Betreff
Ortsumgehung Hitdorf
- Einwohnerantrag, datiert vom 24.09.11, übergeben am 26.09.11
- Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 10.10.11
Vorlage
1293/2011
Aktenzeichen
011-12-05-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat bekräftigt folgenden Beschluss der Bezirksvertretung I vom 10.10.11 zum Einwohnerantrag Ortsumgehung Hitdorf, datiert vom 24.09.11, übergeben am 26.09.11:

 

a) Der Teil „Bernsteintrasse“ der Ortsumgehung Hitdorf von der Yitzhak-Rabin-Straße in Rheindorf bis zur Langenfelder Straße in Hitdorf soll ausgebaut werden.

b) Darüber hinaus wird die gesamte Ortsumgehung von der Yitzhak-Rabin-Straße bis zum Gut Blee/Alfred-Nobel-Straße zumindest an zwei Stellen - einmal im Bereich Bernsteintrasse sowie einmal im Bereich Langenfelder Straße/Am Fahnenacker - an die Wohnbebauung angebunden.

c) Für die Anbindungen (vergl. b) sollen bei den Haushaltsplanberatungen Gelder in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Leverkusen eingesetzt werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Landesregierung (Verkehrsministerium) zu bitten, die Landesstraße 43 (Bernsteintrasse) in eine höhere Priorität einzustufen sowie die Planungen hierzu aufzunehmen.

 

3. Die Verwaltung wird - in Abhängigkeit der Realisierung der Landesstraße 43 (Bernsteintrasse, vergl. Beschlusspunkt 2) - zunächst mit der Planung von zumindest zwei Erschließungsstraßen, einmal von der Bernsteintrasse sowie einmal im Bereich Langenfelder Straße/Fahnenacker, zu den Wohngebieten beauftragt. Hierzu ist ein Gesamtkonzept Wohnen/Erschließung notwendig.

 

4. Die Verwaltung wird - in Abhängigkeit der Realisierung der Landesstraße 43 (Bernsteintrasse, vergl. Beschlusspunkt 2), zunächst beauftragt, Gelder in die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltsplans für die Planung und Konzeption der Erschließungsstraßen zu Beschlusspunkt 3 einzusetzen sowie in späteren Jahren Mittel für den Bau einzuplanen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Der Einwohnerantrag zur Ortsumgehung Hitdorf, datiert vom 24.09.11, übergeben am 26.09.11, wurde am 10.10.11 mit den Beratungsunterlagen Nr. 1276/2011 (vergl. Anlage) von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beraten. Diese stellte zunächst die Zulässigkeit des Einwohnerantrags gemäß § 25 Abs. 8 i. V. m. Abs. 7 GO NRW fest. Nach längerer Diskussion wurde der Einwohnerantrag wie folgt mehrheitlich beschlossen:

 

a) Der Teil „Bernsteintrasse“ der Ortsumgehung Hitdorf von der Yitzhak-Rabin-Straße in Rheindorf bis zur Langenfelder Straße in Hitdorf soll ausgebaut werden.

b) Darüber hinaus wird die gesamte Ortsumgehung von der Yitzhak-Rabin-Straße bis zum Gut Blee/Alfred-Nobel-Straße zumindest an zwei Stellen - einmal im Bereich Bernsteintrasse sowie einmal im Bereich Langenfelder Straße/Am Fahnenacker - an die Wohnbebauung angebunden.

c) Für die Anbindungen (vergl. b) sollen bei den Haushaltsplanberatungen Gelder in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt Leverkusen eingesetzt werden.

 

Für die weitere Umsetzung des Bezirksbeschlusses sind Beschlüsse des Rates - wie nachfolgend beschrieben - notwendig.

 

Die Planung und Umsetzung von Landesstraßen bedürfen einer umfangreichen und langwierigen Planungsphase, die sich über mehrere Jahre erstreckt. Um Planungssicherheit zu haben, wird das Land nur solche Maßnahmen realisieren, für die sich die Kommune mit großer Mehrheit ausspricht.

Die Verwaltung benötigt insofern ein deutliches Mehrheitsvotum des Rates hinsichtlich des weiterzugebenden Auftrags zum Bau der Landesstraße 43 (Bernsteintrasse) an die Landesregierung (Verkehrsministerium).

 

In Abhängigkeit der Realisierung des Baus der Landesstraße 43 (Bernsteintrasse) durch das Land ist zunächst eine Gesamtkonzeption Wohnen/Erschließung und Planung von mindestens zwei Erschließungsstraßen sowie eine entsprechende Etatisierung in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt erforderlich.

Aufgrund mangelnder Planunterlagen können zum Bau der Erschließungsstraßen zurzeit keine seriösen Kostenschätzungen erfolgen. Diese können erst zu einem späteren Zeitpunkt in die Haushaltsplanung einfließen.

Die Etatisierung und die erforderlichen umfangreichen planungsrechtlichen Schritte machen - auch unter Berücksichtigung des Verkehrskonzepts Hitdorf - einen Grundsatzbeschluss des Rates erforderlich.

Dieser wurde unter den Beschlusspunkten 3 und 4 der Vorlage formuliert.

 

Es muss darauf hingewiesen werden, dass nach Auffassung der Verwaltung zunächst das Verkehrskonzept Hitdorf (Ausbau Ringstraße, Umbau Hitdorfer Straße) entsprechend den vorliegenden Planungen umgesetzt werden sollte und im Anschluss daran, nach 1-jähriger Erprobungsphase, die endgültige Entscheidung über die Notwendigkeit der geforderten Ortsumgehung getroffen werden sollte.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1293/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Susanne Weber / 01/ 0214/406-8881……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

  1. Planung und Bau der Landesstraße 43 (Bernsteintrasse) durch das Land NRW
  2. Planung, Konzeption und Bau von mindestens zwei Erschließungsstraßen durch die Stadt Leverkusen in Abhängigkeit der Realisierung zu Beschlusspunkt 1

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zu 1.) Die Kosten trägt das Land NRW, sofern es den Bau realisiert.

Zu 2.) In Abhängigkeit der Realisierung der Landesstraße 43 (Bernsteintrasse) wird in der mittelfristigen Finanzplanung zunächst eine Etatisierung von Haushaltsmitteln im städtischen Haushalt für die notwendige Konzepterstellung und weiteren Planungsschritte erforderlich. Für den Bau der zusätzlichen Erschließungsstraßen können aufgrund fehlender Planunterlagen zurzeit noch keine seriösen Kostenschätzungen erfolgen. Diese können erst in späteren Jahren in die Haushaltsplanung einfließen.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Vergl. A)

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Vergl. A)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)