Betreff
Verkehrskonzept Hitdorf - Ausbau Ringstraße
Vorlage
1279/2011
Aktenzeichen
660-as
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Das Planungskonzept zum Ausbau der Ringstraße gemäß Bebauungsplan Nr. 192/I "Ringstraße" wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Das Planungskonzept wird zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 192/I "Ringstraße" für den Zeitraum eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Beschlusslage

 

Bzgl. des Verkehrskonzeptes Hitdorf sind in der Vergangenheit folgende Beschlüsse eingeholt worden (auszugsweise):

 

·      September 2000:     Ratsbeschluss zum Verkehrskonzept Hitdorf

·      Dezember 2005:      Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan und Flächennutzungsplan: Notwendigkeit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf wird bekräftigt

·      Februar 2006:           Satzungsbeschluss zum B-Plan Hitdorf-West

·      Oktober 2009:          Ratsbeschluss, dass das Verkehrskonzept Hitdorf kurzfristig umgesetzt werden soll

·      Mai 2010:                  Ratsbeschluss zum Ausbau der Ringstraße gemäß B-Plan Hitdorf-West; anschl. Beginn der baulichen Umsetzung im Rahmen eines Erschließungsvertrages

·      April 2011:                Ratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens Ringstraße

·      November 2011:      Vorlage zur Offenlage des B-Plan 192/I "Ringstraße"

 

 

Verkehrskonzept Hitdorf

 

Das Verkehrskonzept Hitdorf sieht ein Ringsystem bestehend aus der Ringstraße und der Hitdorfer Straße vor. Ziel des Verkehrskonzeptes ist es, den Quell-, Ziel- und Durchgangsverkehr in etwa gleich großen Anteilen auf die Ringstraße und Hitdorfer Straße aufzuteilen. Um dies zu gewährleisten, sollen die Ringstraße und im zweiten Schritt die Hitdorfer Straße umgebaut werden, so dass im Endzustand dann beide Straßen in einer Fahrtrichtung bevorzugt befahren werden können, während die entgegen gesetzte Fahrtrichtung durch Fahrbahneinbauten etc. möglichst unattraktiv für den Kfz-Verkehr werden soll. Die bevorzugte Richtung für die Ringstraße soll in Fahrtrichtung Monheim verlaufen.

 

Ausgangssituation Ringstraße

 

Die Ringstraße in Leverkusen Hitdorf verläuft vom südöstlichen Ortseingang in Richtung Nordwest und gliedert sich innerhalb des Verkehrskonzeptes in 2 Abschnitte, die getrennt voneinander behandelt werden.

 

·        Nicht Bestandteil dieser Vorlage ist Abschnitt 1 (von südlicher Einmündung Hitdorfer Straße bis Langenfelder Straße):

 

Die Ringstraße ist in diesem ca. 700 m langen Abschnitt mit einer 7,5 m breiten Fahrbahn und Gehwegen zwischen 2,0 m und 3,0 m Breite ausgebaut. Innerhalb der Fahrbahn sind alternierend Parkplätze markiert.

 

·        Bestandteil dieser Vorlage ist Abschnitt 2 (von der Langenfelder Straße bis zum Kleingansweg mit Anschluss an den Straßenausbau im Rahmen des Erschließungsvertrages)

 

Dieser ca. 1,1 km lange Abschnitt ist baulich überwiegend in einem sehr schlechten Zustand mit Aufbrüchen, Absackungen etc.. Nur im Bereich von Langenfelder Straße bis Weinhäuser Straße sind noch Gehwege vorhanden, danach gibt es dann nur noch Randbereiche, die fußläufig genutzt werden können, aber keine eindeutige Trennung zur Fahrbahn haben.

 

Planungskonzept für den Ausbau der Ringstraße auf dem Abschnitt 2

 

Innerhalb der Ausbaustrecke stehen verschiedene Ausbaubreiten der nutzbaren städtischen Straßenbauflächen zur Verfügung, durch die eine geringfügige unterschiedliche Aufteilung der Querschnitte für die einzelnen Verkehrsarten erfolgt.

Daraus folgt, dass keine durchgehende, einheitliche Querschnittsgestaltung der Ringstraße erfolgen kann.

