Betreff
Bestellung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG
Vorlage
1375/2011
Aktenzeichen
201-01-36-03-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) werden gem. § 108 a GO NRW i. V. m. § 12.4 des Gesellschaftsvertrages der RELOGA folgende Beschäftige bestellt:

 

       Mitglied

       1. Frau Martina Sabolic

       2. Herrn Horst Crummenerl

       3. Frau Rebecca Mieske

       4. Herrn Marek Melzer

       5. Herrn Andreas Prinz

       6. Herrn Olaf Plitong

       7. Frau Elke Biskupek

       8. Herrn Mathias Soergel

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Anpassungen im AVEA-Konzern an die veränderten Anforderungen der Abfallwirtschaft hat der Rat in seiner Sitzung am 30.05.11 u. a. der Gründung der RELOGA zugestimmt und Mitglieder in die Organe bestellt (Vorlage 0950/2011). Ergänzend zu dieser Beschlussfassung hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitnehmervertreter aus einer von der Betriebsversammlung noch zu erstellenden Vorschlagsliste zu einem späteren Zeitpunkt bestellt werden.

 

Gem. § 12.1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA gehören dem Aufsichtsrat u. a. 8 Arbeitnehmer der Betriebe der Gesellschaft und/oder der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften an. Die Mitglieder des Aufsichtsrates nach o. g. Vorschrift werden vom Rat der Stadt Leverkusen sowie von der Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) übereinstimmend aus einer von der Betriebsversammlung der Gesellschaft und der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften, die einen arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb bilden, zu erstellenden Vorschlagsliste nach den Vorschriften des § 108 a GO NRW bestellt. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten. Die Bestellung bedarf jeweils eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen und der Verbandsversammlung des BAV.

 

Nach der zwischenzeitlich erfolgten Gründung der RELOGA haben die Arbeitnehmer des RELOGA Gemeinschaftsbetriebs am 03.11.2011 in einer geheimen Wahl die Vorschlagsliste für die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der RELOGA erstellt. Diese Vorschlagsliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages und des § 108 a GO NRW hätten sich mindestens 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Wahl stellen sollen. Die Vorschlagsliste enthält nur 14 Arbeitnehmer, da nicht mehr zu einer Wahl zur Verfügung standen. Da die Mitarbeiter nicht gezwungen werden können, sich zur Wahl zu stellen, und aufgrund einer Absprache mit dem BAV die ersten acht Mitarbeiter der Vorschlagsliste auch bestellt werden sollen, wird die Unterschreitung der vorgesehenen Anzahl der Vorschlagsliste nach Auffassung der RELOGA als nicht relevant angesehen.

 

Die Verbandsversammlung des BAV hat bereits in ihrer Sitzung am 25.11.2011 die Bestellung der Arbeitnehmer vorgenommen. Bestellt wurden die ersten acht Mitarbeiter aus der Vorschlagsliste.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 1375/2011

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / Tel. 406-2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Neubestellung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)