirchener Str. zw. Lehner Mühle und Kapellenstr.

abgeschlossen

 

 

Maßnahmen, die zusätzlich zum Jahresprogramm 2011 durchgeführt wurden:

 

Bez.

Maßnahmen

Sachstand

II

Wiembachallee-Süd (mit Kanalbau)

abgeschlossen

II

Fußweg BayArena (zw. Stelzenautobahn und Bismarckstr.)

abgeschlossen

 

 

 

b)     Maßnahmen für 2012, die im Instandsetzungskonzept 2011 enthalten waren und wegen der finanziellen Rahmenbedingungen verschoben werden mussten:

      (siehe Beschlusspunkt 1)

 

 

Vorbehaltlich noch möglicher neuer Randbedingungen, die zu Verschiebungen oder dem Austausch von Maßnahmen führen können, werden die Maßnahmen im Jahr 2012 durchgeführt.

 

 

Bez.

Maßnahme

Bauzeit

Dauer der Maßnahme

I

Am Werth

Juni 2012

2 Wochen

I

Fährstr. (zw. Hitdorfer Str. und Ringstr.)

Sept. 2012

3 Wochen

I

Memelstraße

Mai 2012

3 Wochen

II

Am Falkenberg

Febr. 2012

2 Wochen

II

Am Frankenberg

März/April 2012

3 Wochen

II

Am Hang

Sept./Okt. 2012

3 Wochen

II

Am Kreispark

April 2012

2 Wochen

II

Miselohestraße

Febr./März 2012

2 Wochen

II

Moselstraße

Okt./Nov. 2012

6 Wochen

II

Schlebuscher Straße

Juli/Aug. 2012

6 Wochen

III

Am Scherfenbrand (zw. Mülheimer Str. und Am Märchen)

Febr./März 2012

6 Wochen

III

Bernhard-Letterhaus-Str.

April – Mai 2012

4 Wochen

III

Brucknerstraße

Aug.–Sept. 2012

6 Wochen

III

Carlo-Mierendorff-Str.

Mai/Juni 2012

6 Wochen

III

Elisabeth-von-Thadden-Str.

Juli 2012

6 Wochen

III

Felix-Roll-Straße

 

1. Jahreshälfte 2012

In Teilabschnitten im Zuge des Kanalbaus

III

Im Bühl

Februar 2012

2 Wochen

III

Nikolaus-Groß-Straße

März/April 2012

4 Wochen

III

Semmelweißstraße

Sept./Okt. 2012

4 Wochen

 

 

Bei diesen Maßnahmen wurden bereits die Erstberatungen der Anwohner hinsichtlich der Untersuchung von Hausanschlussleitungen gemäß § 61 a LWG durchgeführt, um damit Aufbrüche nach der Instandsetzung zu vermeiden.

 

 

c)         Neue, für 2012/ 2013 vorgesehene Maßnahmen: (siehe Beschlusspunkt 2)

(Ausführung unter Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen)

 

Bez.

Maßnahmen

Anmerkung

I

Rostocker Str. / Jenaer Str. (nach Abschluss des Kanalbaus über Rahmenvertrag)

Rostocker Str. incl. östl. Gehweg zw. H.-Nr. 1 und H.-Nr. 9; Jenaer Str. incl. nördl. Gehweg

II

Böcklerstraße / Am Weiher (im Zuge des Kanalbaus)

Böcklerstr. incl. nördl. Gehweg

II

Peter-, Paul- und Heribertstraße, Im Kalkfeld (Teilstück), Alexanderstr. (Teilstück) (im Zuge des Kanalbaus)

 

II

Düsseldorfer Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz

 

II

Am Rosenhügel, Behringstr., Löfflerstr., Von-Pettenkofen-Str., Teilstück Esmarchstr. incl. öffentl. Gehweg (mit Kanalbau)

 

III

Gezelinallee zw. Oulustr. und Felix-von-Roll-Str.

