Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt, der Immobilien- und Standortgemeinschaft City Leverkusen e. V. (ISG) und der Wirtschaftsförderung (WFL) zu.

 

 

gezeichnet:

 

 

 

Buchhorn                   Häusler

Begründung:

 

In der Leverkusener Innenstadt  sind die Folgen der strukturellen Veränderungen im Einzelhandel in den letzten Jahren deutlich ablesbar geworden. Dies hat zu einem Attraktivitätsverlust der Innenstadt geführt, der für Einzelhandel und Gastronomie rückläufige Umsatz- und Ertragszahlen bedeutet.

 

Durch die Eröffnung des Einkaufszentrums „Rathaus-Galerie“ im Mittelpunkt der City Leverkusen wurden nun jedoch neue Strukturen und Impulse geschaffen, die Menschen zurück in die City Leverkusen zu holen und sie wieder erlebbarer zu machen.

Durch diese Impulse haben sich Einzelhändler und Immobilieneigentümer aus der City Leverkusen unter dem Dach der Werbegemeinschaft City Leverkusen zusammengefunden, um als Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins Verantwortung für ihre Innenstadt zu unternehmen.

 

Die Immobilien- und Standortgemeinschaft für die City Leverkusen wurde am 07.04.2009 gegründet.

 

Gegenstand der vorliegenden Kooperationsvereinbarung, welche in Zusammenarbeit zwischen Stadt, WFL und ISG erarbeitet wurde, ist die Umsetzung und Durchführung von baulich-investiven Maßnahmen zur Gestaltung und Revitalisierung der City, welche gemeinsam von ISG, Stadt Leverkusen und der WFL in einem
engen Abstimmungsprozess erarbeitet wurden, deren Finanzierung sowie die Unterhaltung der im öffentlichen Raum errichteten Anlagen im Zusammenspiel der drei beteiligten Vertragspartner.

 

Die Kooperationsvereinbarung bezieht sich auf folgende Maßnahmen:

·        Konzeptionierung, Entwicklung und Errichtung eines Quartiers- und Beschilderungssystems für die City Leverkusen zur Orientierung und Leitung der Besucher in die einzelnen Teilräume der Innenstadt

·        Errichtung verschiedener Ruhe- und Spielbereiche in verschiedenen Bereichen der City zur Erhöhung der Verweil- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt

·        Durchführung von Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen zur Aufwertung und Inszenierung des öffentlichen Raumes.

 

Die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen sowie deren Unterhaltung erfolgt durch die Stadt Leverkusen, vertreten durch ihre entsprechenden Fachbereiche. Die ISG ist an allen Arbeitsschritten, Entscheidungen und Beauftragungen zu beteiligen. Die WFL nimmt die Position des prozessleitenden Koordinators wahr.

 

Bei der Bezirksregierung Köln wurde für die Maßnahmen von der Stadt Leverkusen ein Antrag auf Förderung gestellt. Der Antrag wird als förderfähig eingestuft und eine Bewilligung kann im Jahr 2011 erfolgen. Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung wird allerdings von Seiten der Bezirksregierung als notwendig für die endgültige Erteilung der Zuwendung gesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  1265/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Groß / 20 / 2033

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Regelung der Zuständigkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen der Immobilien- und Standortgemeinschaft City Leverkusen zur Aufwertung der Innenstadt.

 

Der Entwurf der Kooperationsvereinbarung ist in der Anlage beigefügt.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 6700 130501 1013

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Stadterneuerungsmaßnahme würde sich auf den Zeitraum 2011 bis 2012 erstrecken. Ein städtischer Eigenanteil von 15.000 €/Jahr wäre aufzubringen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die erwarteten Folgeaufwendungen der beantragten Maßnahmen würden von den Mitgliedern der ISG getragen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Zur Finanzierung der Stadterneuerungsmaßnahme ist die Stadt Leverkusen auf eine Landesförderung angewiesen. Alternative Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bestehen nicht.

 

       Förderung durch Landesmittel (Städtebauförderung) zu 80 %.

       Eigenanteil Stadt 10 %.

       Anteil ISG 10 %.

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt, ISG und Wirtschaftsförderung Leverkusen ist zwingende Voraussetzung für die schlussendliche Gültigkeit des Bewilligungsbescheides zur Förderung der ISG-Maßnahmen. Der Maßnahmenbeginn muss noch in diesem Jahr erfolgen, damit der städtische Eigenanteil von 10 % während des bewilligten Haushaltes 2011 gebunden werden kann. Aus diesem Grund ist der positive Beschluss zur Kooperationsvereinbarung schnellstmöglich herbeizuführen.