Beschlussentwurf:
I. Im ersten Halbjahr 2012 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.430 Euro.
II. Mittel sind im Wirtschaftsplan 2011 der KSL veranschlagt.
(Rückstellung)
gezeichnet:
Adomat
Begründung:
Am 30. September 2011 befand die Jury über insgesamt 30 eingegangene Anträge. Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Marlies Koch, Region Köln/Bonn e.V.; Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten); Britta Reinhardt, gewählte Vertreterin der Freien Szene (Bildende Kunst); Anke Spiegel, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev. Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied der Stimme.
Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien. Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1309/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Frau Spiegel, KSL, 406 4170……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zuschüsse für kulturelle Projekte im 1. Halbjahr 2012 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Im Wirtschaftsplan 2011 der KSL.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)