 

III

Marktplatz Schlebusch

Gemäß Beschluss des Bezirkes III vom 31.03.2011, Vorlage 0953/2011

III

Hamberger Str. (Deckenerneuerung)

 

 

Während die Instandsetzungen der „Böcklerstraße / Am Weiher“, „Am Rosenhügel“, „Behringstraße“ und der „Peter-, Paul- und Heribertstraße“ im Zusammenhang mit den Kanalbauarbeiten durchgeführt werden, könnte es sein, dass die Projekte „Rostocker Str. / Jenaer Str.“, „Düsseldorfer Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz“ sowie „Hamberger Straße“ aufgrund von finanziellen Rahmenbedingungen auf das Jahr 2013 verschoben werden müssen.

Die Lagepläne der Maßnahmen sind in der Anlage 1 zusammengestellt.

 

 

2.                  Geh- und Radweginstandsetzungen (siehe Beschlusspunkt 1)

 

In der Vorlage 0688/2010 - Sachstand Straßeninstandsetzungskonzept 2010 - wurden Geh- und Radweginstandsetzungen als Reservemaßnahmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten geplant.

Bezüglich dieser für 2011 vorgesehenen Maßnahmen ergibt sich folgender Sachstand:

 

a) Gehweginstandsetzungen

 

Bez.

Straße

Abschnitte der Gehwege

Sachstand

I

Bodelschwinghstraße

Sackgasse (bis Ende Moosweg)

zurückgestellt

I

Hemmelrather Weg

von Ecke Friedrichstraße bis Einmündung Theodostraße mit Platzfläche Luisenstraße

zurückgestellt

II

Robert-Blum-Straße

Kreisel Janes bis Knoten Im Eisholz/ Montessoriweg

zurückgestellt

III

Auf dem Bruch

Weyerweg

abgeschlossen

III

Brüder-Bonhoeffer-Straße

Alkenrather Straße bis Carlo-Mierendorf-Str.

abgeschlossen im November 2011

III

Hans-von-Dohnanyi-Straße

ab Karl-Friedrich-Goerdeler-Straße bis Ende

zurückgestellt

III

In Holzhausen (K4)

Lützenkirchener Straße bis von-Knoeringen-Str.

abgeschlossen

III

Kreuzbroicher Straße

Ophovener Str. bis Grüner Weg

zurückgestellt

III

Leineweberstraße

zwischen In Holzhausen und Lützenkirchener Straße

zurückgestellt

III

Linienstraße

ab Höhe Aral-Tankstelle bis Ende Sackgasse

zurückgestellt

III

Reuterstraße

Sackgassenende K.-C.-Ring bis Mülheimer Straße

zurückgestellt

 

 

b) Radweginstandsetzungen

 

Bez.

Radweg

Abschnitt

Sachstand

II

Dhünn/BayArena

Bahnlinie bis Bismarckstraße

abgeschlossen

II

Dhünn/Bürriger Deich

Rheindorfer Straße bis Olof-Palme-Straße

abgeschlossen

II

 

Weg entlang der Wupper

(Kastanienallee)

Bonner Straße bis Am Weiher

abgeschlossen

III

Dhünn/Schlebuschrath

Bahnlinie bis Kleingartenanlage

abgeschlossen

 

 

 

3.           Geplante Straßenraumgestaltungen im Rahmen des Instandsetzungs-programms (siehe Beschlusspunkte 3 bis 5)

 

 

In Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Stadtplanung und Bauaufsicht, Stadtgrün und Straßenverkehr wurden vom Fachbereich Tiefbau die nachfolgend beschriebenen Planungen erstellt, die eine Aufwertung des vorhandenen Straßenraums als Ziel haben und im Zuge der Straßeninstandsetzungsmaßnahmen mit hergestellt werden sollen. Die unter Berücksichtigung der vorhandenen Kanal- und Leitungstrassen vorgesehenen Baumpflanzungen sollen zusätzlich zu den geschwindigkeitsdämpfenden Effekten eine positive Veränderung der kleinklimatischen Verhältnisse durch Staubbindung und Verdunstung bewirken. Bei den vorgeschlagenen Baumstandorten können im Einzelfall noch geringfügige Verschiebungen auftreten, da vor allem mit der EVL noch nicht alle Maßnahmen bis zur Erstellung dieser Vorlage im Detail abgestimmt werden konnten.

