Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Leverkusen vom 26.10.2023
Vorlage
2024/3061
Aktenzeichen
Abt.1/KRU
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023 entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage rückwirkend zum 01.08.2024.

gezeichnet:

                                                In Vertretung                                    In Vertretung
Richrath                                Molitor                                               Adomat


Begründung:

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 die Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen beschlossen (siehe Antrag Nr. 2022/1859). Ziel war es unter anderem, die Satzung transparenter und verständlicher zu formulieren. Die Satzung wurde am 25.09.2023 vom Rat beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2023/2367) und ist am 01.08.2024 in Kraft getreten.

Im Rahmen der Fallbearbeitung auf der Grundlage der neuen Satzung ist nun eine Unstimmigkeit zwischen dem tatsächlichen Wunsch der politischen Vertreterinnen und Vertreter und der Verschriftlichung in der Satzung aufgefallen. Ein Anliegen der Politik war es, die Verpflichtungen im Rahmen des gesetzlichen Kindesunterhalts, unabhängig von dem Lebensmodell (z. B. Wechselmodell, Residenzmodell, Nestmodell), in der tatsächlich geleisteten Höhe bei der Heranziehung des Einkommens von diesem abzusetzen. Aufgrund der Formulierungen in der Satzung wird dies jedoch lediglich bei dem herangezogenen Einkommen einer angeheirateten Ehepartnerin bzw. eines angeheirateten Ehepartners berücksichtigt.

In allen anderen Lebensmodellen wird der erhaltene Unterhalt dem elternbeitragsrechtlichen Einkommen der beitragspflichtigen Person hinzugerechnet, es führt jedoch nicht zu einer Absetzung des gezahlten Unterhalts, sollten für den unterhaltsverpflichteten Elternteil ebenfalls Elternbeiträge festgesetzt werden. Diese Formulierung führt zu einer Ungleichbehandlung der Gruppe der Personen, welche zum Kindesunterhalt gesetzlich verpflichtet sind. Nach juristischer Rücksprache soll die Regelung in der Satzung daher angepasst werden.

Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023 sowie eine bildliche Darstellung der Änderungen sind als Anlagen beigefügt.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 0605 Sachkonto: 432100

Innenauftrag: 510006050202-Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen

Innenauftrag 510006050101 – Elternbeiträge Kindertagespflege

Produkt: 0305 Sachkonto 432100

Innenauftrag 400003050108 – Elternbeiträge offene Ganztagsschule (GS)

Innenauftrag 400003050608 – Elternbeiträge offene Ganztagsschule (FS)

Aufwendungen für die Maßnahme: aktuell nicht bezifferbar €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 08/2024

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): aktuell nicht bezifferbar

Produkt: 0605 Sachkonto 432100

Produkt: 0305 Sachkonto 432100

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      




 ggf. Hinweis: Bei einer positiven Beschlussfassung können Mindererträge durch die Einstufung in eine geringere Einkommensstufe entstehen. Die getroffenen Regelungen betreffen wenige Einzelfälle. Die grundsätzlichen finanziellen Auswirkungen durch Neufassung der Satzung wurden mit der Vorlage Nr. 2023/2367 beschlossen.

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein


Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Da eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus von der Verwaltung befürwortet wird, wird die nunmehr final abgestimmte Vorlage zum Nachtragstermin den politischen Gremien vorgelegt. Die weiteren Bearbeitungsschritte können dann zeitnah nach der Beschlussfassung in die Wege geleitet werden, um Eltern Planungssicherheit zu geben.