Betreff
Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
- Benennung von Delegierten der Stadt Leverkusen für den 17. Tagungsabschnitt
Vorlage
1308/2011
Aktenzeichen
011-08-05-br
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für die jährlich stattfindende Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen werden bis einschl. 2013 (17. Tagungsabschnitt) benannt:

 

Delegierte/Delegierter:                                            Vertreterin/Vertreter:

 

Rh. Hupperth (CDU)                                                 Rh. Kentrup (CDU)

 

Rh. Pockrand (SPD)                                                 Rf. Lepsius (SPD)

 

Rh. Wölwer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN )            Rh. Quatz (BÜRGERLISTE)

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 25.04.06 beschlossen, eine Konferenz der Ratsmitglieder als beratendes Gremium einzurichten. Die diesjährige Sitzung findet am 14.12.2011 in Köln statt. Zweck dieser Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen.

 

Gegenstand der Beratungen soll insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sein; darüber hinaus werden aktuelle kommunalpolitische Themen erörtert. Die Konferenz, die vom Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen geleitet wird, tagt im jährlichen Rhythmus.

 

Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat sollte bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

 

Im vergangenen Jahr hatte der Rat angeregt, die Teilnehmer für die Kommunalkonferenz nicht jedes Jahr neu zu bestimmen, sondern direkt für die gesamte Ratsperiode zu wählen. Nach Rücksprache mit dem Städtetag Nordrhein-Westfalen ist dieses Verfahren unbedenklich, so dass mit dieser Vorlage die Teilnehmer für die verbleibenden Jahre des Tagungsabschnittes festgelegt werden.

Die im Beschlussentwurf aufgeführten Delegierten und Vertreter wurden im vergangenen Jahr vom Rat für die Konferenz benannt. 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1308/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bräutigam / FB 01 / Tel. 406-8870

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Konferenz beim Städtetag Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

-

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

-

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

-

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

-

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Da die Einladung des Städtetages die Verwaltung erst am 14.10.11 erreichte, wurde die Erstellung einer Tischvorlage erforderlich.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 1 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 17.10.11 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.