Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügte Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat zu wählenden Mitglieder der Stadt Leverkusen (WO Integrationsrat) als Satzung.
2. Der Integrationsrat der Stadt Leverkusen besteht aus 25 direkt aus der Bevölkerung zu wählenden Mitgliedern und aus neun vom Rat der Stadt Leverkusen zu bestimmenden Ratsmitgliedern.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Die vorliegende Wahlordnung orientiert sich an der Musterwahlordnung des Landesintegrationsrates des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Für die Einreichung der Wahlvorschläge (siehe § 10) und die Erstellung des Wählerverzeichnisses (siehe § 12) erfolgte eine Anpassung an die Fristen der Kommunalwahl.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
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Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
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kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
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ja nein |
ja nein |
ja nein |
