Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs, der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige sowie das Konsumverbot von Lachgas in dem Gebiet der Stadt Leverkusen (Lachgasverordnung)
Vorlage
2025/3285
Aktenzeichen
361-60-ja
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs, der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige sowie das Konsumverbot von Lachgas im Gebiet der Stadt Leverkusen (Lachgasverordnung).

gezeichnet:

                                               In Vertretung                      In Vertretung

Richrath                                   Molitor                               Adomat

 


Begründung:

Aufgrund der zunehmend missbräuchlichen Nutzung von Lachgas durch Minderjährige sowie einer fehlenden bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung wurde seitens der Verwaltung der Stadt Leverkusen geprüft, ob analog umliegender Städte und Kommunen eine eigenständige Ordnungsbehördliche Verordnung (sog. Lachgasverordnung) erlassen werden kann.

Lachgas ist für seine schmerzstillende Wirkung bekannt und wurde ursprünglich als Treibmittel in Spraydosen, als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln und auch in der Medizin als leichtes Narkosemittel verwendet. Zunehmend wird es jedoch von Kindern und Jugendlichen konsumiert, um hierdurch den schnellen „Kick“ sowie Entspannungs- und Glücksgefühle zu erleben.

Lachgas kann derzeit legal im Internet und an diversen Verkaufsstellen im Stadtgebiet erworben werden. Die Erfahrung zeigt, dass zwischenzeitlich in zahlreichen Kiosken Sonderangebote von Kartuschen zu finden sind, die ohne Altersbeschränkung verkauft werden. Dies vermittelt den Kindern und Jugendlichen den Eindruck, dass hiermit keine Gefahr verbunden zu sein scheint. Im Leverkusener Stadtgebiet ist die vermehrte missbräuchliche Nutzung nicht zuletzt auch durch leere Kartuschen/Verpackungen von Lachgas festzustellen. Der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) hat in einer Stellungnahme (siehe Anlage) eine Einschätzung zu den Kindeswohlgefährdungen und deren (gesundheitlichen) Folgen verfasst.

Ein Verkaufsverbot an Minderjährige in Leverkusen ist erforderlich, um den Erwerb zu erschweren und dadurch den Schutz an Minderjährige zu erhöhen. Darüber hinaus soll in Leverkusen nicht nur ein Verkaufsverbot für Minderjährige eingeführt werden, sondern ebenfalls der Konsum durch Minderjährige im Stadtgebiet durch die entsprechende Lachgasverordnung verboten werden. Die Lachgasverordnung der Stadt Leverkusen soll voraussichtlich dann aufgehoben bzw. zumindest überprüft werden, sobald hierzu eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Landesebene erlassen wird.


I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:  Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein