Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der
Allgemeinverfügung und damit der Einführung des Glasverbotes zu Karneval zu.
2.
Dez. III werden die notwendigen Haushaltsmittel für
2012 zur Verfügung gestellt, damit die entsprechenden Aufträge zur Umsetzung
des Glasverbotes erteilt werden können.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Stein
Begründung:
1. Ausgangslage
Am Weiberfastnachtsabend 2011 – 3.März 2011
war der Bereich Lindenplatz in Leverkusen-Schlebusch derart mit Glasscherben
übersät, dass es in weiteren Verlauf des Abends zu Verletzungen bei Besuchern
kam, ein Jugendlicher musste mit Schnittverletzungen durch einen Rettungswagen
versorgt werden. Auch kam es zu Abstimmungsproblemen hinsichtlich der
kurzfristigen Reinigung des Platzes, die letztlich nur durch eine
Reinigungsaktion der Berufsfeuerwehr Leverkusen behoben werden konnte.
Aus diesem Grunde wurde von der Polizei Köln /
Leverkusen für diesen Bereich ein Glasverbot angeregt. Damit der Bereich auch
entsprechend überwacht werden kann, muss die gesamte Fußgängerzone
Leverkusen-Schlebusch von der Einmündung Oulustraße bis zur Einmündung
Gregor-Mendel-Straße erfasst werden.
Die Absperrung des Bereiches musste auf die
gesamte Fußgängerzone erweitert werden, da ansonsten nur ein
Verdrängungsprozess in die Fußgängerzone entstehen würde. Der flächenmäßige
Raum um den Lindenplatz ist außerdem nicht geeignet, um hier die unter Punkt 3
aufgeführten Maßnahmen erfolgreich durchführen zu können. Am Karnevalssamstag
wird der Bereich noch durch den Karnevalszug eingeengt und die Sperrmaßnahmen
würden den Zugweg beeinträchtigen bzw. erheblich behindern. Aus
Sicherheitsgründen wurde in Abstimmung mit der Polizei Köln / Leverkusen daher
der Bereich des Glasverbotes auf die Fußgängerzone ausgeweitet. Eine
Ermessensabwägung ist schon dadurch zu erkennen, dass der Grenzbereich bereits
an der Einmündung Gregor-Mendel-Straße endet und den Straßenbereich zwischen Gregor-Mendel-Straße
und Einmündung Herbert-Wehner-Straßen / Odenthaler Straße und Bergische
Landstraße nicht mehr berücksichtigt wird.
Ein Gespräch mit dem Leiter des Ordnungsamtes
der Stadt Köln, die bereits seit zwei Jahren im Karneval ein Glasverbot ausgesprochen
hat, zeigte die verschiedenen flankierenden Maßnahmen, die ergriffen werden
müssen, um das Glasverbot durchsetzen zu können. An diesen Maßnahmen, die auch
durch die Verwaltungsgerichte bestätigt wurden, orientiert sich die
nachfolgende Konzeption.
2. Geltungsbereich
Aus den dargestellten Gründen muss der
Bereich, der vom Glasverbot betroffen ist, auf die gesamte Fußgängerzone
Schlebusch ausgeweitet werden. Der Bereich wird begrenzt im Westen von der
Einmündung Fußgängerzone / Oulustraße und im Osten von der Einmündung
Fußgängerzone / Gregor-Mendel-Straße. (Anlage 1 Plan)
Die Dauer des Glasverbotes orientiert sich an
den Gefahrenzeiten und den Erfahrungswerten der letzten Jahre. In Abstimmung
mit den Fachbereichen Recht und Ordnung, Straßenverkehr und der Polizei Köln /
Leverkusen wurde der Zeitraum wie folgt festgelegt:
Donnerstag, den 16. Februar 2012 von 8.00 –
21. 00 Uhr
Samstag, den 18. Februar 2012 von 10.00 –
19.00 Uhr.
Da die Fußgängerzone Schlebusch durch viele
kleine Nebengassen und Zufahrten erreichbar ist, wird der Kontrollbereich einen
erheblichen Sperraufwand mit sich ziehen. Zu den einzelnen Sperrmaßnahmen und
den begleitenden Umständen: siehe Ausführungen unter Punkt 3.
3. Sperrmaßnahmen
und begleitende Eingriffe
Die Fußgängerzone ist über fünf Zufahrten aus
der Dechant-Fein-Straße und Münsters Gäßchen erreichbar. Daneben führen noch
mindestes vier offizielle Zuwegungen in den betroffenen Bereich und nicht zu
vernachlässigen ist die Situation um die Kirche St. Andreas. In einer Begehung
mit dem FB Straßenverkehr und der Polizei Köln / Leverkusen wurden die
Sperrstellen festgelegt. (Anlage 2 Sperrplan)
Die Absperrung erfolgt mittels Gittern, die in
den Zufahrten / Zugängen aufgestellt werden. Bei einer Breite von zwei Meter pro
Gitter ergibt sich das Erfordernis von 103 Gittern. Da die Technischen Betriebe
Leverkusen AöR (TBL) nur über ein bestimmtes Kontingent verfügt, und diese
Gitter zu Karneval von den jeweiligen Karnevalszügen zum nächsten
Veranstaltungsort transportiert werden, müssen die Gitter von einer externen
Firma gemietet werden. Hierzu wurden drei Angebote von führenden
Verkehrssicherungsfirmen, die auch in der Bieterdatei der Vergabestelle des
Dezernates V enthalten sind, eingeholt. Eine Übersicht über die anfallenden
Kosten ist als Anlage 3 beigefügt.
