Betreff
Reduzierung des Baumbestandes auf dem Schulgelände der FöS Pestalozzischule
Vorlage
1341/2011
Aktenzeichen
1341/2011-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung I stimmt der Fällung eines Ahornbaumes am Schulgebäude der FöS Pestalozzischule und der vorgesehenen Ersatzpflanzung zu. Die Entfernung mehrerer anderer Bäume aus dem Bestand im Bereich der Sportanlage wird zur Kenntnis genommen.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Zustimmungspflichtig ist die Fällung eines Ahornbaumes, der in dem Grünstreifen zwischen dem Gebäude der Schule und der Haberstraße steht. Der Baum steht mit dem Stamm kaum einen Meter von der Gebäudeaußenmauer entfernt. Der Baum wurde in den 60er Jahren im Rahmen der Erstellung der Außenanlagen schlicht zu nah am Gebäude gepflanzt.

 

Problematisch ist der Baum wegen der Gebäudeschäden, die durch die laufende Verstopfung der Flachdachabflüsse durch Laub und Totholz, sowie die Beschattung hervorgerufen werden. Trotz laufender Kontrolle der Abläufe kommt es immer wieder zu Nässeschäden im Gebäude, die wiederum Schimmelbildung hervorrufen, welche bei Erhalt des Baumes offensichtlich nicht mehr in den Griff zu bekommen sind. Ein Rückschnitt des Baumes in dem Maße, wie es notwendig wäre, würde den Baum so stark schädigen, dass er absehbar ebenfalls abgängig wäre. Außerdem ist absehbar, dass der Baum durch das Dickenwachstum seines Stammes und seines Wurzelwerkes in einigen Jahren massive Gebäudeschäden im Bereich des Fundamentes und des Mauerwerkes hervorrufen würde.

 

Für den Baum soll im gleichen Bereich der Außenanlage, jedoch weiter vom Gebäude entfernt, eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Gedacht ist dabei z. B. an einen Liriodendron tulipifera (Tulpenbaum) oder einen Liquidambar styraciflua (Amberbaum –das ist die Baumart entlang der Bumerangwege im Neuland-Park). Beide Baumarten behalten eine schlanke Wuchsform bei und werden deshalb kaum noch negative Einflüsse auf das Gebäude haben.

 

Nicht zustimmungspflichtig ist die Entfernung einiger Bäume und Großsträucher (teils solitär stehend, teils in Gruppen) vor allem im Bereich der Sportanlage, aber auch zur Haberstraße hin, die aber wegen des räumlichen Zusammenhanges bei dieser Gelegenheit nachrichtlich mitgeteilt wird. Die ursprüngliche, relativ dicht gesetzte Bepflanzung der Außenanlagen hat durch das altersbedingte Größenwachstum der Gehölze und zahlreichen Wildaufwuchs inzwischen einen beinahe waldähnlichen Charakter bekommen. Manche Bäume stehen ebenfalls zu nah an der Bebauung oder stellen durch Zwieselbildung und die Standsicherheit gefährdende Stammwunden auf Dauer eine Gefahr dar.

 

Der Schulhof im Bereich der Sportanlage kann nur noch eingeschränkt genutzt werden. Insbesondere die Tartanbahn ist praktisch nicht mehr nutzbar. Durch die Beschattung und den Laubabwurf ist, trotz aller intensiven Bemühungen um Reinhaltung der Flächen, der Bereich so vermoost, dass akute Unfallgefahr besteht (eine ähnliche Situation gab es vor wenigen Jahren bei der Schulsportanlage der Waldschule, weshalb dort mehrere Dutzend Bäume im angrenzenden Wald gefällt wurden). Diese Baumfällungen stellen im Prinzip eine umfängliche Durcharbeitung und Verjüngung des Gehölzbestandes dar und tragen dazu bei, die erhöhten Sicherheitsanforderungen an Außenanlagen an Schulen zu erfüllen. Auch für diese Baumfällungen sind diverse Ersatzpflanzungen vorgesehen.

 

Alle Arbeiten sind mit der Schulleitung und dem Hausmeister vor Ort abgestimmt worden. Die Durchführung soll teilweise durch die städtischen Baumkolonnen und teilweise durch Jahresvertragsunternehmer erfolgen. Während die in Eigenregie möglichen Arbeiten in den Wintermonaten durchgeführt werden sollen, ist der Zeitpunkt für die Unternehmerarbeiten davon abhängig, wann entsprechende Budgetmittel freigegeben werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1341/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker, 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Maßnahme ist zum Schutz der Gebäudesubstanz und für die Nutzbarkeit des Schulgeländes erforderlich. Die Ausführung erfolgt nach Jahresvertragspreisen innerhalb des freigegebenen Budgetrahmens.

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Ca. 2500 Euro

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Durch eine Beschlussfassung im Novemberturnus ergibt sich die Möglichkeit, vor allem die Arbeiten, die durch die städt. Baumkolonnen durchgeführt werden sollen, flexibel in den Arbeitsplan für die Wintermonate einzubeziehen. Die Erfassung des Baumbestandes hat sich leider so lange hingezogen, dass eine rechtzeitige Einbringung der Vorlage in den laufenden Turnus nicht mehr möglich war.