- Finanzierung des Eigenanteils
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt folgende Erklärung:
Die aus der Herstellung von Rad- und Fußwegverbindungen im Rahmen der RadRegionRheinland entstehenden Investitionskosten werden nicht zur Überschreitung des zulässigen Höchstbetrages der Investitionskredite im maßgeblichen Zeitraum ihrer Realisierung führen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Im Mai 2011 hat die Verwaltung den Förderantrag zur Herstellung überregionaler
Rad- und Fußwegverbindungen im Rahmen der RadRegionRheinland gestellt.
Dabei handelt es sich um den Dhünnradweg als überregionale Radwegeverbindung zwischen Rhein und Dhünntalsperre. Weitgehendst auf vorhandenen Wegen
in den Stadtteilen Rheindorf, Wiesdorf, Manfort, Alkenrath über Schlebusch bis zur Stadtgrenze Berg. Gladbach soll eine wieder erkennbare Route aufgebaut werden. Insbesondere im östlichen Bereich sollen Lücken geschlossen werden.
Der Wupperradweg verläuft über die Stadtteile Rheindorf, Bürrig, Opladen in nördlicher Richtung nach Leichlingen. Hier sollen im Bereich Reuschenberger Mühle und Imbach vorhandene Lücken geschlossen werden.
Haushaltsmittel stehen für das Jahr 2011 mit 196.000 € und 2012 mit 281.000 €
zur Verfügung.
Der Bewilligungsbescheid ist zeitnah noch für das Jahr 2011 [Fördersatz 70%] zu erwarten.
Da die Auszahlung der Fördermittel möglicherweise erst in den Jahren
2012 – 2015 erfolgen kann, fordert die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln eine zusätzliche Erklärung seitens des Rates der Stadt Leverkusen
„dass die Maßnahme innerhalb des für die Investitionstätigkeit maßgeblichen
Realisierungszeitraums nicht zur Überschreitung des zulässigen Höchstbetrages
der Investitionskredite führen wird“.
Diese Erklärung ist vom Rat zu beschließen, damit der Bewilligungsbescheid
erteilt werden kann.
Nach derzeitiger Planung sollen erste Teilmaßnahmen noch bis Jahresende 2011 umgesetzt werden. Bei entsprechender Witterung könnte die Gesamtmaßnahme
bis Ende 2012 abgeschlossen werden, maximal bis Sommer 2013.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1295/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Frau Noreiks / Fachbereich 20/200/ Telefon: 2031
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
RadRegionRheinland / Lückenschlüsse an Dhünn- und Wupperradweg
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Dhünnradweg Finanzstelle 66431205021079
Finanzposition 783200
Baukosten 2011 = 140.000 €
2012 = 211.000 €
Wupperradweg Finanzstelle 66721205021080
Finanzposition 783200
Baukosten 2011 = 56.000 €
2012 = 70.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Die Bezirksregierung Köln ist mit Mail vom 10.10.2011 an die Stadt herangetreten, diesen zusätzlichen Beschluss durch den Rat der Stadt Leverkusen fassen zu lassen.
Damit erste Teilmaßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden können, ist die kurzfristige Erteilung des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Köln
notwendig.