- Bürgerantrag vom 01.11.11
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I lehnt den Bürgerantrag auf Aufstellen von Pollern an der Grundstücksgrenze zwischen den Flurstücken Nr. 444 (Stadthalle) und Nr. 815 (Parkplatz) ab.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom
01.11.2011 inklusive eingereichtem Lageplan (s. Anlage 1) beantragen die
Petenten, vom Schützenhaus Hitdorf bis zur Rasenfläche an der Hitdorfer Straße
im Abstand von 1,5 Metern Poller zu installieren, um die Durchfahrt über den
Kirmesplatz an der Stadthalle und dem Schützenhaus vorbei zu sperren. Die
Poller sollen abschließbar sein, damit Berechtigte die Poller bei Bedarf und zu
Veranstaltungen entfernen können.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I den Sitzungsunterlagen in nichtöffentlicher Anlage 2 beigefügt.
Gemäß fachlicher Stellungnahme des Fachbereichs Straßenverkehr ist die beantragte Abpollerung aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen:
Der (Kirmes-)Platz im Bereich Ecke Hitdorfer Straße/Am Werth ist als Parkplatz mit bestimmten Parkreglements ausgewiesen. Die Beschilderung bezieht sich auf das städtische Flurstück Nr. 815 (vgl. hierzu auch Lageplan in Anlage 3). Über die Zufahrt zum Haus Nr. 113 (Stadthalle, städtisches Flurstück Nr. 444) ist der Parkplatz auch erreichbar.
Durch die Abpollerung soll nunmehr eine klare Abgrenzung zwischen dem Grundstück Hitdorfer Str. 113 (Stadthalle) und 113a (Schützenhaus) zum daneben liegenden eigentlichen Parkplatz (Flurstück 815) mit Feuerwehr erfolgen.
Der (Kirmes-)Platz ist überwiegend unbefestigt und mit zahlreichen Schlaglöchern versehen. Das Befahren des Platzes mit „sehr hoher Geschwindigkeit“ ist hier aufgrund der Bodenbeschaffenheit nahezu unmöglich. Hierüber liegen zudem seit Jahrzehnten keinerlei Beschwerden von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern, Fußgängern, Passanten oder von den Gewerbetreibenden inklusive Fisch- bzw. Hähnchenverkaufswagen vor Ort vor.
Überdies ist es für die Verkehrsteilnehmer unattraktiv, über die Grundstückszufahrt Hitdorfer Str. 113 zur Grundstückszufahrt Am Werth/Ecke Hitdorfer Straße oder umgekehrt abzukürzen, da auf derart kurzer Distanz ein Verbleib auf der Hitdorfer Straße/Am Werth erheblich attraktiver ist bzw. ein deutlich zügigeres Vorankommen ermöglicht. Hohe Geschwindigkeitsbeschleunigungen auf dem (Kirmes-)Platz sind aufgrund der nur sehr kurzen Distanzen zwischen den o. g. Zufahrten sowie angesichts der gesetzlichen Unterordnung gegenüber dem fließenden Verkehr auf den umgebenden Straßen nicht durchführbar. Darüber hinaus muss spätestens vor den jeweiligen Gehwegüberfahrten abgebremst oder sogar angehalten werden.
Die beantragten Poller werden insbesondere deshalb abgelehnt, weil die Feuerwehr auf dem angrenzenden Flurstück Nr. 815 ihren Stützpunkt Hitdorf mit diversen Löschzügen hat. Die freie Befahrbarkeit soll auch weiterhin in alle Richtungen und ohne jegliche Beeinträchtigung gewährleistet bleiben.
Weiterhin ist auch nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen der allgemeine Individualverkehr nicht die Möglichkeit haben soll – etwa an Verkaufstagen des „Fisch- bzw. Hähnchenwagens“ – beide Zufahren in Anspruch zu nehmen, während Mitglieder und Besucher des Schützenvereins, des Hitdorfer Geselligkeitsvereins oder des Dachverbands Hitdorfer Vereine e.V. für sich weiterhin das unbeschränkte Nutzungsrecht auf dem gesamten Areal favorisieren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
1358/2011
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 89
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 21.11.11 erfolgen.