Betreff
Fällung einer Pappel an der geplanten Umgehungsfahrbahn Fährstraße
Vorlage
1280/2011
Aktenzeichen
V/TBL 663 B u I
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Fällung der Pappel an der geplanten Umgehungsfahrbahn Fährstraße wird gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 d der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zugestimmt.

 

gezeichnet:

Adomat

(i. V. von Herrn Beigeordneten Mues)


Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Hochwasserschutzanlage in Leverkusen Hitdorf wird sowohl bei drohendem Hochwasser als auch bei den nach Planfeststellung regelmäßig durchzuführenden Übungen die Fährstraße an der Kreuzung mit der Wiesenstraße gesperrt. Damit ist die Zugänglichkeit zur Fähre unterbunden, auch wenn der Fährbetrieb auf dem Rhein nicht eingestellt werden muss.

Zwischen Aufbau der Deichtore und Einstellen des Fährbetriebs können wegen des organisatorischen Vorlaufs durchaus ein bis zwei Tage vergehen; das Gleiche gilt für die Zeit zwischen Wiederaufnahme des Fährbetriebs und Abbau der Tore. Dieser Umstand hat in der Vergangenheit zu Irritationen bei den Fährbenutzern geführt und zu Beschwerden beim Betreiber der Fähre.

Zusammen mit diesem wurde als Ausweg die Lösung gefunden, die Kreuzung dann auf einer nur für diesen begrenzten Zeitraum freigegebenen Fahrbahn – im Lageplan mit 4,00 m Breite dargestellt - zu umfahren. 

Um diese Umgehungsfahrbahn verwirklichen zu können, ist das Fällen einer Pappel erforderlich. Diese wird im anliegenden Baumgutachten  als vorgeschädigt und nicht erhaltenswürdig eingestuft.

Die Fällung soll – nachdem ein Ornithologe geprüft hat, dass kein bewohntes Vogelnest vorhanden ist -  zusammen mit den Arbeiten zur Herstellung der Bedarfsfahrbahn im Herbst 2011 durchgeführt werden.

 


Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1280/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr van Acken / TBL / 663 B u I

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Fällung einer Pappel an der geplanten Umgehungsfahrbahn Fährstraße.

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Kostenstelle N 1332000

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ca. 500,00 € aus Baukosten. (Werden durch die TBL getragen)

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 


Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Um die Herstellung der Umgehungsfahrbahn möglichst vor der hochwassergefährdeten zeit (Oktober bis April) zu realisieren, ist die Beschlussfassung in der Sondersitzung der Bezirksvertretung I  am 10.10.2011 erforderlich.