Betreff
Satzungen der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
- Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen
- Satzung zur Festlegung abweichender Fristen bei Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungenin Leverkusen
- Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Am Frankenberg, Düsseldorfer Straße, Friedenberger Straße, Heribertstraße, Im Kalkfeld und Sandstraße in Leverku sen
- Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Im Staderfeld und Fliederweg in Leverkusen
- Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Leichlinger Straße in Leverkusen
- Satzung zur 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
Vorlage
1367/2011
Aktenzeichen
ra
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 1) beschlossene Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), über die Straßenreinigung in der Stadt Leverkusen (Straßenreinigungssatzung) zustimmend zur Kenntnis.

 

2.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 2) beschlossene Satzung zur Festlegung abweichender Fristen bei Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen zustimmend zur Kenntnis.

 

3.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 3) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Am Frankenberg, Düsseldorfer Straße, Friedenberger Straße, Heribertstraße, Im Kalkfeld und Sandstraße in Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.

 

4.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 4) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in den Straßen Im Staderfeld und Fliederweg in Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.

 

5.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 5) beschlossene Satzung zur Abänderung der Fristen bei der erstmaligen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in der Leichlinger Straße in Leverkusen zustimmend zur Kenntnis.

 

6.   Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung (Anlage 6) beschlossene Satzung zur 1. Änderung der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) zustimmend zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114 a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass der Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes werden dem Rat der Stadt Leverkusen die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 15.11.2011 in anliegender Fassung beschlossenen Satzungen zur Kenntnis gegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1367/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Herr Rausch, Tel.: 6693.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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