Beschlussentwurf:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
2. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
3. Der Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
5. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
6. Der Bildungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
7. Der Kulturausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
8. Der Haupt- und Personalausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss, diese dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
9. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu seiner Sitzung vorliegenden Veränderungen, für seinen Zuständigkeitsbereich zu.
10. Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen in Verbindung mit den Ergebnissen aus den Beratungen der Fachausschüsse, einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten, vorbehaltlich der Empfehlungen der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III für ihre Zuständigkeitsbereiche, zu beschließen.
11. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.
12. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.
13. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den Ansätzen bzw. Maßnahmen, die im Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) sowie der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 und den darin integrierten Anlagen enthalten sind, einschließlich der bis zu ihrer Sitzung vorliegenden Veränderungen, für ihren Zuständigkeitsbereich zu und empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 und den darin integrierten Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen einschließlich der vorgelegten Veränderungslisten bezogen auf ihren Zuständigkeitsbereich zu beschließen.
14. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2025 (inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035) einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2026 bis 2028 mit allen integrierten Anlagen sowie den Veränderungslisten in der Fassung der Empfehlungen des Finanz- und Digitalisierungsausschusses vom 23.06.2025, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 23.06.2025, der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 24.06.2025 sowie der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 26.06.2025.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Molitor Lünenbach Adomat Deppe
Der Leiter des Fachbereichs
Rechnungsprüfung und Beratung
gem. § 2 Abs. 7 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) für den Rechnungsprüfungsausschuss
gezeichnet:
Krämer
(Fachbereichsleiter)
Mit Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 07.04.2025 zur Vorlage Nr. 2025/3234 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Leverkusen inklusive des Haushaltsicherungskonzepts 2025 bis 2035 und einschließlich der in den Haushaltsplan integrierten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2026 - 2028 zur Beratung an die Bezirksvertretungen und die Fachausschüsse verwiesen.
Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse
entscheiden über die Empfehlungen an den Rat der Stadt Leverkusen, ihnen
Haushaltsmittel für die in ihrer Zuständigkeit gemäß § 4 der
Zuständigkeitsordnung liegenden Bereiche bzw. gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW
bereitzustellen:
Haupt- und
Personalausschuss |
Fachbereich Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke (01), Gleichstellungsbüro (03),
Fachbereich Personal und
Organisation (mit Ausnahme der Digitalisierung) (11). |
Kulturausschuss |
Fachbereich Kultur und
Stadtmarketing (18) mit den Stäben Museum Morsbroich und Stadtarchiv. |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Fachbereich
Rechnungsprüfung und Beratung (14). |
Finanz- und
Digitalisierungsausschuss |
Fachbereich
Digitalisierung (04), Fachbereich Finanzen
(20), Fachbereich Recht und
Vergabestelle (30), Fachbereich Ordnung und
Straßenverkehr (36). |
Ausschuss für
Bürgereingaben und Umwelt |
Statistikstelle (Dez.
III), Fachbereich Mobilität und
Klimaschutz (31), Fachbereich Umwelt (32), Fachbereich Bürger und
Integration (33), Fachbereich
Veterinärmedizin (39), Tierheim, Wildpark
Reuschenberg. |
Ausschuss für Soziales,
Gesundheit und Senioren |
Kommunales
Integrationszentrum (KI), Fachbereich Soziales
(50), Fachbereich Medizinischer
Dienst (53), Fachbereich Kinder und Jugend (51), soweit nicht der Kinder- und Jugendhilfeausschuss zuständig ist. |
Bildungsausschuss |
Stäbe Volkshochschule,
Musikschule, Stadtbibliothek und Jugendkunstgruppen im Dezernat für Bildung,
Kultur und Sport (IV), Fachbereich Schulen (40), Schulräte, die nicht zur
staatlichen Schulaufsicht zählen, NaturGut Ophoven. |
Kinder- und
Jugendhilfeausschuss |
Fachbereich Kinder und
Jugend (51). |
Ausschuss für
Stadtentwicklung, Planen und Bauen zu Punkt 1 |
Stabsstelle Nachhaltige
Stadtentwicklung, Fachbereich Feuerwehr (37), Büro Baudezernat (60), Fachbereich Stadtplanung
(61), Fachbereich Kataster und
Vermessung (62), Fachbereich Bauaufsicht
(63), Fachbereich
Gebäudewirtschaft (65), Fachbereich Tiefbau (66), Fachbereich Stadtgrün
(67). |
Bezirksvertretungen für
die Stadtbezirke I, II und III zu Punkt 1 |
Haushaltsmittel der
Bezirksvertretungen gemäß § 37 Abs. 4 GO NRW |
Der Finanz- und Digitalisierungsausschuss
bündelt die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen unter
Berücksichtigung aller etwaiger, seit der Haushaltseinbringung am 07.04.2025
eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse und legt diese
dem Rat zur abschließenden Entscheidung vor. Ergänzend werden dem Rat die
Ergebnisse der Beratungen aus den drei Bezirksvertretungen unter
Berücksichtigung aller etwaiger, seit der Haushaltseinbringung am 07.04.2025
eingetretenen Haushaltsveränderungen und zusätzlicher Beschlüsse für ihren
jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.
Die Bekanntmachung über die öffentliche Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Leverkusen erfolgte im Amtsblatt Nr. 14 vom 22.04.2025 der Stadt Leverkusen. Die öffentliche Auslegung findet anschließend statt. Über eventuelle Einwendungen hat der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung
gemäß § 78 GO NRW i. V. m. § 80 Abs. 4 GO NRW in der aktuell gültigen
Fassung. Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung:
Ø des Haushaltsplans,
o
im
Ergebnisplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des
Haushaltsjahres,
o
im
Finanzplan unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit, des Gesamtbetrages der Einzahlungen und
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit
des Haushaltsjahres,
o
unter
Angabe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),
o
unter
Angabe der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
Ø der Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage des Vortrags eines Jahresfehlbetrages und der Verringerung
der allgemeinen Rücklage,
Ø des Höchstbetrages der
Kredite zur Liquiditätssicherung,
Ø der Steuersätze, die
für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind,
Ø des Jahres, in dem der
Haushaltsausgleich wiederhergestellt ist.
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung
erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.
Aufgrund der in Leverkusen jeweils gültigen
Hebesatzsatzungen für die Grund- und Gewerbesteuer haben die Angaben der
Steuersätze in der Haushaltssatzung nur deklaratorischen Charakter.
Redaktioneller
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die umfangreichen Beratungsunterlagen zum Haushalt nebst weiteren Anlagen können bei dieser Vorlage digital im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Der konsumtive und investive Bezirkshaushalt wird für die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III noch nachrichtlich digital als Anlage zu dieser Vorlage in das Ratsinformationssystem eingestellt. Die jeweiligen Veränderungslisten werden digital als Anlagen nachrichtlich eingestellt, sobald diese zur Verfügung stehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings ( 20
12
Erlass der
Haushaltssatzung 2025 (inklusive des
Haushaltsicherungskonzeptes 2025 bis 2035) sowie
der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
ja nein |
ja nein |