 

a) Querschnittsaufteilung und Knotenpunktelemente

 

Die geplanten Fahrbahnbreiten variieren zwischen 5,50 m und 6,00 m. Die maximale Fahrbahnbreite von 6,00 m orientiert sich am Querschnitt der neuen Ringstraße, der innerhalb der Straßenplanung zum Bebauungsplanes 56/I "Hitdorf-West" beschlossen wurde.

Grundsätzlich schließen an die Fahrbahn beidseitig ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen und ein Gehweg an, dessen Breite, je nach dem zur Verfügung stehenden Querschnitt, zwischen 1,75 m und 2,00 m beträgt. Damit entsprechen die Gehwegbreiten allerdings nicht den neuesten Vorschriften der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), die eine Minimalbreite von 2,55 m vorsieht. Diese Breite kann nur gewährleistet werden, wenn auf einer Straßenseite oder wechselseitig der benötigte und auch von den Anwohnern gewünschte Parkstreifen entfallen würde.

Der Parkstreifen selbst wird zwangsweise durch die vorhandenen Zufahrten unterbrochen sowie durch Baumscheiben (Straßenbegleitgrün), die der Straßenraumgestaltung und dem städtebaulichen Aspekt zu Gute kommen.

 

Im Abschnitt zwischen Widdauener Straße und Weinhäuserstraße befindet sich bzgl. des Querschnittes ein Engpass, der die vorher beschriebene Aufteilung nicht zulässt. Hier kann beidseitig nur Platz für einen Gehweg angeboten werden, die Längsparkstreifen müssen daher entfallen. Jedoch kann hier partiell Parken auf der Fahrbahn angeboten werden.

Weiterhin kann ab Stöckenstraße bis hin zum Anschlussbereich Kleingansweg auf der Nordseite kein Gehweg und kein Längsparkstreifen mehr angeboten werden, da sich hier auch wieder der Querschnitt ändert. Solange die Bebauung auf der Nordseite in diesem Bereich endet, kann auf einen Gehwegausbau zunächst verzichtet werden.

 

In den Knotenpunkten Ringstraße/Langenfelder Straße und Ringstraße/Mohlenstraße sieht das Planungskonzept Minikreisverkehre vor, die hier u. a. zur Geschwindigkeitsreduzierung dienen. Weitere Minikreisverkehre sind aufgrund der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen nicht möglich, so dass an allen anderen Knotenpunkten die Ringstraße als vorfahrtberechtigte Straße geführt wird.

Im Anschlussbereich der Ringstraße an das Bebauungsplangebiet 56/I "Hitdorf-West" wird ebenfalls ein Minikreisverkehr entstehen, der über die Vorlage 0333/2010 bereits beschlossen wurde. Somit ergibt sich ein schlüssiges Konzept von Minikreisverkehren über den Ausbaubereich der Ringstraße.

Zur Umsetzung des Verkehrskonzepts Hitdorf an sich wird die nicht bevorzugte Fahrtrichtung der Ringstraße an zahlreichen fest installierten Engstellen behindert, so dass hier kein Begegnungsverkehr mehr möglich ist und eine Wartepflicht eintritt.

Für den Fahrradverkehr bieten die Einengungen die Besonderheit, dass die Radfahrer an den Engstellen rechts vorbeifahren können und diese somit ungehindert ihre Fahrt fortsetzen können, insbesondere auch ohne mögliche Konfliktpunkte mit dem Gegenverkehr.

 

b) Fußgänger

Für Fußgänger sind zahlreiche Querungsstellen mittels Fußgängerüberwegen (ausschließlich an den Minikreisverkehren) oder Überquerungshilfen vorgesehen, die insbesondere auch die Schulwegsicherung gewährleisten sollen. Auch in der Nähe der momentan vorgesehenen Bushaltestellen befinden sich explizite Querungsstellen. Weiterhin ist im Bereich der Stöckenstraße eine Überquerungshilfe geplant, da von hier an der Fußgängerlängsverkehr, wie bereits beschrieben, nur noch einseitig erfolgen kann und somit eine Querung der Fahrbahn zwangsweise nötig wird.

 

c) Radfahrer

Separate Radwege oder Angebotsstreifen für Fahrradfahrer können innerhalb der gewählten bzw. gewünschten Querschnittsaufteilung nicht angeboten werden. Der Radfahrverkehr wird deshalb über die normale Fahrbahn abgewickelt werden.