 

Die Kosten der Baumpflanzungen und Mehrkosten für Baumscheiben werden vom Fachbereich Stadtgrün aus dem städtischen Haushalt getragen.

 

Bez. I – Rostocker Straße

 

Der vorhandene Platzbereich auf der Rostocker Straße stellt sich im heutigen Zustand als reine Asphaltfläche dar, auf der an den Straßenrändern geparkt wird. Der Platz verleitet zu hohen Fahrgeschwindigkeiten und ist städtebaulich unattraktiv. Die Planung sieht vor, dass die bereits vorhandenen straßenmittigen Baumstandorte im Platzbereich ergänzt werden. Durch Verlagerung der Stellplätze ebemfalls in die Platzmitte ensteht hierdurch ein gegliederter Platzbereich, der durch die Bäume beschattet wird. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze bleibt auch nach dem Umbau in etwa gleich. 

 

Bez. II – Böcklerstraße

 

Im Zuge der Straßeninstandsetzung sind auf der Südseite vier Baumstandorte vorgesehen. Bei der Auswahl der Standorte wurde die vorhandene Begrünung auf privaten Grundstücken berücksichtigt, so dass vor dem Grundstück mit der Hausnummer 3 kein Baum geplant ist. Der Straßenquerschnitt bleibt unverändert. Es sind weiterhin keine Parkmarkierungen vorgesehen.

 

Bez. II - Düsseldorfer Straße zw. Wupperbrücke und Berliner Platz

 

a) ohne Berliner Platz

 

Nachdem die Düsseldorfer Str. zwischen Kreisverkehr Berliner Platz und „An St. Remigius“ instand gesetzt ist, soll nunmehr auch der Abschnitt zwischen Berliner Platz und Wupperbrücke instand gesetzt werden. Dieser Abschnitt ist im Instandsetzungskonzept 2008 enthalten. Die Instandsetzung erfolgt unter Einbeziehung der Geh- und Radwege sowie die Begradigung der Verschwenkung der Straße (s. Plan in der Anlage 3).

Mit einer Umsetzung ist wegen der Verschiebung vorbereiteter Maßnahmen nach 2012 voraussichtlich erst Ende 2012 bzw. in 2013 zu rechnen.

 


b) mit Berliner Platz

 

Alternativ zur Instandsetzung des Teilabschnittes Wupperbrücke bis Berliner Platz lässt sich unter Umständen der gesamte Berliner Platz inklusive dem beschriebenen Abschnitt realisieren, wenn er mit Fördermitteln gebaut wird.

Der Planungsbeschluss ist mit Vorlage R 1309/ 16. TA am 22.09.2008 erfolgt. Ein Förderantrag wurde von den TBL eingereicht. Am 04.10.2010 hat der Rat beschlossen, die Maßnahme wegen der Förderkonkurrenz zur neuen bahnstadt opladen (nbso) nicht weiter zu verfolgen.

 

Unter der Prämisse, dass keine Förderkonkurrenz zur nbso mehr besteht und die Bezuschussung beider Brücken der nbso sichergestellt ist, hat der Bezirk II in seiner Sitzung am 27.09.2011 den Rat aufgefordert, den Berliner Platz mit Priorität zu betreiben und am 17.10.2011 den Baubeschluss zu erwirken. Die Beratung zum Baubeschluss im Bau- und Planungsausschuss und Bezirk II ist seinerzeit erfolgt. Die Vertagung erfolgte seinerzeit erst im Rat.

