- Projekt "Lindenhofer Jungs" - Gewaltpräventions- und multiethnisches Integrationsprojekt für Jungen
Beschlussentwurf:
Der Sozialdienst katholischer Männer Leverkusen e.V. erhält
zur Durchführung des Gewaltpräventions-
und multiethnischen Integrationsprojekts für Jungen, „Lindenhofer Jungs“, aus
dem Innovationsfonds „Investition Zukunft“ Fördermittel in Höhe von 6.035 €.
Nach Abschluss der
Maßnahme sind ein Verwendungsnachweis und Erfahrungsbericht vorzulegen.
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Im Umfeld des Jugendhauses Lindenhof fallen immer wieder männliche Kinder und Jugendliche unterschiedlicher ethnischer Herkunft durch ihr zum Teil aggressives Verhalten sowie ihre häufig zu beobachtenden Unfähigkeit, ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten, auf. Dabei wird deutlich, dass ihr Auftreten Männlichkeitsvorstellungen widerspiegelt, die einseitig auf Dominanz und damit verbunden auf eine zumeist aggressive verbale und körperliche Verteidigung ihrer Position in der Gruppe und auch nach außerhalb ausgerichtet ist. Dadurch geraten diese Jungen häufiger in Konflikte mit ihrer Umwelt sowie auch bei ihrer Teilnahme an den Angeboten des Jugendhauses.
Auftrag der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII in Verbindung mit § 9 SGB VIII ist es, die persönliche Verantwortung junger Menschen für sich und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und sie auf dem Weg zu einer selbst- und verantwortungsbewussten Persönlichkeit zu begleiten. Dieser Auftrag bezieht sich auch auf die Förderung eines reflektierten Geschlechtsbewusstseins, was den eigen- sowie gesellschaftlich verantwortlichen Umgang mit dem eigenen Körper einschließt.
Im aktuell gültigen Leverkusener Kinder- und Jugendförderplan und in Verbindung mit den Leitlinien für geschlechterdifferenzierte und geschlechtsbewusste Arbeit mit Mädchen und Jungen in der Leverkusener Kinder- und Jugendhilfe ist ausdrücklich vorgesehen, die geschlechtbewusste Haltung von Jungen und Mädchen zu fördern. Mit der beantragten Maßnahme soll dieser Auftrag zur Förderung einer Gruppe von Jungen aus dem Umfeld des Jugendhauses Lindenhof (s. Anlage) praktisch umgesetzt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1263/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Nieder / FB 51 / Tel. 51
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Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zur Durchführung des Projektes Jungenarbeit auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans 2011 - 2014
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Prokukt: 061001
Prokuktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 6.035,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt