Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz eingeschränkt für Physiotherapie mit der Stadt Düsseldorf
Vorlage
1312/2011
Aktenzeichen
500-ZD-mk
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf im Bereich der Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz eingeschränkt für Physiotherapie wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, eine „öffentlich-rechtliche Vereinbarung“ über die Durchführung der Überprüfungen und der Erlaubniserteilung bei Heilpraktikeranwärtern für den Bereich Heilpraktiker eingeschränkt für Physiotherapie mit der Stadt Düsseldorf auf der Grundlage der Anlage 1 abzuschließen.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                               Stein

 

Begründung:

 

Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.2009 wurde entschieden, dass die Heilpraktikererlaubnis auf die Ausübung der Physiotherapie beschränkt werden kann. Die Aufgabenzuständigkeit für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis liegt grundsätzlich bei den kreisfreien Städten und Kreisen. Die Stadt Düsseldorf übernimmt die Aufgabe der Heilpraktikerüberprüfungen hierzu zentral in NRW. Die entsprechende Aufgabenübertragung seitens der Stadt Leverkusen auf die Stadt Düsseldorf erfolgt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf der Basis der von der Stadt Düsseldorf mit der Bezirksregierung abgestimmten Textfassung (siehe Anlage).

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1312/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Frau Mark/FB 50/Tel.: 0214/406-5093.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach § 82 GO NRW.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nicht erforderlich.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)