Eine Absperrung mittels Gittern ohne
entsprechende personelle Unterstützung ist schon zu normalen
„Veranstaltungstagen“ nicht ausreichend und kann daher gerade an diesen
kritischen Tagen nicht ohne entsprechende Besetzung durchgeführt werden. Die
Besetzung der Sperrstellen muss durch eine externe Sicherheitsfirma erfolgen.
Die Beauftragung erfolgt nach der Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen.
Die Besetzung der Sperrstellen in der
unterschiedlichen Stärke und auch hier angepasst an die möglichen
Gefahrenzeiten wurde mit dem FB Recht und Ordnung, Straßenverkehr und Polizei
abgestimmt.
Ein unverbindliches Angebot einer
Sicherheitsfirma, auf das jedoch noch die Mehrwertsteuer aufgerechnet werden
muss, ist als Anlage beigefügt. (Anlage 4 Angebot Sicherheitsfirma).
Da die abgenommenen Flaschen und
Glasgegenstände von den Ordnern auch sachgerecht entsorgt werden müssen, sind
entsprechende Gefäße in ausreichender Anzahl und Größe aufzustellen. Da bis
heute keine Erfahrungswerte vorliegen und zum jetzigen Zeitpunkt schwer
einzuschätzen ist, welches Volumen genutzt werden muss, wurde mit der AVEA ein
Orts- und Gesprächstermin zur Bestimmung der Gefäße und Standorte vereinbart.
Die verschiedenen Container und Glascontainer werden am Mittwoch vor
Weiberfastnacht aufgestellt und verbleiben bis zum nächsten Dienstag, da keine
frühere Abholung möglich ist. Die Art der Container und die Standorte wurden im
als Anlage 2 aufgeführten Sperrplan aufgenommen. (Anlage 6 Angebot AVEA)
Aus den Maßnahmen, die die Stadt Köln
flankierend ergriffen hat, muss auf jeden Fall die Vorhaltung von
entsprechenden Behältnissen – Pappbechern – umgesetzt werden. Sobald die
Zuschauer den Bereich betreten wollen, muss Ihnen die Möglichkeit eröffnet
werden, ihr mitgebrachtes Getränk entsprechend umzufüllen. Aus Mangel an
Erfahrungswerten wurde für die zwei Tage der Bedarf von 25.000 Pappbechern
Größe 0,5 l angenommen. Die diversen Angebote im Internet sind in einer
Kostenübersicht aufgelistet. (Anlage 3 Kostenübersicht)
Aus der beigefügten Kostenübersicht ergibt
sich die Notwendigkeit, dass Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden, um die
entsprechenden Aufträge erteilen zu können.
Natürlich muss neben dem Ordnerpersonal auch
städtisches Personal eingesetzt werden, um die Maßnahme zu begleiten und für
die zukünftigen Jahre die entsprechenden Rückschlüsse zu ziehen. Neben dem FB
Recht und Ordnung wird auch aus dem Dezernatsbüro III Personal vor Ort
eingesetzt, um die Umsetzung zu bewerten. Die anfallenden Überstunden sind im
Rahmen von Karneval einzurechnen.
4. Rechtliche
Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Umsetzung des
Glasverbotes bietet die Allgemeinverfügung, die entsprechend veröffentlicht
werden muss. Diese Allgemeinverfügung regelt den zeitlichen und räumlichen
Geltungsbereich, und umfasst auch die in diesem Bereich ansässigen
Gastronomiebetriebe oder Kioske, die in dem festgelegten Zeitraum keinerlei
Glasgefäße an Besucher ausgeben dürfen, die den Bereich der Fußgängerzone
betreten wollen. Innerhalb der Gastronomiebetriebe können natürlich Gläser
angeboten werden. (Anlage 5 Allgemeinverfügung)
5. Begleitende
Maßnahmen im Vorfeld
Da das Glasverbot nicht nur die Zuschauer
betrifft, sondern auch die Teilnehmer des Karnevalszuges Schlebusch, wurde
bereits am 5.Juli 2011 ein gemeinsames Gespräch mit den Betreibern des
Schlebuscher Karnevalszuges und dem Präsidenten des Festausschuss Leverkusener
Karneval geführt. Der Veranstalter KG Grün-Weiß-Schlebusch wird die
Zugteilnehmer über die Änderungen frühzeitig informieren.
Jeder Zugteilnehmer darf in dem begrenzten
Bereich weder Flaschen oder sonstige Glasgefäße zum Eigenverzehr oder zur Abgabe
an die Zuschauer mitführen. Die Ordner werden angewiesen, entsprechende
Verstöße zu registrieren und die Zugnummer mitzuteilen. Am Ende des Zugweges
werden dann die entsprechenden Personalien aufgenommen und ggfls. ein
Bußgeldverfahren eingeleitet. Nur durch diese restriktiven Maßnahmen ist die
Umsetzung des Glasverbotes möglich.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1284/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Söllner / Dez. III / 88
33..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Einführung Glasverbot zu Karneval 2012, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen zu den Karnevalsveranstaltungen in Leverkusen sicher zu stellen. Aufgabe der Gefahrenabwehr und somit im Rahmen des § 82 GO zur Erfüllung der Aufgaben notwendig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
In 2011 keine Etatisierung und auch noch keine Mittelanmeldung für 2012
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Sachkosten in Höhe von ca. 20.000 Euro gem. Auflistung in der Anlage
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Abhängig, ob die Maßnahme in der Form 2013 ff fortgesetzt wird
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)