- Bebauungsplan Nr. 233/III "Mathildenhof - östlich Bohofsweg"
- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung (Abwägung)
- Bebauungsplan Nr. 251/III "Mathildenhof - Kita Bohofsweg"
- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1.)
Über die während der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan
Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ eingegangenen Äußerungen der
Öffentlichkeit (Stellungnahmen I/A) und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Stellungnahmen I/B) wird gemäß Beschlussentwurf der
Verwaltung (Anlage 2 dieser Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1
Baugesetzbuch (BauGB).
I/A - Äußerungen der Öffentlichkeit:
A1 Protokoll der Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
A 2 233/III_Äußerung_02
A 3 233/III_Äußerung_03
A 4 233/III_Äußerung_04
A 5 233/III_Äußerung_05
A 6 233/III_Äußerung_06
A 7 233/III_Äußerung_07
A 8 233/III_Äußerung_08
A 9 233/III_Äußerung_09
A 10 233/III_Äußerung_10
A 11 233/III_Äußerung_11
A 12 233/III_Äußerung_12
I/B - Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
B 1 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg
23
51371
Leverkusen
B 2 IHK Köln,
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der
Schusterinsel 2
51379
Leverkusen
B 3 Geologischer
Dienst NRW, Landesbetrieb
De-Greiff-Str.
195
47803 Krefeld
B 4 LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland
Endenicher
Straße 133
53115 Bonn
B 5 Polizeipräsidium
Köln
Walter-Pauli-Ring
2-6
51103 Köln
B 6 Technische Betriebe der Stadt Leverkusen
AöR (TBL)
Postfach 101135
51311 Leverkusen
B 7 Deutsche
Telekom Technik GmbH
Postfach 100709
44782 Bochum
B 8 Vodafone NRW GmbH
Postfach
102028
34020
Kassel
B 9 Wupperverband
Untere
Lichtenplatzer Straße 100
42289 Wuppertal
B 10 Fachbereich Umwelt
Stadt Leverkusen
2.) Über die während der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit
(Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (Stellungnahmen II/B) zum Bebauungsplan Nr. 251/III "Mathildenhof
- Kita Bohofsweg" wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 dieser
Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Baugesetzbuch (BauGB).
II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
A 1 251/III_Stellungnahme_01
A 2 251/III_Stellungnahme_02
II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
B 1 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG,
B 2 Technische
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL),
B 3 Fachbereich
Umwelt,
B 4 LNU, NABU und BUND Leverkusen,
B 5 Polizeipräsidium
Köln,
B 6 Wupperverband,
B 7 Bezirksregierung
Köln, Dezernat 53,
B 8 Landwirtschaftskammer
NRW.
3.) Der Rat macht sich alle
bisherigen Abwägungsentscheidungen dieses Verfahrens zu eigen. Auf die
Begründung und Abwägung wird verwiesen.
4.) Der Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 251/III „Mathildenhof – Kita Bohofsweg“ bestehend aus
Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlagen 3 und 4 dieser Vorlage)
wird mit geringfügigen Änderungen als Satzung beschlossen.
Rechtsgrundlagen: § 10 BauGB Baugesetzbuch
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das
zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr.
394) geändert worden ist, in Verbindung mit
Baunutzungsverordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)
geändert worden ist, und
§ 89 Landesbauordnung - BauO NRW, in Kraft getreten am 4.
August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421), zuletzt geändert
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086), in
Kraft getreten am 22. September 2021, Gesetz vom 31. Oktober 2023 (GV.
NRW. S. 1172), in Kraft getreten am 1. Januar 2024, und
§ 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO
NRW i. d. F. d. B.
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 5. März 2024 (GV. NRW. S. 136), in Kraft getreten mit Wirkung vom 31. Dezember
2023; Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S. 444), in Kraft
getreten am 31. Juli 2024.
5.) Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte
Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 251/III „Mathildenhof - Kita Bohofsweg“ befindet sich im Stadtteil
Leverkusen-Steinbüchel, Ortsteil Mathildenhof, östlich der Straße Bohofsweg
sowie südlich der Straße In der Wasserkuhl. Er umfasst in der Gemarkung
Steinbüchel die Flurstücke 303 (z. T.), Flur 14, 70 (z. T.), 269 (z. T.)
Flur 15. Die
genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (s. Anlage 3 dieser Vorlage) zu
entnehmen. Das Plangebiet ist ca. 1,19 ha groß.
Planungsanlass
und Ziel der Planung:
Während des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 233/III „Mathildenhof -
östlich Bohofsweg“ entstanden nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
vielfältige Diskussionen über die Fortführung des Planverfahrens. Aus diesem Grund
wurde, um die Baurechtschaffung für die geplante Kita nicht zu verzögern, der
notwendige Planbereich abgetrennt. Hierfür erfolgte nun ein eigenständiges
Planverfahren. Dafür ist ein förmliches Bebauungsplanverfahren Nr. 251/III „Mathildenhof - Kita Bohofsweg“ mit Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen sowie
im Parallelverfahren die 15. Flächennutzungsplanänderung (FNP) notwendig.
Im Bereich des
Bebauungsplans Nr. 251/III „Mathildenhof - Kita Bohofsweg“ sollen eine neue 8-gruppige
Kindertagesstätte (Kita) entsprechend des Grundsatzbeschlusses vom 16.10.2017
(Vorlage Nr. 2017/1790) sowie die entsprechenden Ausgleichsflächen realisiert
werden. Der Bereich ist städtisches Eigentum.
Verfahrensstand und weiteres Vorgehen:
Das förmliche Bebauungsplanverfahren nach § 30 BauGB wurde mit dem
Aufstellungsbeschluss vom 07.06.2021 (s. Vorlage Nr. 2021/0564) eingeleitet. Die ermittelten Belange
zum Bebauungsplanverfahren Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ sowie
die dafür erarbeiteten Gutachten (s. Vorlage Nr. 2021/0550) konnten in dieses
Verfahren für die Kita übernommen werden. Dadurch konnte auf eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden. Zwischenzeitlich wurden der
Umweltbericht erarbeitet sowie der Geltungsbereich im Bereich der
Gemeinbedarfsfläche etwas Richtung Osten vergrößert.
Vom
23.08.2024 bis zum 23.09.2024 erfolgte die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Umweltbericht im Internet. Es sind
keine Stellungnahmen eingegangen, die eine erneute öffentliche Beteiligung
erfordern. Der aktuelle Verfahrensschritt ist nun der Satzungsbeschluss,
inklusive der Abwägungsbeschlüsse, zum (aufgegebenen) Bebauungsplan Nr. 233/III
„Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ (Äußerungen aus der frühzeitigen
Beteiligung) sowie zum aktuellen Planverfahren. Nach der Genehmigung der 15.
FNP-Änderung (Vorlage Nr. 2025/3296) wird dieser
Bebauungsplan rechtsverbindlich.
Mit dem
Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplans tritt der Landschaftsplan für diese
Flächen gemäß § 20 Abs. 4
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW außer Kraft. Im Zuge der Neuaufstellung des
Landschaftsplans wird die Planung des Bebauungsplans Nr. 251/III „Mathildenhof
- Kita Bohofsweg“ berücksichtigt.
Prüfung der Umweltbelange:
Das förmliche Verfahren erfordert einen Umweltbericht, der Teil (B) der
Begründung ist. Als Anlage ist zur Kenntnis die erneute Artenschutzprüfung
beigefügt, die die erste Artenschutzprüfung aus dem Jahr 2016 bestätigt.
Hinweis:
Der Geltungsbereich in Originalgröße (Anlage 3 der Vorlage) wird
nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage
gedruckt. Alle Anlagen können im Ratsinformationssystem Session in farbiger und
vergrößerter Darstellung eingesehen werden
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit
|
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit
|
ja nein |
x ja nein |
ja nein |