Betreff
1. Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, des NaturGut Ophoven Leverkusen, der Jugendverkehrsschule und der Festhalle Opladen/Aula Landrat-Lucas-Gymnasium sowie deren Einrichtungen
2. Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen - Teil II
Vorlage
1334/2011
Aktenzeichen
Gr. 2-sm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, des NaturGut Ophoven Leverkusen, der Jugendverkehrsschule und der Festhalle Opladen/Aula Landrat-Lucas-Gymnasium sowie deren Einrichtungen wird in der beigefügten Fassung zugestimmt.
Die Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.

2.      Die Entgeltordnung – Teil II – für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen bleibt unverändert.

 

gezeichnet:

 

 

Buchhorn                                           Häusler                                    Adomat

Begründung:

 

Im Zuge der Erhöhung der Entgelte für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen (Entgeltordnung Sporthallen) für Vereine, die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, hat die Verwaltung mit Vorlage Nr. 0886/2010 v. 28.12.2010 zugesagt, die Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, der Jugendverkehrsschule und der Festhalle Opladen/Aula Landrat-Lucas-Gymnasium sowie deren Einrichtungen (Entgeltordnung Schulraumvermietung) sowie Teil II der Entgeltordnung für die außerschulische Nutzung von Schulturn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie Krafttrainingsräumen (Entgeltordnung Sporthallen) hinsichtlich einer möglichen Entgelterhöhung zu überprüfen und dem Rat der Stadt Leverkusen im 2. Halbjahr 2011 eine Entscheidung zur Beratung vorzulegen.

 

Die letzte Anhebung der Entgeltordnung Schulraumvermietung erfolgte mit Wirkung vom 01.01.2004. Die Entgeltordnung Sporthallen – Teil II – wurde zuletzt zum 01.01.2005 angepasst.

 

1. Berechnung des Kostendeckungsgrades für die Schulraumvermietung

 

Für die Berechnung des Kostendeckungsgrades sind folgende Kostenarten heranzuziehen:

 

1.      Kapitalkosten (kalkulatorische Zinsen),

2.      Abschreibung,

3.      Bewirtschaftungskosten (Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Sachkosten),

4.      Energiekosten,

5.      Betriebskosten (Wartungskosten, Schornsteinfegergebühren, Schmutzwasser, Regenwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Reinigung),

6.      Versicherungen,

7.      Unterhaltung der Ausstattung der Schulen (Reparaturen, Wartungen),

8.      Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen.

 

Aus den unter Ziff. 1. bis 6. genannten Kostenarten hat der FB Gebäudewirtschaft für jede Schulform eine Mietkalkulation erstellt und die Jahresmiete/m² auf der Datenbasis des Haushaltsjahres 2010 errechnet.

 

Bei den Kosten für Unterhaltung und Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen wurden die Rechnungsergebnisse des Haushaltsjahres 2010 (mit Ausnahme der Kosten für PC-Räume und naturwissenschaftliche Räume) berücksichtigt.

 

Insgesamt ergaben die Berechnungen durchschnittliche Kosten von

0,09876 €/m² Jahr.

 

Die für das Vermietungsgeschäft und die Vereinnahmung der Mietentgelte anfallenden Personalkosten sind hierin nicht enthalten.

 

2. Entgeltordnung Schulraumvermietung

 

Auf der Grundlage der o.g. Kosten von 0,09876 €/m²/Jahr und der derzeit gültigen Entgeltordnung wurde exemplarisch für Klassenräume, Mehrzweckräume, Fachräume, Schulküchen und Aulen mit unterschiedlichen Größen der Kostendeckungsgrad ermittelt, um festzustellen, in welchem Umfang Entgeltanhebungen erforderlich sind.

 

Entgelterhöhungen sollten vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit (Entgelterhöhungen führten zu Kündigungen von Dauernutzungsverträgen bzw. zur Verringerung von Einzelnutzungsverträgen) nur dort erfolgen, wo der Kostendeckungsgrad von 100 % nicht erreicht wird.

 

Die Berechnung hat ergeben, dass die Entgelte für die nach Tarif A zu veranschlagenden Nutzer (gewerbliche und private Nutzer) sowohl für Einzelnutzungen als auch für Dauernutzungen bereits kostendeckend sind.

 

Die Entgelte für die nach Tarif B zu berechnenden Nutzer (Vereine, Verbände) sind im Bereich der Einzelnutzungen ebenfalls kostendeckend.

Für die Dauernutzungen liegt der Kostendeckungsgrad je nach Raumart zwischen ca. 45 % und 100 % (s. Anlage 1).

 

2.1 Entgelte nach Tarif B (Vereine und Verbände)

 

Aufgrund der festgestellten Kostendeckungsgrade wird vorgeschlagen, die Entgeltanpassung auf die Vermietungen nach Tarif B zu beschränken und die Entgelte um 10 % zu erhöhen.

 

Die Entgelte für die einzelnen Raumarten würden sich für Dauernutzer dadurch wie folgt erhöhen:

 

Raumart

Jetziges Entgelt Std.

Erhöhung 10 %

Std.

Künftiges Entgelt

Std.

 

Dauern.

Einzeln.

Dauern.

Einzeln.

Dauern.

Einzeln.

