Betreff
Straßenbenennung im Leverkusener Stadtteil Schlebusch
Vorlage
1360/2011
Aktenzeichen
62-32-13-kö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der von der Bergischen Landstraße abgehende Stichweg erhält die Bezeichnung

 

Am Heckenberg.

 

Die genaue Lage der Straße geht aus dem beigefügten Planausschnitt hervor.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Die zu benennende Straße liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 164/III „Bergische Landstraße“ auf dem Gelände der ehemaligen Holzhandlung Martin & Merkel.

 

Auf Bitte der HKM Bauprojektentwicklung GmbH & Co. KG wird der Name

„Am Heckenberg“ vorgeschlagen.

 

Die ursprüngliche Gewannenbezeichnung lautet „Auf’m Heckenberg“ und befindet sich lagemäßig ca. 500m weiter östlich der zu benennenden Straße, allerdings auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Durch die leicht veränderte Bezeichnung „Am“ wird deutlich gemacht, dass sich die ursprüngliche Stelle in der Nähe befindet. Daher ist der Vorschlag vertretbar.

 

Bei der vorliegenden Straßenbenennung wurde auch der Beschluss des Rates vom 18.07.2011 berücksichtigt, eine Straße nach Wilhelm Dopatka zu benennen. Der Fachbereich Kataster und Vermessung ist jedoch der Auffassung, dass die Straße dem Namen Dopatkas nicht gerecht wird, da es sich nur um einen kleinen Stichweg handelt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1360/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gotter / FB 62 / 6220………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Benennung der Straße hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da beim Fachbereich 62 nun der erste Bauantrag für den zu benennenden Bereich eingegangen ist und die nächste Bezirksvertretungssitzung erst im Februar 2012 stattfindet, ist auch im Hinblick auf die bereits laufende Vermarktung eine Benennung der Straße zum jetzigen Zeitpunkt notwendig.