Betreff
Änderung der Entgeltordnung Museum Morsbroich
Vorlage
1277/2011
Aktenzeichen
412-06-10-dr. hzm-ley
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf              

 

Die Entgeltordnung des Museums Morsbroich wird zum 01.01.2012 – wie in Anlage 1 dargestellt – verändert.

 

gezeichnet:                                                                                                      

Buchhorn                               Häusler                                  Adomat

 

Begründung:

 

Die Eintrittspreise für das Museum sind zuletzt vor 5 Jahren erhöht worden.

Mit dieser Vorlage wird der beschlossenen Konsolidierungsmaßnahme der KSL für den Bereich von Museum Morsbroich entsprochen.

 

Ab dem 01.01.2012 soll auch im Museum Morsbroich die art-card eingeführt werden.

 

Die von der Kunstzeitschrift „art“ aufgelegte „artcard“ gewährt deren Abonnenten ermäßigten Eintritt in über 80 deutsche Museen. Der "wohl umfassendste Museumspass für Deutschland" bindet in sein Netzwerk "fast alle führenden Museen und Ausstellungshäuser" ein (art). Als Partner würde das Museum Morsbroich im Kalender der Zeitschrift besonders hervorgehoben, zudem durch die Karte selbst beworben. Eine Kooperation würde auch die positive Beziehung stützen, die das Museum in den letzten Jahren mit den Redaktionen dieser wichtigsten deutschsprachigen Kunstzeitschrift aufgebaut hat.

 

Zur Pflege treuer Kunden bleiben die Preise für Jahreskarten unverändert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1277/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Uwe Rheinfrank / KSL – 412 / 8555613……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anhebung der Eintrittsentgelte des Museums zum 01.01.2012

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Veranschlagung im Wirtschaftsplan 2012 der KulturStadtLev

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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