Klassenraum

4,50 €

9.00 €

0,50 €

1,00 €

5,00 €

10,00 €

Mehrzweckraum

6,75 €

13,50 €

0,75 €

1,50 €

7,50 €

15,00 €

Fachraum

9,00 €

18,00 €

1,00 €

2,00 €

10,00 €

20,00 €

Schulküche

9,00 €

18,00 €

1,00 €

2,00 €

10,00 €

20,00 €

Aula 200 m²

9,00 €

18,00 €

1,00 €

2,00 €

10,00 €

20,00 €

Aula 400 m€

18,50 €

37,00 €

1,50 €

3,00 €

20,00 €

40,00 €

 

Aufgrund der Tatsache, dass die letzte Entgelterhöhung 2004 erfolgte, wird eine Erhöhung der Entgelte von 10 % für angemessen und zumutbar erachtet.

 

Die Nebenkosten und die Entgelte für die Festhalle Opladen sollen im Tarif B (Kostendeckungsgrad rd. 27 %) mit Blick auf die einzigen Nutzer KulturStadt Leverkusen und Volksbühne Bergisch Neukirchen unverändert bleiben.

 

Die sich aus der Entgelterhöhung ergebenden Kostendeckungsgrade sind der

Anlage 2 zu entnehmen.

 

Durch die Erhöhung der Entgelte im Bereich Tarif B ist auf der Grundlage der Anmietungen im Jahr 2011 mit einer Einnahmeerhöhung von ca. 2.700 € zu rechnen.

 

2.2 Entgelte nach Tarif A (Gewerbliche und Private Nutzer)

 

Mit Blick auf die bereits kostendeckenden Nutzungsentgelte wird vorgeschlagen,

die Entgelte des Tarifs A – mit Ausnahme der Festhalle Opladen - unverändert zu lassen.

 

Das derzeitige Mietentgelt für die Festhalle von 1150 €/Tag hat einen Kostendeckungsgrad von rd. 66 %. Das Entgelt soll kostendeckend auf 1735 € angehoben werden.

 

2.3 Sonstiges

 

Anzahl der Nutzungsverträge  

Die Anzahl der Nutzungsverträge in der Zeit von Januar bis November ist in der Anlage 3 dargestellt.

 

Computerräume

 

Es ist beabsichtigt, künftig keine Computerräume mehr an Drittnutzer zu vermieten.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die inzwischen installierten unterschiedlichsten pädagogischen Benutzeroberflächen und Programme wie z.B. der Internetfilter „Time for Kids“ eine Nutzung durch Dritte erheblich erschweren.

 

3. Entgeltordnung Sporthallen Teil II

 

Die Entgelte für die Sporthallennutzung sind nur im Bereich Tarif A – Einzelnutzer kostendeckend (s. Anlagen 4 und 4.1).

Die Zahl der Sporthallennutzer, die nicht dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, ist in den vergangenen Jahren stark rückläufig gewesen.

In 2011 wurden insgesamt nur noch 8 Verträge mit Gruppen und Vereinen, die nicht dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, abgeschlossen. Davon fallen 7 Gruppen und Vereine unter den Tarif B und eine Gruppe unter Tarif A.

 

 

Mit Blick auf die bei einer Entgelterhöhung zu erwartenden geringen Mehreinnahmen von rd. 660 €/Jahr und die erfahrungsgemäß zu erwartenden weiteren Kündigungen von Mietverträgen, die diese Mehreinnahme reduzieren würden, wird vorgeschlagen, auf eine Anhebung der Nutzungsentgelte für Gruppen und Verein, die nicht dem SportBund Leverkusen e. V. angehören, zu verzichten.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1334/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Heike Simon, FB 40, 4086

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anhebung der Entgelte nach Tarif B der Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen und Außenflächen der Schulen, des NaturGut Ophoven Leverkusen, der Jugendverkehrsschule und der Festhalle Opladen/Aula Landrat-Lucas-Gymnasium ab dem 01.01.2012.

 

Es handelt sich um eine konsumtive Einnahme. Insofern entfallen die Angaben zu § 82 GO NRW und eine Einordnung in die Prioritätenliste investiver Maßnahmen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 030501 - Grundschulen

Produktgruppe 0305

Innenauftrag 400003050105 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung

 

Produkt 030502 - Hauptschulenschulen

Produktgruppe 0305

Innenauftrag 400003050205 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung

 

Produkt 030503 - Realschulen

Produktgruppe 0305

Innenauftrag 400003050305 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung

 

Produkt 030504 - Gymnasien

Produktgruppe 0305

Innenauftrag 400003050405 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung

 

Produkt 030505 - Gesamtschulen

Produktgruppe 0305

Innenauftrag 400003050505 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung

 

Produkt 030506 - Förderschulen

Produktgruppe 0305

Innenauftrag 400003050605 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung

 

Produkt 030507 - Berufskolleg

Produktgruppe 0305

Innenauftrag 400003050705 -Organisation und Durchführung der Schulraumvermietung

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

Durch die Erhöhung der Entgelte im Bereich Tarif B sit auf der Grundlage der Anmietungen im Jahr 2011 mit einer Einnahmeerhöhung von ca. 2.700 €/Jahr zu rechnen.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. B)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Entgelterhöhung zum 01.01.2012 umsetzen zu können, ist eine Beschlussfassung im Sitzungsturnus November/Dezember 2011 dringend erforderlich.