Dieser Baubeschluss wurde mit Vorlage 0381/2010 am 17.10.2011 nachgeholt. Mit dem Beschluss kann das Projekt im Einplanungsgespräch bei der Bezirksregierung mit Priorität betrieben werden, da alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Finanzierung aus Mitteln der TBL erfolgt. Diese zweite Variante der Vorgehensweise hat Priorität gegenüber einer nur teilweisen Sanierung der Düsseldorfer Str. zwischen Wupperbrücke und Berliner Platz.

 

Bez. III - Marktplatz Schlebusch

 

Die Markt- u. Parkplatzfläche wurde in den Jahren 1957 erstellt und 1963 erweitert. Die Platzoberfläche weist Risse, Aufbrüche und großflächige Absackungen auf. Die Oberflächenentwässerung ist in großen Teilen ungesichert. Im Bereich der 2 Behindertenstellplätze (BHP) ist die soziale Kontrolle durch das Straßenbegleitgrün beeinträchtigt und wird stark beschattet. Die vorh. Verkehrsbeschilderung ist unübersichtlich und verursacht an Markttagen Probleme mit dem Parksuchverkehr.       

 

Im Zuge der Instandsetzung sieht die Planung geringfügige Anpassungsarbeiten wie Rücknahme der Grüninsel, Ausbildung von 2 Baumscheiben, Verlagerung der BHP zum Toilettenhaus und den Einsatz lösbarer Poller vor. Durch gezielte Schnittmaßnahmen des Busch- und Stammholzes sollen Sichtfenster geschaffen werden, um die Transparenz und Erkennbarkeit der Platzfläche zu verbessern. Die Parkplatzkapazität mit ca. 145 Stellplätzen wird erhalten. Die bisherigen Nutzungen (Markt, Parken, Schützenfest etc.) bleiben erhalten. Die vorh. Verkehrsbeschilderung auf dem Parkplatz soll entfallen und durch eine neue verkehrsrechtliche Regelung ersetzt werden:

 

An Markttagen wird durch eine Abpollerung die eigentliche Marktplatzfläche vom Parkplatz getrennt. Eine neue Fahrgasse führt zu einer Erleichterung des Parksuchverkehrs. Sämtliche vorh. Ein- u. Ausfahrten bleiben erhalten. Der Auf- u. Abbau der lösbaren Poller ist an den Markttagen durch den Marktmeister sicher gestellt.

Außerhalb der Markttage ist das Parken ohne Einschränkung möglich.

 

Durch oben beschriebene Maßnahmen wird keine Beitragspflicht nach KAG ausgelöst.                         

 

 


Bez. III – Gezelinalle zwischen Felix-von-Roll-Str. und Oulustraße

 

Die Wurzeln der vorhandenen, im B-Plan festgesetzten Bäume verursachen Schäden an den Borden und der angrenzenden Fahrbahn. Es ist daher erforderlich, die Baumscheiben den Erfordernissen entsprechend zu vergrößern.

 

Die Vergrößerung der Baumscheiben für die vorhandenen Bäume ist vor allem durch die Verschiebung des Bordes in Richtung Fahrbahn möglich; der Gehweg wird somit durch die neuen Baumscheiben nicht verschmälert. Fahrzeuge, die heute auf der Fahrbahn stehen, werden dann in baulich angelegten Parktaschen zwischen den Baumscheiben untergebracht. Für den verbleibenden Fahrbahnquerschnitt ergibt sich dann durchgängig, ähnlich wie schon heute, eine Breite von 5,50 bis 5,75 m. Im Abschnitt östlich der Bäume bis zur Einmündung Oulustraße wird die vorhandene Situation beibehalten; es erfolgt lediglich eine Stellplatzmarkierung in dem Bereich, wo bisher schon geparkt werden kann. Die Parkplatzbilanz ist ausgeglichen.

