Betreff
Widmung Freiburger Straße und Ulmer Straße
Vorlage
1354/2011
Aktenzeichen
660-3118-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im Stadtteil Schlebusch werden die Freiburger Straße und die Ulmer Straße nach §

6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde- / Anliegerstraßen gewidmet.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Die Freiburger Straße und die Ulmer Straße wurden durch einen privaten Bauträger zwischen 1958 und 1964 hergestellt.

Da sie nach dem Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes (01.01.62) fertig gestellt und der Stadt übertragen wurden, gelten sie nach Straßenrecht noch nicht als öffentliche Straßen.

 

Daher sind die Straßen noch formell gemäß den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW zu widmen.