Betreff
Antrag auf Errichtung des Bildungsgangs Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung
Vorlage
1331/2011
Aktenzeichen
Gr.1-702-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der beabsichtigten Einrichtung des Bildungsgangs Berufliches Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung mit dem Abschluss Allgemeine Hochschulreife (Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling) am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2012 wird zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Mit Errichtungsgenehmigung vom 08.10.2003 wurde das berufliche Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung mit dem Bildungsgang Kaufmännische/r Assistent/in-Allgemeine Hochschulreife nach Anlage D 12 der APO/BK genehmigt.

 

Die Schule ist die einzige Schule des Regierungsbezirks Köln, die diesen doppelt qualifizierenden Bildungsgang anbietet und möchte deshalb auch weiterhin den genehmigten Bildungsgang fortführen. Allerdings ist es ausdrücklicher Wunsch der Eltern und Schüler, mehr Auswahlmöglichkeiten in den Leistungskursfächern des Abiturs zu haben. Der hier beantragte Bildungsgang D 27 hat im Grundsatz die gleiche Stundentafel wie der bereits eingerichtete Bildungsgang, ermöglicht aber die Wahl eines weiteren Leistungskursfachs Deutsch und erhöht damit den berechtigten Wunsch der Nachfrager auf eine größere Wahlmöglichkeit. Er trägt aufgrund seiner einfach qualifizierenden Auslegung zudem dem häufigen Wunsch Rechnung, allein die Allgemeine Hochschulreife (ohne Berufsabschluss) erwerben zu wollen.

 

Das berufliche Gymnasium für Wirtschaft und Verwaltung wird bei allen anderen Schulen des Regierungsbezirks Köln in der Normalform des Bildungsgangs D 27 angeboten. Zur nachhaltigen Sicherung des Beruflichen Gymnasiums am Berufskolleg und zur Gewährleistung der erforderlichen Zweizügigkeit des Beruflichen Gymnasiums stellt die Schule zum Beginn des nächsten Schuljahres den Antrag auf Errichtung des neuen Bildungsgangs. Damit wird die bereits vorhandene Akzentuierung des Beruflichen Gymnasiums erweitert und es werden die Wahlmöglichkeiten der Schüler erhöht.

 

Zusätzliche personelle und finanzielle Belastungen entstehen dem Schulträger mit der Einrichtung des Bildungsgangs nicht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1331/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid/FB 40/ 406-40 10

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Einrichtung eines neuen Bildungsgangs am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung. Finanzielle Konsequenzen bzw. Belastungen für den Schulträger entstehen nicht.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nein.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zur termingerechten Antragsstellung bei der Bezirksregierung Köln ist die Entscheidung durch den Schulausschuss jetzt zu treffen.