Laut Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 95) ist dieser bei der prognostisierten Verkehrsbelastung der Ringstraße zulässig.

 

d) ÖPNV

Mit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf werden die Buslinien, die zurzeit den ÖPNV-Bedarf in Hitdorf über die Hitdorfer Straße abdecken,  auf die Hitdorfer Straße und Ringstraße in der Form aufgeteilt, dass die Haltepunkte nur auf der Seite der bevorzugten Fahrtrichtung liegen. Auf der Ringstraße entstehen somit 2 Bushaltestellen auf der nord-östlichen Straßenseite.

 

e) Begrünung

Das Begrünungskonzept der Ringstraße ist mit dem Fachbereich Stadtgrün abgestimmt und erfolgt nach den örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der Lage von vorhandenen Zufahrten und Leitungen.

 

f) Entwässerung

Die gesamte Verkehrsfläche wird später mittels Sinkkästen in der Fahrbahn und in ausreichender Anzahl gewährleistet. Der vorhandene Mischwasserkanal ist für die Aufnahme des anfallenden Regenwassers bereits ausgelegt bzw. nimmt dieses teilweise heute schon auf.

 

Kostenbeurteilung

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich nach einer groben Kostenschätzung auf ca. 2.200.000 Euro. Aufgrund der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten, die sich durch die Verkehrszunahme ergeben, besteht für Wohn- und Aufenthaltsräume entlang der Ringstraße vom Grunde her ein Anspruch auf Lärmschutz. Die konkrete Ermittlung und ggf. Durchführung von Maßnahmen für den Schallschutz kann von den betroffenen Grundeigentümer zu Lasten der Stadt Leverkusen eingefordert werden. Die Kostengröße für diese passiven Schallschutzmaßnahmen müssen noch von einem Gutachter ermittelt werden.

 

Bei dem geplanten Ausbau der Ringstraße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge an. Diese unterscheiden sich jedoch in einzelnen Abschnitten der Ringstraße und werden entweder nach § 127 ff BauGB bzw. nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) veranschlagt.

Aus der folgenden Tabelle gehen das jeweils gültige Gesetz in den einzelnen Abrechnungsabschnitten hervor, sowie die grob geschätzten Baukosten.

 

Von

Bis

Baukosten

Gesetz

Anschluss Kleingansweg

Concordiastraße

130.000 €

BauGB

Concordiastraße

Stöckenstraße

310.000 €

KAG

Stöckenstraße

Mohlenstraße

460.000 €

BauGB

Mohlenstraße

Weinhäuserstraße

520.000 €

BauGB

Weinhäuserstraße

Widdauener Straße

320.000 €

BauGB

Widdauener Straße

Langenfelder Straße

460.000 €

KAG

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vorlage und der Vorlage zur Offenlage des B-Plans 192/I "Ringstraße" haben die Bürger die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken bzgl. des Planungskonzeptes an den Fachbereich Tiefbau zu richten. Zur Einsicht in die Planungsunterlagen werden die Lagepläne zum Planungskonzept Ringstraße ebenfalls im Elberfelder Haus, zusammen mit der Offenlage des Bebauungsplans 192/1 "Ringstraße" ausgehangen. Außerdem können diese auch im Cityturm (nach Möglichkeit nach vorheriger Terminabsprache) direkt beim Planer eingesehen und besprochen werden oder als weiteren Service per E-Mail angefordert werden.

 

Vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses zum B-Plan Ringstraße erfolgt zeitnah der Planungsbeschluss zum Ausbau der Ringstraße. Aufgrund der Kostengröße für den Ausbau der Ringstraße ist anschließend ein separater Baubeschluss notwendig.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1279/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schönfeld / 66 / 6612

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau der Ringstraße zwischen Langenfelder Straße bis Anschluss Kleingansweg

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe 1205: Öffentliche Verkehrsflächen

Maßnahme 66611205021033: Ausbau Ringstraße zwischen Langenfelder Straße und Mohlenstraße

Maßnahme 66611205021031: Ausbau Ringstraße zwischen Mohlenstraße und Concordiastraße

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die anrechenbaren Baukosten werden Abschnittsweise über Anliegerbeiträge getragen, die entweder nach BauGB oder KAG NRW geregelt sind.