Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023 entsprechend der Anlage 1 dieser Vorlage rückwirkend zum 01.08.2024.
gezeichnet:
In Vertretung In
Vertretung
Richrath Molitor Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen
hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 die Überarbeitung der Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer
Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule
im Primarbereich in der Stadt Leverkusen beschlossen (siehe Antrag Nr. 2022/1859).
Ziel war es unter anderem, die Satzung transparenter und verständlicher zu
formulieren. Die Satzung wurde am 25.09.2023 vom Rat beschlossen (siehe Vorlage
Nr. 2023/2367) und ist am 01.08.2024 in Kraft getreten.
Im Rahmen der Fallbearbeitung
auf der Grundlage der neuen Satzung ist nun eine Unstimmigkeit zwischen dem
tatsächlichen Wunsch der politischen Vertreterinnen und Vertreter und der
Verschriftlichung in der Satzung aufgefallen. Ein Anliegen der Politik war es, die
Verpflichtungen im Rahmen des gesetzlichen Kindesunterhalts, unabhängig von dem
Lebensmodell (z. B. Wechselmodell, Residenzmodell, Nestmodell), in der
tatsächlich geleisteten Höhe bei der Heranziehung des Einkommens von diesem
abzusetzen. Aufgrund der Formulierungen in der Satzung wird dies jedoch
lediglich bei dem herangezogenen Einkommen einer angeheirateten Ehepartnerin bzw.
eines angeheirateten Ehepartners berücksichtigt.
In allen anderen Lebensmodellen
wird der erhaltene Unterhalt dem elternbeitragsrechtlichen Einkommen der
beitragspflichtigen Person hinzugerechnet, es führt jedoch nicht zu einer Absetzung
des gezahlten Unterhalts, sollten für den unterhaltsverpflichteten Elternteil
ebenfalls Elternbeiträge festgesetzt werden. Diese Formulierung führt zu einer
Ungleichbehandlung der Gruppe der Personen, welche zum Kindesunterhalt
gesetzlich verpflichtet sind. Nach juristischer Rücksprache soll die Regelung
in der Satzung daher angepasst werden.
Die Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023 sowie eine bildliche Darstellung der Änderungen sind als Anlagen beigefügt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0605 Sachkonto: 432100
Innenauftrag: 510006050202-Elternbeiträge
Kindertageseinrichtungen
Innenauftrag 510006050101 – Elternbeiträge
Kindertagespflege
Produkt: 0305 Sachkonto 432100
Innenauftrag 400003050108 – Elternbeiträge
offene Ganztagsschule (GS)
Innenauftrag 400003050608 – Elternbeiträge
offene Ganztagsschule (FS)
Aufwendungen für die Maßnahme: aktuell nicht
bezifferbar €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr: 08/2024
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): aktuell nicht bezifferbar
Produkt: 0605 Sachkonto 432100
Produkt: 0305 Sachkonto 432100
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis: Bei einer positiven Beschlussfassung können Mindererträge durch die Einstufung in eine geringere Einkommensstufe entstehen. Die getroffenen Regelungen betreffen wenige Einzelfälle. Die grundsätzlichen finanziellen Auswirkungen durch Neufassung der Satzung wurden mit der Vorlage Nr. 2023/2367 beschlossen.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Da eine Beschlussfassung noch im laufenden Turnus von der Verwaltung befürwortet wird, wird die nunmehr final abgestimmte Vorlage zum Nachtragstermin den politischen Gremien vorgelegt. Die weiteren Bearbeitungsschritte können dann zeitnah nach der Beschlussfassung in die Wege geleitet werden, um Eltern Planungssicherheit zu geben.