Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen in Leverkusen
- Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V., Hitdorfer Straße 169
Vorlage
1333/2011
Aktenzeichen
510-u3/13
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Förderung des von der Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V. geplanten Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder Hitdorfer Straße 169 erfolgt im Hinblick auf die Schaffung von 7 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“ vom 09.05.08 bei Übernahme des 10%igen Trägeranteils in Höhe von 8.400 € durch die Stadt Leverkusen. Eine erweiterte städtische Förderung zur Umsetzung der Maßnahme im Rahmen des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2011/2012 des Landes NRW in 2012 erfolgt nicht.

 

2. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven Haushalt 2012 veranschlagt:

 

Finanzstelle 51000605021008

Finanzposition 681100

Zuweisung Land zum Umbau der Kita Rheinpiraten e. V.,

Hitdorfer Straße 169 zum Ausbau von u3-Plätzen                                         75.600 €

Finanzposition 781800

Förderung des Umbaus der Kita Rheinpiraten e. V.,

Hitdorfer Straße 169 zum Ausbau von u3-Plätzen                                         84.000 €

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

gezeichnet:

Buchhorn                               Häusler                                  Adomat         

 

Begründung:

 

Mit Blick auf den ab dem 01.08.13 gegebenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter 3 Jahren hat der Rat mit der Vorlage 0253/2009 bzw. dem Änderungs- und Ergänzungsantrag 0337/2010 am 22.03.10 u. a. die „Vorgaben für die Umsetzung der Anforderungen an die U3-Betreuung in Leverkusen“ beschlossen und hiermit festgelegt, dass die in Leverkusen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013 angestrebte Versorgungsquote von 32 % mit 27 % in Tageseinrichtungen für Kinder und mit 5 % über Tagespflege abzudecken ist. Neben verschiedenen Neubau-, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen bzw. den  Standorten für diese sind dabei als Eckpunkte für die Umsetzung der Anforderungen an die Betreuung von unter dreijährigen Kindern auch konkret festgeschrieben worden:

 

„Knapp die Hälfte aller Einrichtungen gehört freien Trägern. Bis Ende 2010 wird mit allen freien Trägern mit dem Ziel verhandelt, einen möglichst hohen Anteil der notwendigen U3-Plätze über freie Träger abdecken zu können. Die Fälle, in denen solche Verhandlungen nicht zu einem Erfolg geführt haben, sind zu begründen. Die Verwaltung wird dabei beauftragt, den freien Trägern ein konkretes Angebot zur Bereitstellung von U3-Plätzen vorzulegen. Eine einseitige Favorisierung städtischer Einrichtungen wird abgelehnt.“

 

Weiterhin ist ergänzend zur vorstehenden Beschlussfassung aufgezeigt worden, dass ggf. damit zu rechnen ist, dass die Freien Träger nicht für 20.000 € pro Platz ihre Einrichtung aus- oder umbauen können. Sobald konkrete Pläne und Kostenermittlungen vorliegen, ist zu entscheiden, wie weit den Trägern entgegengekommen werden kann. Die Förderung der Freien Träger hat dabei mindestens dasselbe Gewicht, wie die Förderung städtischer Einrichtungen.

 

Die Tageseinrichtung für Kinder Hitdorfer Str. 169 der Elterninitiative Die Rheinpiraten e. V. (Rheinpiraten) ist in die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2011/12 aufgenommen worden, mit jeweils ½ Betreuungsgruppe in der Gruppenform I und II nach KiBiz, damit 7 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren und 8 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt.

 

Mit Datum vom 25.03.11 haben die Rheinpiraten entsprechend den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“ vom 09.05.08 (Richtlinienförderung) eine Förderung der Umbau- und Ausstattungsmaßnahme beantragt (Anlagen 1-3).

