Betreff
Arbeitsmedizinischer Dienst nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
1. Betriebsärztliche Betreuung gemäß Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
2. Kündigung der Mitgliedschaften in der Unternehmerschaft Rhein-Wuppere.V. Leverkusen und im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V. Leverkusen (AMD)
Vorlage
1328/2011
Aktenzeichen
112-61-05-po
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Für die betriebsärztliche Betreuung gemäß Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. „DGUV Vorschrift 2“ wird eine erneute Vergabe zum 01.01.2013 vorbereitet.

2.    Die Mitgliedschaften

-    in der Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V., Leverkusen, als Rechtsnachfolger des Arbeitgeberverbands Rhein-Wupper e.V., Leverkusen, und

-    im Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Rhein-Wupper e.V., Leverkusen (AMD)

werden zum 31.12.2012 gekündigt.

 

gezeichnet:

Häusler

(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Zu 1.:

Die nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschriebene betriebsärztliche Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadt erfolgt auf Basis der Ratsbeschlüsse R 780/11. TA und R 855/11. TA seit 1982 über Mitgliedschaften im Unternehmerverband Rhein-Wupper e.V. und im AMD.

 

In Zusammenhang mit der zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Unfallverhütungsvorschrift  „DGUV Vorschrift 2“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. wurden die betriebsärztliche und die sicherheitstechnische Betreuung insgesamt überprüft.

 

Aufgrund höherer Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift ist ab 2012 von einem höheren Kostenaufwand auszugehen (2011 - Ist: 70.000 €, 2012: 82.300 €).

Deshalb soll eine Markterkundung durchgeführt werden.

 

Da eine Vor-Ort-Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kontinuität in der ärztlichen Betreuung einen außerordentlich hohen Stellenwert haben, ist die Leistungserbringung in Leverkusen zwingende Voraussetzung. Unabdingbar ist die Ausstattung mit der erforderlichen Infrastruktur, d.h. allen erforderlichen zugelassenen medizinischen Gerätschaften für die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen an zentralem Standort in Leverkusen. Aufgrund der erforderlichen Kontinuität ist eine Beauftragung für einen Vertragszeitraum von 5 Jahren vorgesehen. Bei Jahreskosten von rund 70.000 € netto ergeben sich für den Vertragszeitraum 350.000 € netto.

 

Aufgrund der umfangreichen Vorbereitungen ist eine Vergabe zum 01.01.2012 nicht zu erreichen. Der Auftrag soll ab 2013 erteilt werden. Damit die betriebsärztliche Betreuung bis zum Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses sichergestellt ist, wird die Mitgliedschaft im AMD für das Jahr 2012 aufrechterhalten.

 

 

Zu 2.:

Der Ratsbeschluss zur Kündigung der Mitgliedschaften zum 31.12.2012 ist aufgrund der satzungsrechtlichen Kündigungsfristen erforderlich, die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaften in den Vereinen „Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V.“ und AMD muss sichergestellt sein.

 

Kündigungsfristen:

- AMD: jährliche Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres, d.h. Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2012 muss bis 31.12.2011 zugehen.

- Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V.: halbjährliche Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres, Folge: Kündigungsschreiben muss bis spätestens 30.06.2012 zugehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1328/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Poppelreuter, Fachbereich Personal und Organisation, Tel. 4 06-12 11

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Sicherstellung des Arbeitsschutzes nach Arbeitssicherheitsgesetz ist, konkretisiert durch die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, gesetzlich vorgeschrieben.

Aufgrund höherer Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift ist ab 2012 von einem höheren Kostenaufwand auszugehen (2011: Ist: 70.000 € (brutto), 2012: 82.300 € brutto). Deshalb soll eine Markterkundung durchgeführt werden.

Für den Fall, dass im Ergebnis der Zuschlag an einen anderen Wettbewerber zu erteilen ist, muss die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung der Mitgliedschaften in den Vereinen „Unternehmerschaft Rhein-Wupper e.V.“ und AMD vorbereitet sein.

Hierfür wird vorsorglich der Ratsbeschluss eingeholt.

Erhält in einem möglichen Vergabeverfahren der AMD den Zuschlag, sind die Mitgliedschaften beizubehalten bzw. erneut zu erklären.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Alt: Sachkonto 544309, Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine

Neu: Sachkonto 524909, Zentral Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

Auftragswertschätzung: 70.000 € (netto), Kostenschätzung: rund 83.000 € brutto

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

Auftragswertschätzung: 70.000 € (netto), Kostenschätzung: rund 83.000 € brutto

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur Einhaltung der satzungsrechtlichen Kündigungsfrist (30.12.2011) für den AMD ist der Ratsbeschluss in 2011 erforderlich.