2. Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen - Teil II
Beschlussentwurf:
1. Der
Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, des NaturGut Ophoven Leverkusen, der
Jugendverkehrsschule und der Festhalle Opladen/Aula Landrat-Lucas-Gymnasium
sowie deren Einrichtungen wird in der beigefügten Fassung zugestimmt.
Die Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.
2. Die
Entgeltordnung – Teil II – für die außerschulische Nutzung von Schulturn-,
Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen bleibt unverän
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Im Zuge
Die letzte Anhebung
1. Berechnung
Für die Berechnung
1. Kapitalkosten (kalkulatorische Zinsen),
2. Abschreibung,
3. Bewirtschaftungskosten (Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Sachkosten),
4. Energiekosten,
5. Betriebskosten (Wartungskosten, Schornsteinfegergebühren, Schmutzwasser, Regenwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Reinigung),
6. Versicherungen,
7. Unterhaltung
8. Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen.
Aus
Bei
Insgesamt ergaben die Berechnungen durchschnittliche Kosten von
0,09876 €/m² Jahr.
Die für das Vermietungsgeschäft und die Vereinnahmung
2. Entgeltordnung
Schulraumvermietung
Auf
Entgelterhöhungen sollten vor
Die Berechnung hat ergeben, dass die Entgelte für die nach Tarif A zu veranschlagenden Nutzer (gewerbliche und private Nutzer) sowohl für Einzelnutzungen als auch für Dauernutzungen bereits kostendeckend sind.
Die Entgelte für die nach Tarif B zu berechnen
Für die Dauernutzungen
liegt
2.1 Entgelte nach
Tarif B (Vereine und Verbän
Aufgrund
Die Entgelte für die einzelnen Raumarten wür
Raumart |
Jetziges Entgelt Std. |
Erhöhung 10 % Std. |
Künftiges Entgelt Std. |
|||
|
Dauern. |
Einzeln. |
Dauern. |
Einzeln. |
Dauern. |
Einzeln. |
Klassenraum |
4,50 € |
9.00 € |
0,50 € |
1,00 € |
5,00 € |
10,00 € |
Mehrzweckraum |
6,75 € |
13,50 € |
0,75 € |
1,50 € |
7,50 € |
15,00 € |
Fachraum |
9,00 € |
18,00 € |
1,00 € |
2,00 € |
10,00 € |
20,00 € |
Schulküche |
9,00 € |
18,00 € |
1,00 € |
2,00 € |
10,00 € |
20,00 € |
Aula 200 m² |
9,00 € |
18,00 € |
1,00 € |
2,00 € |
10,00 € |
20,00 € |
Aula 400 m€ |
18,50 € |
37,00 € |
1,50 € |
3,00 € |
20,00 € |
40,00 € |
Aufgrund
Die Nebenkosten und die Entgelte für die Festhalle Opla
Die sich aus
Anlage 2 zu entnehmen.
Durch die Erhöhung
2.2 Entgelte nach
Tarif A (Gewerbliche und Private Nutzer)
Mit Blick auf die bereits kosten
die Entgelte
Das
2.3 Sonstiges
Anzahl
Die Anzahl
Computerräume
Es ist beabsichtigt, künftig keine Computerräume mehr an Drittnutzer zu vermieten.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die inzwischen
installierten unterschiedlichsten pädagogischen Benutzeroberflächen und
Programme wie z.B.
3. Entgeltordnung
Sporthallen Teil II
Die Entgelte für die Sporthallennutzung sind nur im Bereich
Tarif A – Einzelnutzer kosten
Die Zahl
In 2011 wur
Mit Blick auf die bei einer Entgelterhöhung zu erwartenden geringen Mehreinnahmen von rd. 660 €/Jahr und die erfahrungsgemäß zu erwartenden weiteren Kündigungen von Mietverträgen, die diese Mehreinnahme reduzieren würden, wird vorgeschlagen, auf eine Anhebung der Nutzungsentgelte für Gruppen und Verein, die nicht dem SportBund Leverkusen e. V. angehören, zu verzichten.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1334/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Heike Simon, FB 40, 4086
Kurzbeschreibung
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Anhebung der Entgelte nach Tarif B der Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, des NaturGut Ophoven Leverkusen, der Jugendverkehrsschule und der Festhalle Opladen/Aula Landrat-Lucas-Gymnasium ab dem 01.01.2012.
Es handelt sich um eine konsumtive Einnahme. Insofern entfallen die Angaben zu § 82 GO NRW und eine Einordnung in die Prioritätenliste investiver Maßnahmen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufen
Produkt 030501 - Grundschulen
Produktgruppe 0305
Innenauftrag 400003050105 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung
Produkt 030502 - Hauptschulenschulen
Produktgruppe 0305
Innenauftrag 400003050205 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung
Produkt 030503 - Realschulen
Produktgruppe 0305
Innenauftrag 400003050305 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung
Produkt 030504 - Gymnasien
Produktgruppe 0305
Innenauftrag 400003050405 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung
Produkt 030505 - Gesamtschulen
Produktgruppe 0305
Innenauftrag 400003050505 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung
Produkt 030506 - Förderschulen
Produktgruppe 0305
Innenauftrag 400003050605 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung
Produkt 030507 - Berufskolleg
Produktgruppe 0305
Innenauftrag 400003050705 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Durch die Erhöhung der Entgelte im Bereich Tarif B sit auf der Grundlage der Anmietungen im Jahr 2011 mit einer Einnahmeerhöhung von ca. 2.700 €/Jahr zu rechnen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. B)
D) Beson
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung
entfällt
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Um die Entgelterhöhung zum 01.01.2012 umsetzen zu können, ist eine Beschlussfassung im Sitzungsturnus November/Dezember 2011 dringend erforderlich.