 

Nachdem die vor einer Weiterleitung an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) notwendigen Veranlassungen getroffen werden konnten, insbesondere das zwingend erforderliche Brandschutzgutachten nachgereicht worden ist, ist seitens der Verwaltung eine entsprechende Antragsstellung beim LVR mit Datum vom 15.07.11 erfolgt. Es sollen die räumlichen Voraussetzungen für die angebotenen jeweils ½ Betreuungsgruppe in der Gruppenform I und II nach KiBiz geschaffen werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 130.851,50 €, wovon bei einer 90%igen Förderung nach der Richtlinienförderung 75.600,00 gewährt würden (7 x 12.000 € x 90 %). Die Übernahme des 10%igen Trägeranteils von 8.400 € hat die Verwaltung entsprechend der vorliegenden Beschlussfassung durch den Rat grundsätzlich zugesagt. Die danach noch offenen Kosten von 46.851,50 € wollten die Rheinpiraten tragen.

 

Mit dem Etatentwurf 2012 wird dementsprechend eine Veranschlagung im investiven Etat mit einem Zuweisung vom Land in Höhe von 75.600 € und einem Förderung an die Rheinpiraten in Höhe von 84.000 € vorgesehen.

 

Mit Schreiben vom 18.10.11 beantragen die Rheinpiraten nunmehr, dass eine Förderung der Maßnahme aus dem u3-Ausbau-Sonderprogramm des Landes NRW 2011/2012 in 2012 erfolgten soll, mit einer erweiterter Finanzierung durch die Stadt Leverkusen in Höhe von 36.400 € (Anlage 4).

 

Erläuternd ist dabei anzumerken, dass nach verschiedenen Ausführungen des Landes NRW die Bundesmittel und damit die Richtlinienförderung für den u3-Ausbau weitgehend verausgabt sind und das Land nunmehr in eine Förderung mit Fachbezogenen Pauschalen eintritt, wobei den Kommunen Finanzmittel zufließen, über deren Verwendung sie im Rahmen der erteilten Vorgaben selbst entscheiden können. Die Stadt Leverkusen hat so vom Land NRW im Rahmen des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2011/2012 mit Zuwendungsbescheid vom 22.06.11 in 2011 900.297 € und in 2012 540.178 € erhalten hat. Aktuell sind für das Jahr 2012 bisher zwei Fördermaßnahmen in Höhe von insgesamt 364.000 € bewilligt worden, so dass aktuell noch rd. 176.000 verfügbar sind.

 

Das u3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRW beinhaltet hinsichtlich der hier angesprochenen Umbau- und Einrichtungskosten deutlich geringere Förderungssätze gegenüber der Richtlinienförderung. Die Richtlinienförderung geht bei Aus- und Umbaumaßnahmen je neu geschaffenen Betreuungsplatz von 8.500 € sowie für Ausstattungsmaßnahmen von 3.500 €, damit insgesamt von 12.000 € für einen von den Rheinpiraten neu geschaffenen u3-Betreuungsplatz aus, wobei der Fördersatz bis zu 90% beträgt (insgesamt 75.600 €). Beim u3-Ausbau-Sonderprogramm 2011/2012 des Landes NRW sind als Höchstförderbetrag für den Umbau 5.100 € und für die Ausstattung 1.700 € je neu geschaffenen u3-Betreuungplatz gegeben, damit insgesamt 6.800 € je neu geschaffenen u3-Betreuungsplatz bzw. bei 7 neu geschaffenen u3-Betreuungsplätzen 47.600 €. Gegenüber der Richtlinienförderung ergibt sich daraus ein Defizit von 28.000 €, welches zusammen mit dem Trägeranteil nach der Richtlinienförderung in Höhe von 8.400 € die von den Rheinpiraten aufgezeigten 36.400 € ergibt.

 

Das gesamte Förderungsverfahren nach der Richtlinienförderung, mit einer Vielzahl von Maßnahmen, die aktuell bewilligungsreif beim LVR vorliegen, zu denen jedoch keinerlei Information hinsichtlich des generellen und des zeitlichen Ablaufs einer Zuschussgewährung gegeben ist, ist äußerst unbefriedigend.

