Betreff
Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
Vorlage
1301/2011
Aktenzeichen
011-20-03-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage 1 dieser Vorlage neugefasste Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen.

 

gezeichnet:

 

 

 

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Seit der letzten Änderung der Geschäftsordnung gemäß Ratsbeschluss vom 08.02.2010 hat sich für bestimmte Regelungen Änderungsbedarf ergeben. Die Verwaltung hat hierzu mit Hilfe eines externen Referenten Änderungsvorschläge erarbeitet. Als Ergebnis schlägt die Verwaltung Änderungen der Geschäftsordnung in Bezug auf die Paragraphen 1, 2, 7, 11 und 25 sowie eine Umnummerierung aller Paragraphen wie nachfolgend dargelegt vor. Aufgrund der Neunummerierung erfolgen diese Änderungen, die zur besseren Erkennbarkeit in der Anlage 1 unterstrichen sind, im Rahmen einer Neufassung der Geschäftsordnung.

 

Es soll ein neuer Paragraph 1 „Ratsinformationssystem“ vorangestellt aufgenommen werden, der Festlegungen für die Nutzung der Mandatsträger trifft. Hiernach sind alle bisherigen Paragraphen der Geschäftsordnung beginnend mit § 2 ff neu zu nummerieren sowie in der Geschäftsordnung enthaltene Verweise auf einzelne Paragraphen entsprechend anzupassen.

 

§ 1 (neu § 2) Tagesordnung

 

Die Nachtragsfrist soll zeitlich mit der Frist für kurzfristig anzuberaumende Sitzungen gemäß der bisherigen Regelung in § 2 Satz 3 angeglichen werden.

 

 

§ 7 (neu § 8) Anträge zum Verfahren

 

Abs. 1 Buchstabe a) bb) erhält zur besseren Verständlichkeit den Zusatz „Nichtbefassung“

 

Abs. 1 Buchstabe b) aa) verwies bisher auf den falschen Satz und wird nun auch auf die neue Nummerierung angepasst.

 

 

§ 10 (neu § 11) Beratung

 

In Absatz 2 wird für das erforderliche Quorum von einem Fünftel auf die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Rates abgestellt, damit dies in der Geschäftsordnung einheitlich geregelt ist (vgl. Begründung zu § 11 (neu § 12)).

 

 

§ 11 (neu § 12) Abstimmung über Anträge zur Sache

 

Hier sollen die Absätze 4 - geheime Abstimmung - und 5 - namentliche Abstimmung - auf die Anzahl der gesetzlichen Mitglieder des Rates abgestellt werden, damit unabhängig von den tatsächlich anwesenden Mitgliedern das Quorum immer einheitlich feststeht.

 

 

§ 25 Akteneinsicht

 

Der Paragraph entfällt, da die Regelungen in § 55 GO NRW „Kontrolle der Verwaltung“, keiner weiteren Konkretisierung bedürfen. In einer als Anlage 2 beigefügten Übersicht sind die einzelnen Fälle der Akteneinsicht zur besseren Verständlichkeit aufgelistet. Aus dieser Aufstellung wird ersichtlich, dass eine Berichtspflicht gegenüber dem Rat zukünftig nur noch bei einer Akteneinsicht gem. § 55 Abs. 3 Satz 2 GO NRW (Akteneinsicht, die aufgrund eines Ratsbeschlusses erfolgte) erfolgt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1301/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Susanne Weber / 01 / 406-8881

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine