Betreff
Haushaltsplan 2012
- Erläuterungen/Kennzahlen des Fachbereiches Finanzen
Vorlage
1250/2011
Aktenzeichen
20-ge
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Erläuterungen/Kennzahlen für die Produkte des Fachbereiches Finanzen werden zur Einarbeitung in den Haushaltsplan 2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

 

Häusler

Begründung:

 

In den Sitzungen des Finanzausschusses am 11.07.2011 und des Rates am 18.07.2011 wurde der Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler vom 09.06.2011 (Nr. 1115/2011) mehrheitlich beschlossen. Dieser beinhaltet, dass die Stadt Leverkusen sich ab dem Jahr 2012 am System des Haushaltes der Stadt Münster mit deren Produkten, Zielen und Kennzahlen orientieren soll. Im Finanzausschuss wurde in der stattfindenden Diskussion jedoch deutlich, dass es den Antragstellern nicht um die Änderung der Grundstruktur geht, sondern vielmehr um die Überprüfung der Ziele und Kennzahlen, um die Aussagekraft und den Informationsgehalt des Haushaltes zu verbessern.

 

Vor diesem Hintergrund sollte überprüft werden, ob und inwieweit eine Orientierung am Haushaltsplan der Stadt Münster für Leverkusen möglich bzw. sinnvoll ist. Die Vorschläge sind dem zuständigen Fachausschuss im nächsten Sitzungsturnus zur Diskussion und Verabschiedung zu unterbreiten.

 

Die Verbesserung in Bezug auf die Steuerung über Ziele und Kennzahlen ist in allen Kommunen ein stetiger Prozess. Hier gibt es naturgemäß in der kommunalen Landschaft individuelle Stärken und Schwächen, so auch im Haushalt der Stadt Münster. 

 

In Leverkusen sind insgesamt 166 Produkte definiert, davon sind – neben den Positionen des Zentralen Finanzdepots - dem Fachbereich Finanzen die in Anlage 1 aufgeführten Produkte zugeordnet: Der Fachbereich Finanzen hat im Finanzausschuss am 01.12.2008 die darauf basierenden Ziele und Kennzahlen vorgestellt und die Wünsche und Anmerkungen der Politik mit aufgenommen.

 

Weiterhin ist anzumerken, dass die Kommentierung in der Fachliteratur zum Thema Steuerung mit Kennzahlen folgende Kernaussagen trifft:

 

Ø      Neben den Kennzahlen zur Bilanz – Kennzahlenset des IM vom 01.10.2008 – sollen für die in die Zukunft gerichtete Steuerung der Kernverwaltung entsprechend der Vorschrift des § 12 GemHVO produktorientierte Ziele und Kennzahlen zur Zielerreichung gebildet werden.

 

Ø      Der Rat legt den strategischen Rahmen fest; die Verwaltung führt operativ aus.

 

Ø      Eine breit angelegte Informationsfülle innerhalb des Haushaltsplans erschwert grundsätzlich die Steuerung. Daher kann eine wirkungsvolle Steuerung nur mit verdichteten Daten arbeiten.

 

Ø      Ziele müssen realistisch, erreichbar und messbar sein. Eine gezielte Steuerung kann nur mit aggregierten Kennzahlen vorgenommen werden. Privatwirtschaftliche Ziele wie Kapitalerhalt und Gewinnmaximierung sind in der Kommune durch Ziele wie Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, soziale Sicherung oder Bürgerzufriedenheit zu ergänzen. Qualitätsmessungen sind subjektiv geprägt.

 

Aufsetzend auf dieser Basis und dem Ratsauftrag, eine an Münster orientierte Trans-parenzverbesserung zu erzielen, hat der Fachbereich Finanzen den Haushalt der Stadt Münster intensiv analysiert.

 

Vorab noch die Information, dass die Verwaltung bewusst nicht die Auszüge aus dem Haushaltplan der Stadt Münster - der im Internet zur Verfügung steht, im Fachbereich vorliegt und selbstverständlich jederzeit eingesehen werden kann – beigefügt hat. Ergänzend um die entsprechenden Unterlagen aus der Haushaltsplanung der Stadt Leverkusen hätte dies einen aus Sicht der Verwaltung nicht zu überschauenden und sachlich zu bewertenden Umfang an Anlagen bedeutet (für den Fachbereich Finanzen weit über 100 Seiten).

 

Als Fazit ist festzuhalten:

 

1. Münster hat im Finanzbereich einen völlig anderen organisatorischen Aufbau. So sind hier z. B. die Produktgruppen

 

  • Abfallwirtschaft,
  • städtische Bühnen und
  • Stadtmarketing

 

zugeordnet. Der Liegenschaftsbereich wird in einem eigenen Amt für Immobilienmanagement betreut. Eine organisatorische Vergleichbarkeit ist deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht gegeben.

 

2. Der Fachbereich Finanzen hat daher - unabhängig von einer in Münster vorhandenen organisatorischen Zuordnung oder gewählten Rechtsform - in Bezug auf die Qualität und Aussagekraft von

 

  • Kennzahlen und
  • Erläuterungen zu einzelnen Ansätzen

 

eine Analyse vorgenommen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass aus Sicht der Verwaltung die bisherigen Kennzahlen - so wie vom Finanzausschuss am 01.12.2008 festgelegt - des Fachbereichs Finanzen in Leverkusen gut sind und beibehalten werden sollen. Sie werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012 mit den dann zu Grunde liegenden Daten aktualisiert.

 

Defizite ergeben sich allerdings in Bezug auf Erläuterungen zu einzelnen Ansätzen. Hier liefert der Haushalt der Stadt Münster - in einigen Teilen - eine höhere Transparenz.

 

Der Fachbereich Finanzen hat sich daher zum Ziel gesetzt, diese „Lücke“ zu Münster nach und nach zu schließen. Insofern ist beabsichtigt, den Haushaltsplanentwurf 2012 mit umfangreichen Informationen zu versehen. Hierzu zählen Erläuterungen der Höhe von wesentlichen Erträgen und Aufwendungen (z. B. Höhe der Landschaftsverbandsumlage, Höhe der Krankenhausumlage, Höhe der Schulpauschale).

 

Im Zentralen Finanzdepot ist beabsichtigt, die Zusammensetzung einzelner Positionen – so wie in Anlage 2 beispielhaft dargestellt  - zu erläutern und mit den aktuellsten Zahlen zu hinterlegen.

 

Selbstverständlich handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen werden sicherlich noch viele Fragestellungen aufkommen.

Abschließend hält die Verwaltung aber den eingeschlagenen Weg für richtig, um im konstruktiven Dialog mit der Politik die Zielvorgabe einer stetigen Transparenzverbesserung umzusetzen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1250/2011 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Herr Geiser / FB 20 / 2000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um eine Maßnahme, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushaltsplanes steht. Ziel der Vorlage ist die Verbesserung der Transparenz des Haushaltes.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Vorlage bezieht sich auf die Produkte des Fachbereiches Finanzen einschl. des zentralen Finanzdepots.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um in Bezug auf die Analyse des Haushaltes der Stadt Münster alle Abteilungen des Fachbereichs Finanzen einzubinden, ist es urlaubsbedingt in der Sommerpause zu einer leichten zeitlichen Verzögerung gekommen.