 

Vor einigen Jahren ist aus Sicherheitsgründen die sehr breite Einmündung zur Felix-von-Roll-Straße an der Ostseite durch eine Markierung und einer Bake eingeengt worden, diese soll  zukünftig baulich ausgebildet werden.

Der südliche Gehweg verläuft in Randbereichen zum Teil über Privatgrund, hier wird im Rahmen der Baumaßnahme Grunderwerb angestrebt.

 

 

Bzgl. der vorhandenen Fußgängerlichtsignalanlage (LSA) sieht die Planung zwei Varianten vor:

 

 

Variante I – Verzicht auf die Fußgängerlichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Felix-von-Roll-Straße und Herstellung einer Engstelle

 

In Abstimmung mit den Fachbereichen Schulen und Straßenverkehr wird vorgeschlagen zukünftig auf die Fußgängerlichtsignalanlage zu verzichten.

 

Die Anlage stammt aus dem Jahr 1968 und hat ihre ursprüngliche Verkehrsbedeutung, als die Gezelinallee noch Hauptverbindungsstraße zwischen Schlebusch und den westlichen Stadtteilen war, mittlerweile verloren. Die Bedarfsanlage diente der sicheren fußläufigen Querung einer Hauptverkehrsstraße zwischen den damaligen Einmündungen der Felix-von-Roll-Straße und der Dünfelder Straße.

Mit der Inbetriebnahme der Umgehungsstraße L288 im Jahr 1992, dem Rückbau der Gezelinallee im Westen mit einer Wendeanlage und der Abbindung der Dünfelder Straße, hat die Gezelinallee heute die Funktion einer Wohnsammelstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone übernommen.

In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerampeln oder Zebrastreifen üblicherweise entbehrlich. Um auch weiterhin hier eine sichere Querung der Straße zu garantieren, soll der Fahrbahnquerschnitt aber durch eine baulich hergestellte Engstelle auf 3,50 m Breite reduziert werden. Damit ist an dieser Stelle Begegnungsverkehr von Fahrzeugen nur wechselseitig möglich, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge wird dauerhaft gesenkt und der Schulweg bleibt weiterhin sicher.

Bei dieser Variante müsste allerdings im Gegensatz zur Variante 2 auf einen Stellplatz in Höhe der Querungsstelle verzichtet werden.

 

Variante II – Beibehaltung der Fußgängerlichtsignalanlage

 

Diese Variante sieht die Beibehaltung der Lichtsignalanlage zur Querung vor. Diese muss mit einem Aufwand von ca. 2.400 € jährlich weiterhin unterhalten werden.

Der Straßenquerschnitt lässt dann weiterhin Begegnungsverkehr an dieser Stelle zu.

Der weitere Verlauf des Straßenabschnitts entspricht der Planung gem. Variante I.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 688/2010

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Christian Syring/ 406-66 66

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

Programm der Instandsetzung von Straßen im Stadtgebiet für das Jahr 2012

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

konsumtiven Haushalt der Produktgruppe 1205:  810.000 Euro

 

Vorbehaltsmittel Straßenerneuerung

laut Instandsetzungskonzept (jährlich):                                300.000 Euro

 

Ergänzt durch Unterhaltungsmittel der TBL AöR.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Keine, da Zuständigkeit der TBL AöR.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Je nach Eingriff in den Straßenaufbau, kann eine Beitragsfähigkeit der Maßnahme im Sinne des § 8 KAG NW ausgelöst werden.

 

Die Umsetzung des Straßeninstandsetzungskonzeptes steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen. Beispielsweise müssen zusätzliche Kürzungen oder Belastungen der Stadtpauschale zu entsprechenden Reduzierungen bei der Straßeninstandsetzung führen.

Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen mussten einige für 2011 vorgesehene Projekte nach 2012 verschoben werden.