 

Aktuell liegen beim LVR folgende bewilligungsreife Anträge vor:

 

Tageseinrichtung

Träger

Antrag vom

Beantragte

Landesförderung

 

Zuwendung Stadt

Hitdorfer Str. 169, Die Rheinpiraten e. V.

Eltern-initiative

15.07.2011

75.600 €

8.400 €

Elbestr. 21

Stadt

21.09.2010

740.250 €

städt. Maßnahme

Pregelstr. 23

Stadt

21.09.2010

616.500 €

städt. Maßnahme

Otto-Grimm-Str. 9

Ev.

Kirche

29.07.2010

129.600 €

14.400 €

Pastor-Scheibler-Str. 1

Ev.

Kirche

06.04.2011

216.000 €

200.450 €

Adalbert-Stifter-Str. 19

Ev.

Kirche

15.07.2011

208.015 €

52.400 €

Pommernstr. 125, Maximilian Kolbe

Caritas-verband

19.07.2011

612.000 €

132.400 €

Otto-Müller-Str. 4, St. Johannes der Täufer

Kath. Kirche

19.07.2011

216.000 €

168.000 €

Pfarrer-Klein-Str. 16

Ev.

Kirche

27.09.2010

396.000 €

239.000 €

gesamt

 

 

3.209.965 €

815.050 €

 

Hinzu kommen nach formaler Umsetzung die vom Rat in der Sitzung am 17.10.11 beschlossenen weiteren u3-Aubau-/Fördermaßnahmen:

 

Tageseinrichtung

Träger

Antrag vom

Beantragte

Landesförderung

 

Zuwendung Stadt

Dr. August-Blank-Str. 8, St. Hildegard

Kath. Kirche

Rat am 17.10.11

216.000 €

28.200 €

Fröbelstr. 3, Christus König

Kath. Kirche

Rat am 17.10.11

226.800 €

123.950 €

Münsters Gässchen 32, St. Andreas

Kath. Kirche

Rat am 17.10.11

396.000 €

144.000 €

 

 

Die Verwaltung kann die Intention der Rheinpiraten generell nachvollziehen. Angesichts der gegebenen Gesamtsituation und unter Berücksichtigung, dass andere Fördermaßnahmen, seien es Anträge freier Träger oder die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Elbestraße und Pregelstraße, bereits wesentlich länger auf eine Bewilligung von Landesmitteln warten und von daher bisher keine Umsetzung möglich war, kann die Verwaltung die von den Rheinpiraten beantragte Umsetzung der Umbaumaßnahme in 2012 im Rahmen des u3-Ausbau-Sonderprogramms 2011/2011 des Landes NRW, bei einer erweiterten Förderung durch die Stadt Leverkusen zum Ausgleich der geringeren Landesförderung, nicht empfehlen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1333/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark, 51, 5110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Gesetzlicher Anspruch ab dem 01.08.13. Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des städt. Etats 2012 im investiven Haushalt 2012 wie folgt:

 

Finanzstelle 51000605021008

Finanzposition 681100

Zuweisung Land zum Umbau der Kita Rheinpiraten e. V.,

Hitdorfer Str. 169 zum Ausbau von u3-Plätzen                                       75.600 €

Finanzposition 781800

Förderung des Umbaus der Kita Rheinpiraten e. V.,

Hitdorfer Str. 169 zum Ausbau von u3-Plätzen                                       84.000 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

wie vor

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Für die erhaltene Zuwendung des Landes NRW, die weitergeleitet wird, ist ein entsprechender passiver und aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der entsprechend der Laufzeit der Zweckbindung, in diesem Fall 5 Jahre, jährlich mit jeweils 20 % als Ertrag bzw. Aufwand aufgelöst wird.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)